Diskussion:Steuerträger

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Wachauer in Abschnitt Überschneidung mit Steuerdestinatar
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Es stimmt nicht, dass der Steuerträger auch als Zensit bezeichnet wird. Zensit ist der Steuerpflichtige(Steuersubjekt), nicht der Steuerträger. Zweitens ist Steuerzahler und Steuerschuldner stets gleich.

Stimmt auch nicht ganz. Du schuldest ja die Umsatzsteuer. Die wird auf Rechnungen ja ausgewiesen. Bezahlt du aber die Umsatzsteuer direkt beim Finanzamt? Natürlich nicht. Das darfst du auch garnicht. Das machen nur Unternehmen. Und weil die Unternehmen die Steuerlast abführen sollen, sie also gegenüber dem Finanzamt die Zahlung schulden, muss man auch, schon rein rechtlich, differenzieren. Nur weil ein Unternehmer die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abführt, muss das Finanzamt dann bei den eigentlichen Steuersubjekten, also den Endverbrauchern die Steuer nachfordern. Dafür bräuchte dann jeder Umsatz in der Wirtschaft eine eineindeutige Identifizierbarkeit. Völlig unmöglich. Selbst digital wären das unüberschaubare Massen an Daten. Damit könnte das Finanzamt nichts anfangen. Deshalb verpflichtet der Staat ja auch die Unternehmen. Und das kann der Staat nur machen, weil er die Unternehmen in ein Rechtsverhältnis setzt, das sie zwar keine Steuersubjekte sind (die Umsatzsteuer fällt immer beim Käufer/Endverbaucher an) aber doch für die Steuer verantwortlich sind. Und weil freiwillig nichts klappt, gibt es halt die Unterscheidung zwischen Schuldner und Zahler. Dem Finanzamt gegenüber ist der Steuerzahler (im Falle der Umsatzsteuer) immer der Unternehmer und der Steuerschuldner der Endverbraucher. Aber bevor jetzt einer sagt, das ist genau andersrum, das ist dabei völlig egal. Wichtig ist nur, dass es eben nicht die gleichen sind. Hervorragendes Beispiel ist zum Beispiel die Grundsteuer. Eigentlich keine Betriebsausgabe für Unternehmen und Vermieter müssen den Mieter diese durch Vertrag auferlegen. Aber prinzipiell ist der Grundstückeigentümer Steuerschuldner und Steuerzahler. Durch die Umlage aber als Nebenkosten eines Mietverhältnisses ist der Mieter der Steuerschuldner und der Eigentümer der Steuerzahler. Als Mieter bezahlt man die umgelegte Grundsteuer ja auch nicht an das Finanzamt. Da Schuld alleinig das Rechtsverhältnis einer Leistungspflicht beschreibt und Zahler in der Gesellschaft allgemein als Verpflichteten angenommen wird, ist es nicht ungewöhnlich beides zusammen zu klatschen. Vielleicht ist es einfacher zu verstehen, wenn man anstatt Steuer von Guthaben spricht. Das Guthaben zahlt man ja dem Unternehmer nicht freiwillig, der soll es ja nur für einem bei der Bank (Finanzamt) hinterlegen. Obwohl der Unternehmer dann das Guthaben erstmal in den Händen hat, ist er ja auch nicht deshalb der Eigentümer des Guthabens. Das ist wie die Unterscheidung von Besitz und Eigentum in heutiger Zeit. Es gibt in Deutschland nur wenig eindeutige Rechtsprozesse (witziger Weise bezeichnet man als Prozess ja auch den Streit um das Recht...:D).

Oma-Tauglich

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Ich gebe offen zu: Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen Steuerträger und Steuerzahler, außer dass der Otto-Normal-Mensch auf der Straße das Wort "Steuerträger" nicht kennt, während der "Steuerzahler" durch den dazugehörigen "Bund der Steuerzahler" bekannt ist. Deshalb meine Bitte: Könnte jemand, der Ahnung von der Materie hat, genau den Unterschied zwischen "-träger" und "-zahler" beschreiben, so dass man ihn auch wirklich versteht? Vielen Dank --131.234.106.197 15:31, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Vorschlag: "In der Umgangssprache werden Steuerträger und Steuerzahler häufig fälschlicherweise synonym benutzt, z.B. wen allgemein von 'dem Steuerzahler" gesprochen wird.". --141.6.11.16 14:21, 26. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Der Unterschied zwischen Steuerträger und Steuerzahler tritt bei der Umsatzsteuer besonders deutlich zutage. Der leistende Unternehmer stellt der Privatperson die Umsatzsteuer in Rechnung, dh. die Umatzsteuer ist Preisbestandteil der gelieferten Ware und stellt für den Konsumenten eine endgültige Belastung dar. Die Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt erfolgt dann durch den Unternehmer, der Steuerschuldner ist. Werden Lieferungen und Leistungen im Inland zwischen Unternehmen ausgetauscht, stellt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bei wirtschaftlicher Betrachung im Regelfall lediglich einen durchlaufenden Posten dar, weil der leistungsempfangende Unternehmer durch den Vorsteueranspruch eine Kompensation erlangt.--Heinz-Joachim Vellmann (Diskussion) 13:33, 23. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Zensiten" scheint breiten Bevölkerungskreisen unbekannt zu sein. Gleichwohl sollte er nicht von Wikipedia wegen fehlender Nachweise entfernt werden. Bei meiner Person handelt es sich einen selbständigen Steuerberater, der u.a. die Webseite "www.tributumgmbh.de" betreibt. Im Eingangssatz unter "home" findet sich unter Quellenangabe der Begriff "Zensiten". Vieleicht ist es Aufgabe eines Sprachwissenschaftlers, den historischen Kontext dieses Begriffes zu erläutern. Festzustehen scheint jedenfalls, daß dieser Begriff seit weit mehr als 100 Jahren bis in die Neuzeit Verwendung findet. Hierfür spricht insbesondere auch ein auf der homepage des Bundesfinanzministerium (22.02.2010, Monatsbericht)veröffentlichtes Forschungsgtachten "Die gefühlte Steuerbelastung". Die Autoren, vier Professoren, ziehen u.a. folgendes Fazit: "Für die subjektiv empfundene Abgabenbelastung ist das Label einer Abgabe, wie auch ihre Zweckbestimmung und deren Bewertung durch die 'Zensiten' bedeutsam".--Heinz-Joachim Vellmann (Diskussion) 13:56, 23. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Überschneidung mit Steuerdestinatar

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Der Begriff Steuerträger überschneidet sich mit Steuerdestinatar und sollte hierher verlegt werden. --Wachauer (Diskussion) 06:00, 20. Jul. 2024 (CEST)Beantworten