Diskussion:Stickstoffhypoxie
Änderung 246961504
[Quelltext bearbeiten]Erläuterung zu meiner Rücksetzung der Änderung 246961504:
Die Formulierung 'Eine dabei als Zeugin anwesende Journalistin schilderte später in einer Pressekonferenz, dass der Verurteilte wahrscheinlich mehrere Minuten lang bei Bewusstsein gewesen sein dürfte.' ist präziser als 'Eine dabei anwesende Journalistin schilderte später in einer Pressekonferenz, dass der Verurteilte wahrscheinlich mehrere Minuten lang bei Bewusstsein gewesen sein dürfte.' Der Zusatz 'als Zeugin' verdeutlicht, dass die Journalistin nicht nur zufällig anwesend war, sondern eine spezifische Rolle und Funktion als Beobachterin des Geschehens hatte. Dies betont ihre Glaubwürdigkeit und die Relevanz ihrer Aussage, da sie ausdrücklich zur Beobachtung und Dokumentation vor Ort war. Diese Präzisierung erhöht die Zuverlässigkeit und Autorität ihrer Schilderung, da sie die Szene aus einer bewussten und aufmerksamen Perspektive erlebt hat.