Diskussion:Stilllegung kerntechnischer Anlagen
Inhalt
[Quelltext bearbeiten]ist noch recht dürftig - verglichen mit dem englischen Artikel. --Fmrauch 15:56, 7. Aug. 2011 (CEST)
Kosten
[Quelltext bearbeiten]also, da können wir doch noch einiges ergänzen?!; siehe zB erst mal da: [1], [2], [3], [4] oder da: [5]. --Hungchaka (Diskussion) 14:16, 26. Mai 2012 (CEST
Umbenennung
[Quelltext bearbeiten]Die Voraussetzung dafür, an diesem Artikel weiterzuarbeiten, ist m. E. eine Umbenennung von "Stilllegung kerntechnischer Anlagen" in "Rückbau von Atomkraftwerken", den gängigeren Begriff. Unter "Stilllegung" wird kaum jemand suchen, wohingegen "Rückbau" häufig gebraucht wird und die nächsten Jahrzehnte ständig ein Thema sein wird. Die Stilllegung sollte dann erster Teilaspekt der Seite sein. Die zwei Methoden "sicherer Einschluss" und "direkter Rückbau" würden sich dann auf den Begriff Rückbau beziehen. Der Artikel könnte dann auch die Rückbaumaßnahmen thematisieren. Wenn keiner widerspricht, würde ich in drei Tagen beantragen, den Artikel umbenennen lassen. --Aquileia100 (Diskussion) 06:43, 12. Aug. 2012 (CEST)
- Sehe ich nicht so. Stilllegung ist nun mal der Fachterminus. Der Begriff Atomkraftwerk ist im Sinne der enzyklopädischen Einheitlichkeit hier sowieso deplatziert, da der Begriff Kernkraftwerk genormt ist. Sollte sich nach einer Überarbeitung/Ergänzung/Neuverfassung des Artikels tatsächlich ergeben, dass das Hauptaugenmerk auf dem Rückbau liegt, kann der Artikel dann umbenannt werden, aber nicht vorauseilend. -- Felix König ✉ 12:17, 12. Aug. 2012 (CEST)
in diesem Artikel sollte nach meiner Meinung einiges ergänzt werden. Bei dem direkten Rückbau wird auf die Nutzung der vorhandenen Erfahrung hingewiesen, die nach Jahrzehnten sicherem Einschluss nicht mehr vorhanden ist. Diesen Satz würde ich präzisieren in vorhandene Erfahrung bei Betriebspersonal, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowie deren Gutachter.
Bezüglich dem formalen Geschehen, vom Betrieb des Reaktors bis zum Rückbau, fehlen einige Informationen zum zeitlichen und sachlichen Ablauf. Dazu die folgenden Ausführungen, die auch rechtliche Aspekte berücksichtigen von denen die Bezeichnungen vorgegeben sind.
Abschalten, Stilllegen und Rückbauen
[Quelltext bearbeiten]Wenn ein Kernkraftwerk in Deutschland, auch dauerhaft, außer Betrieb geht wird es, ebenso wie ein Forschungsreaktor, zunächst abgeschaltet. Das geschieht genemigungsrechtlich innerhalb der Betriebsgenehmigung und der Zustand des Reaktors heißt nun Nachbetriebsphase oder Stillstandsbetrieb.
Um stillgelegt zu werden bedarf es für kerntechnische Anlagen in Deutschland einer Stilllegungsgenehmigung oder Rückbaugenehmigung gemäß Atomgesetz § 7 Absatz 3 . Um die Genehmigung zu erhalten muss der Betreiber bei der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde einen Antrag stellen und zahlreiche Nachweise führen, d.h. Papiere zu einer Vielzahl von relevanten Aspekten bei der Behörde einreichen. Um nur einige Beispiele aufzuzeigen: Möglicherweise ist eine öffentliche Anhörung mit Betroffenen erforderlich, in der die Auswirkungen von Stilllegung und Rückbau oder sicherem Einschluss dargelegt werden. Zu überarbeiten sind beispielsweise auch das Betriebshandbuch, das Prüfhandbuch, das Notfallhandbuch des Kernkraftwerks und so weiter, die den von nun an geänderten Sachverhalten anzupassen sind. Die Überarbeitung von tausenden von Seiten dauert viele Monate. Alle diese neuen Unterlagen lässt die Behörde danach von Sachverständigen prüfen bevor, nach möglichen Änderungen und Ergänzungen, eine Zustimmung zur Stilllegung mit gesichertem Einschluss oder zum direkten Rückbau erfolgt. Das kann durchaus einige Jahre dauern bevor eine Stilllegungsgenehmigung erteilt wird, nach deren Erteilung das Kernkraftwerk als Stillgelegt gilt. Bislang sind also auch die abgeschalteten vier Kernkraftwerke mit Siedewasserreaktoren: Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg und Krümmel formal in Betrieb und am Netz, auch wenn sie abgeschaltet sind und keinen Strom erzeugen sondern welchen verbrauchen. Diese Kernkraftwerke befinden sich nach meiner Kenntnis innerhalb der Betriebsgenehmigung in der Nachbetriebsphase. Wenn keine Einwände kommen werde ich in einigen Tagen den Text entsprechend ergänzen.--Cachomio (Diskussion) 12:33, 7. Feb. 2013 (CET)
Anmerkung/Tipps zum Artikel:
In wichtiger Aspekt scheint mir die Grössenordnung des anfallenden (stark, mittel und schwach) radioaktiven Mülls zu sein, bei der Anzahl AKW die sich ab 2020 im Rückbau befinden. Leider kann und will ich keine Quellenangaben machen, aber vom AKW Greifswald oder auch Sellerfied/UK sind Daten bekannt. Diese sollten auf jeden Fall in den Artikel einfliessen. Eine letzte Bemerkung zum Rückbau: rechnet man die Masse an zwichen oder entzulagernden Material nur für Deutschland hoch, wird die ganze Hilflosigkeit um die Standortdiskussion in Deutschland deutlich. Darum bitte ich die Gemeinde sich auch diesem Artikel anzunehmen. Herzlichen Dank, ein Gast ;) (nicht signierter Beitrag von 93.196.43.139 (Diskussion) 22:47, 6. Mai 2014 (CEST))
Defekte Weblinks
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- http://www.bfs.de/de/kerntechnik/stilllegung/optionen.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.bfs.de/de/kerntechnik/stilllegung/einfuehrung.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org