Diskussion:Straßenbaulast

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Öffentliches Recht (Deutschland)?
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Straßenbaulast und andere Baulasten

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Im Einleitungstext heißt es: "Der Begriff der Straßenbaulast ist rechtssystematisch nicht mit sonstigen Baulasten verwandt." Gibt es dafür belastbare Belege? Ich nämlich vom Gegenteil überzeugt. Historisch betrachtet war die Straßenbaulast die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundeigentümers gegenüber einem Hoheitsträger, die Kosten des Straßenbaus und der Unterhaltung zu tragen - und somit nichts anderes als eine Baulast im herkömmlichen Sinne. Nur dass diese bald gesetzlich festgelegt wurde und nicht mehr einem separaten Rechtsakt entsprang, an welchem der Grundeigentümer beteiligt war. Matthias91.45.87.247 22:46, 9. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Sprachlich könnte es so aussehen, als ob die Straßenbaulast eine Unterart der Baulast wäre. Aber fachlich ist das nicht der Fall. Wenn Du schreibst "...die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundeigentümers gegenüber einem Hoheitsträger, die Kosten des Straßenbaus und der Unterhaltung zu tragen..." muss man sich dies genauer ansehen: Der Grundeigentümer einer öffentlichen Straße ist der Bund, ein Bundesland oder eine Gemeinde. Diese Gebietskörperschaften hätten demnach eine öff-rechtl. Verpflichtung gegenüber sich selbst. Wenn Du damit meinst, dass der private Grundeigentümer eines an einer Straße liegenden Privatgrundstücks etwaige Erschließungsbeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für den Straßenbau schuldet, so ist dies keine Baulast. Diese Beiträge sind oder werden in allen Bundesländern abgeschafft. Die im Baurecht vorkommenden Baulasten sind gemäß § 61 Abs. 1 BauGB die einem Grundstückseigentümer von der Baugenehmigungsbehörde auferlegten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen wie etwa die Bauauflage, in einer Villenkolonie nur 2,5-geschossig bauen zu dürfen. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:04, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Öffentliches Recht (Deutschland)?

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@Mateus2019 Es gibt zur Straßenbaulast schon einen auf das Recht Deutschlands bezogenen Artikel. Was ist der Sinn, diesen international angelegten Artikel in eine Kategorie des Recht Deutschlands einzuordnen? --Pistazienfresser (Diskussion) 23:18, 13. Feb. 2024 (CET)Beantworten