Diskussion:Strafgesetzbuch (Österreich)
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 178.113.211.151 in Abschnitt "StGB-AT" als Abgrenzungsbegriff?
Ganz nebenbei erwähnt, heißt es korrekt "Januar" und nicht Jänner. (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.8 (Diskussion | Beiträge) 22:10, 8. Feb. 2009 (CET))
- Ganz nebenbei erwähnt, nicht in Österreich. --Björn 22:12, 8. Feb. 2009 (CET)
"StGB-AT" als Abgrenzungsbegriff?
[Quelltext bearbeiten]Glaube ich doch eher nicht, denn AT steht doch für Allgemeiner Teil. --Evilboy〒 (remember en:Wikipedia:Assume good faith) 22:10, 18. Apr. 2009 (CEST)
- Soweit ich weiß wird bei abgrenzungsproblemen öStGB verwendet.--Zoris Trömm 22:14, 18. Apr. 2009 (CEST)
- Uralt-Thread, aber ja, das ist mir auch gerade passiert, nachdem hier Vandalismus betrieben wird und man für jeden Muggenschiß zum Nachweis genötigt wird. StGB-AT als Abgrenzungsbegriff ist gängig, wird aber auch als Abk. f. den allgemeinen Teil des StGB-DE verwendet. --178.113.211.151 19:18, 12. Jun. 2019 (CEST)
- Nein, wird es eben nicht. Auch nicht StGB-DE. Das nutzt allein ein Professor der Uni Erlangen und ist daher mangels Begriffsetablierung reine TF. --Label5 (L5) 19:31, 12. Jun. 2019 (CEST)
- Uralt-Thread, aber ja, das ist mir auch gerade passiert, nachdem hier Vandalismus betrieben wird und man für jeden Muggenschiß zum Nachweis genötigt wird. StGB-AT als Abgrenzungsbegriff ist gängig, wird aber auch als Abk. f. den allgemeinen Teil des StGB-DE verwendet. --178.113.211.151 19:18, 12. Jun. 2019 (CEST)
Ehebruch
[Quelltext bearbeiten]"Im Jahre 1971 kam es mit der „Kleinen Strafrechtsreform“ zu wesentlichen Änderungen an einzelnen Gesetzen. So wurde beispielsweise die Strafbarkeit von Ehebruch [...] abgeschafft"
Dieser Satz ist falsch, denn die Strafbarkeit von Ehebruch wurde erst 1996 aufgehoben.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029743