Diskussion:Stockangelschein

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Quarz in Abschnitt Novellierung
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GiftBot (Diskussion) 03:03, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Verständnisfrage: „Stockangel“ – meint das jede beliebige Form von Angelrute?

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Leider geht aus den Internet-Seiten der Stadt Bremen nicht hervor, ob dort mit dem überlieferten und daher etwas altmodisch anmutenden Begriff „Stockangel“ Angelruten im allgemeinen gemeint sind. Bei mir ruft der Begriff die sehr klischeehafte Assoziation von primitivem Angelgerät ohne Angelrolle hervor – also ein einteiliger Stock (Hasel- oder Weidenrute) mit einem daran geknoteten Bindfaden und irgendeinem Haken. Das ist womöglich ein Irrtum meinerseits. Ich bitte die Bremer Stockangler und andere Angler freundlich um Aufklärung. Ein Dank im Voraus von einem mit Bremer Familienwurzeln (großelterlicherseits und noch einige Generationen davor), — frank behnsen (Diskussion) 12:33, 28. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ohne Angler zu sein: Das Fischereigesetz definiert den Begriff Stockangel nicht. Das gilt auch für die Bremische Binnenfischereiverordnung. Daher kann nur eine Abgrenzung zu Fanggeräten mit anderem technischen Prinzip (Netze, Senken, Reusen, Körbe ...) gemeint sein. --Quarz 13:15, 28. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Novellierung

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Aktuell werden keine Stockangelscheine mehr ausgegeben. Es steht politisch nicht das Stockangelrecht als solches in Frage, aber die Ausgabe der Scheine ohne Sachkundenachweis. § 9 II BremFIG ("Stockangelrecht bremischer Bürger") lautet:

"(2) Die Stockangelei ist unter Beachtung des Tierschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bremischen Naturschutzgesetzes und dieses Gesetzes auszuüben. Dazu hat sich der Stockangelausübende entsprechend zu informieren und weiterzubilden."

Eine Verpflichtung zur Sachkunde besteht von Gesetzes wegen also. Sie wird jedoch bei der Erteilung bisher nicht überprüft.

Buten-un-binnen-Beitrag vom 13. März 2024 zur beabsichtigten Novellierung - es läuft auf eine Pflicht zur Ablegung einer Prüfung hinaus. Dann wird der bisherige S aber überflüssig, weil man mit einer bestandenen Fischereiprüfung genauso gut auch gleich einen Fischereischein beantragen kann. Und auf dem ist übrigens auch das Stockangelrecht vermerkt.

--77.8.11.197 04:20, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten, da Wikipedia nicht glaskugelt. --Quarz 09:46, 6. Jun. 2024 (CEST)Beantworten