Diskussion:Strafgesetzbuch (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Carl Schmitt und das Analogiegebot
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Deutschsprachig

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So, wie ich das Kürzel de in der Url verstanden habe, geht es weniger um Deutschland, als um den deutschsprachigen Teil dieser Welt. Es wäre nett, wenn die Eidgenossen oder ihnen vertraute Menschen Hinweise auf die Alpenvariante liefern könnten. Selbiges gilt für Österreich und mit Einschränkungen halt auch für Belgien. Presroi -- 19:40 04.01.2004

Wie wär's mit einer Begriffserklärung, die dann auf Artikel für die einzelnen Strafgesetzbücher im deutschsprachigen Raum verweist? -- John Doe 14:27, 6. Mär 2004 (CET)

Änderung von Strafgesetzbuch "# (Aktuell) (Letzte) . . 19:49, 4. Jan 2004 . . Andrsvoss (rev., es gibt keinen Grund, den aktuelle Link auf die offizielle Seite der Bundesregierung durch einen Link auf eine private Site zu ersetzen)" bundesrecht.juris.de ist *NICHT* die offizielle Seite der Bundesregierung. Juris ist eine private GmbH, die vor 20 Jahren aus Bundesmitteln ausgegründet wurde. Die Bundesrepublik ist dort Kunde. Die eigentliche Änderung ist okay, denn bundesrecht.juris.de ist i.d.R recht aktuell. Presroi -- 09:11 05.01.2004

  • Ergänzung: juris ist keine rein private GmbH, Mehrheitseigner ist der Bund.
  • Aeh, ja, nichts anderes schrieb ich. Das ändert nichts daran, daß der Bund Geld an juris für den Betrieb von bundesrecht.juris.de bezahlt. In Ermangelung einer brauchbaren Signaturinfrastruktur und gesetzlicher Regelungen gibt es keine offiziellen Quellen für Gesetze im Internet. Valide Quelle ist das (gedruckte) BGBl, der Rest ist as is. Juris legt seine XML-DTD nicht offen, kann also nicht beweisen, daß sie überhaupt in der Lage sind, Gesetzestexte authentisch zu speichern (Tücken gibt es genug). -- Presroi 12:19 05.01.2004

Artikel - Insolvenzdelikt & Buchführungsdelikt

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Hallo, hat vielleicht jemand Interesse an der Überarbeitung des Artikels Buchführungsdelikt oder Insolvenzdelikt, der sich auf den QS-Seiten befindet: Wikipedia:Qualitätssicherung/20. September 2005? Ein fachmännischer Kommentar, hilft natürlich auch schon. Danke & Gruß -- WikiCare 15:30, 2. Okt 2005 (CEST)

BKL I nötig

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Die Abschnitte zu den Strafgesetzbüchern der Schweiz und Österreichs wurden kürzlich in eigene Artikel ( Strafgesetzbuch (Schweiz) - Strafgesetzbuch (Österreich) ) ausgelagert; das ist gut. Nun sollte auch dieser Artikel in "Strafgesetzbuch (Deutschland)" umbenannt werden und unter "Strafgesetzbuch" eine Begriffsklärung nach Modell I eingerichtet werden. Wenn es keine Einwände gibt, werd' ich das demnächst erledigen. Gestumblindi 21:24, 7. Nov 2005 (CET)

Ich sehe darin keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Lösung. Wenn wir einmal theoretisch annehmen, daß alle drei Artikel eine gleichgroße Anzahl von Personen interessieren, dann erhalten gegenwärtig 33,3% der Wikipedia-Nutzer sofort den gewünschten Artikel, 66,6% müssen ein weiteres mal klicken. Wird dein Vorschlag realisiert, müßten dagegen alle Nutzer ein zweites Mal klicken, um den aus ihrer Sicht richtigen Artikel zu erreichen. -- Manu 21:59, 7. Nov 2005 (CET)
Eine BKL II (so wie jetzt) sollte nur eingerichtet werden, wenn einer der Artikel klar sehr viel wichtiger als die anderen ist. Das ist hier nicht der Fall. Und so ist es zur Zeit nun mal geregelt. Mit deiner Argumentation dürfte es ja gar keine BKL I mehr geben. Gestumblindi 22:35, 7. Nov 2005 (CET)
Eine BKL I ist angebracht, wenn ein Wort mehr als drei Bedeutungen hat, anderenfalls kann ohne Probleme das Modell II verwendet werden. -- Manu 15:27, 8. Nov 2005 (CET)
Das ist deine Privatansicht; sie entspricht nicht der jetzigen Regelung in der Wikipedia. Wikipedia:Begriffsklärung sagt unter Modell I: "Wenn es zu einem Schlagwort zwei oder mehr Artikel gibt ..." - substantielle Einwände scheint's nicht zu geben, werd' mich also heute noch darum kümmern. Gestumblindi 15:49, 8 November 2005 (CET)
Gute Idee. Eigentlich sollte das ein klarer Fall sein. --Alib 16:43, 8. Nov 2005 (CET)
Die "jetzige Regelung" stellt auch nur die Privatsicht einiger Wikipedianer dar, nämlich der Verfasser von Wikipedia:Begriffsklärung. Ich finde es sehr schade, daß du lieber auf fragwürdige Autoritäten verweist statt dich kritisch mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Modelle in bezug auf diesen konkreten Fall auseinanderzusetzen. -- Manu 17:53, 8. Nov 2005 (CET)
Du sagst hier ja selbst nichts zum "konkreten Fall" sondern argumentierst grundsätzlich, zuerst indem du das Modell I gänzlich ablehnst, dann mit einer mehr-als-drei-Bedeutungen-Forderung - solche Vorschläge, die bisherige Praxis zu ändern, können wir gerne auf Wikipedia_Diskussion:Begriffsklärung diskutieren, hier aber sind sie fehl am Platz. Vorerst sollte nach der gängigen Praxis verfahren werden. Im übrigen würde es der Logik entbehren, ein Stichwort willkürlich auf einen von mehreren gleichwertigen Artikeln zeigen zu lassen. Gestumblindi 01:30, 9. Nov 2005 (CET)
Ich habe ein pragmatisches Argument gebracht, um die von mir favorisierte Verfahrensweise zu begründen. -- Manu 16:46, 9. Nov 2005 (CET)

RStGB -> StGB

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Wann fand der Übergang statt? --Fg68at Disk 20:28, 24. Mär 2006 (CET)

Es war kein wirklicher Übergang; nach dem zweiten Weltkrieg (ca. 1950, genauer Jahreszahl kann ich nachsehen) wurde das Strafgesetzbuch neu verkündet und dabei der Zusatz "für das Deutsche Reich" weggelassen.

Bücherliste

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Welchen Sinn hat eine Auflistung der Gesetzeskommentare? Bzw. wie soll diese denn neutral gehalten werden? Irgendwas vergisst man ja immer. Das gilt imo noch viel mehr für die Lehrbücher. Es gibt ja soviele davon.... --Hagbard Celine 02:05, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Sieben Jahre später kann mich hier in Anlehnung an WP:LIT#Auswahl nur anschließen: Der Literaturabschnitt ist in etwa so lang, wie der Artikeltext, somit erheblich überdimensioniert. Hier ist kein Literaturverzeichnis, es besteht unter enzyklopädischen Gesichtspunkten kein Grund hier eine möglichst vollständige Liste von Kommentaren und Lehrbüchern zu erstellen. Daher an dieser Stelle meine Bitte an die Hauptautoren, die (anhand der Rezeption im Fachbereich) wichtigsten Werke herauszufiltern und den Rest zu entfernen. Danke und Gruß --GUMPi (Diskussion) 15:48, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die Liste der Kommentare finde ich nicht überdimensioniert. Außerdem sind das alles mehr oder weniger Hauptkommentare. Klar, nicht jedes juristische Werk, was einmal auf S. 432 einen Verweis auf das StGB enthält, ist gleich ein StGB-Kommentar. Aber es gibt nunmal viele StGB-Kommentare, also sollten sie auch genannt werden. --ICE20 (Diskussion) 03:16, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Einleitung

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Die Behauptung

"Die meisten Änderungen betreffen den Besonderen Teil (BT). Der Allgemeine Teil (AT) sowie die Abschnitte und Titel blieben nahezu unverändert."

ist angesichts des Textnachweises in http://delegibus.com/2010,1.pdf offensichtlich unhaltbar. Auch die Vorschriften des AT, der ursprünglich übrigens gar nicht so hieß, wurden massiv geändert. (nicht signierter Beitrag von 79.215.60.67 (Diskussion | Beiträge) 13:02, 3. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Strafen für Menschenrechtsverletzungen?

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Wo finde ich die Strafen für Menschenrechtsverletzungen, z.B. wenn jemand das Recht des anderen auf Selbstbestimmung verletzt? (nicht signierter Beitrag von 2.240.40.33 (Diskussion) 13:35, 28. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Das kann eine Freiheitsberaubung sein, oder eine Nötigung, oder ganz etwas anderes, es kommt ganz auf den Einzelfall an. Die konkrete Strafe bemisst sich überdies an einer Vielzahl von Kriterien. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:49, 28. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Menschenrechtsverletzungen fallen auf staatlicher und Kommandoebene unter die Begriffe des Völkerstrafrechts, des Verfassungsbruchs (s. Verfassungsgerichtsbarkeit), sowie der Amtsdelikte (insb. die sog. unechten Amtsdelikte), die hier in Gänze die Bestimmungen der nationalen Strafgesetzbücher (hier inbesondere die Abschnitte 1, 3, 4, sowie 13-18 des deutschen Strafgesetzbuches) ergänzen. Fallen die ordentlichen nationalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte aus welchen Gründen auch immer aus, bestehen die dagegen gerichteten Maßnahmen zumeist in UN-Sanktionen, zuweilen wird darum auch Krieg zwischen verschiedenen Staaten geführt (ein Beispiel dafür wäre die Absetzung der Roten Khmer durch Rotchina, wo der Krieg tatsächlich allein zur Beendigung der Menschenrechtsverletzungen in Kambodscha diente, ohne daß Kambodscha zuvor China den Krieg erklärt hätte). --46.93.158.170 17:54, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Frage

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Wäre es zulässig, jemanden zu bestrafen, ohne das Vergehen eindeutig zu bezeichnen? Konstruiertes Beispiel: Jemand kauft etwas Verbotenes und bezeichnet fälschlich einen Dritten als Verkäufer. Dann wären sowohl der Ankauf wie auch die Falschbeschuldigung strafrechtlich verboten. Unstrittig ist nur der verbotene Erwerb. Darf der Richter verurteilen? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:39, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Das ist doch keine Frage der Strafbarkeit, sonderlich lediglich der Beweislage. Der Käufer wird so oder so bestraft. Bei seiner Beschuldigung des anderen als angeblichem Verkäufer kommt es auf seine Glaubwürdigkeit und die sonstige Beweislage an. --46.93.158.170 17:56, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

was für Reformversuche gab es in der Weimarer Republik ?

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Im Artikel steht bislang nur

Reformversuche während der Weimarer Republik scheiterten. - sonst nix.

Zu erwähnen wäre z.B. Schwangerschaftsabbruch#Geschichte vor 1945. --Neun-x (Diskussion) 03:13, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Das gehört ohnehin eher in den Artikel zum Reichsstrafgesetzbuch (1871-1945). --46.93.158.170 18:00, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

StGB-DE?

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Mir ist diese Form noch nie zuvor begegnet. In der ZQ wurde das als „int. Form“ bezeichnet. Weiß da jemand mehr bzw. gibt es Quellen für diese Bezeichnung? Gruß --Dasmöschteisch (Diskussion) 22:15, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Gerade sehe ich es und schon ist es verschwunden. Korrekt so. Reine TF. --Stephan Klage (Diskussion) 13:27, 11. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Tante Gugl hilft: [1], [2], ggf. auch ein Blick über den Tellerrand bzw. eine nähere Befassung mit internationaler Rechtshilfe und den dazu verfügbaren Kommentaren bzw. sich daraus ergebenden Notwendigkeiten und Gepflogenheiten. --178.113.211.151 17:03, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
ist TF und wird nicht besser wenn es in der de.WP durch die selbe I verteilt wird. --Label5 (L5) 17:32, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Mein Gott, studiere Jura, und wenn du keine Lust dazu hast, dann studiere die vorstehend verlinkte Literatur! Hat mich sage und schreibe 5 Sekunden gekostet, das zu finden! Was für eine peinliche Zurschaustellung offenkundiger fachlicher Inkompetenz! --178.113.211.151 17:35, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Du willst mir nicht allenernstes einreden, du hättest Ahnung von Jura? --Label5 (L5) 17:47, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Mei, wo die inhaltslosen Argumente verbrannt sind, bleibt halt nur noch ad-personam! Reichen Dir zwei Fachbücher nicht? Dann geh halt in die Uni-Bib oder hole dir Rat im hiesigen Portal Recht! Weiwei! --178.113.211.151 17:55, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Was Du gefunden hast ist StGB DE. Erzähle uns nicht, dass das das Gleiche ist. --194.127.24.75 18:04, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
In den mir vorliegenden gedruckten Kommentaren und in der Rechtspflege wird das mit Bindestrich geschrieben. Alternative Abk. --178.113.211.151 18:17, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
das stimmt nicht --Label5 (L5) 18:46, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Streitest du jetzt über einen Bindestrich? Witzig! --178.113.211.151 19:11, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Witzig bist du. Du behauptest StGB-DE wäre eine offizielle Abkürzung, wie auch StGB-AT. Beides trifft nicht zu. So wird das nichts, wenn du uns hier den juristischen Fachmann vormachen möchtest. --Label5 (L5) 19:21, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Der IP194.127.24.75 ist zuzustimmen, soweit sie StGB DE und StGB-DE unterscheidet, denn ersteres ist ein Hinweis auf das Strafgesetzbuch mit Länderkürzel, wohingegen zweiteres eine anerkannte Alternativschreibweise lediglich vortäuscht (WP:TF). Wir verwenden hier - das ist mein seit Jahren verfolgter Anspruch - die besten aller Quellen und googeln uns nichts zusammen. Die Kommentarliteratur setzt den Ländervorsatz voran: dStGB, öStGB usw. Aus der Historie ist die Schreibweise StGB-DDR bekannt. Daraus wohl wird (ggf. nur fahrlässig) abgeleitet, dass im uniierten Deutschland StGB-DE sich etabliert haben müsste, dem ist aber nicht so. Es gab auch kein StGB-BRD. Zusammengedichte Analogien sind WP:TF. Stellvertretend für andere Komm.-LIT., StGB-Komm. Dreher/Tröndle/ Abkürzungsverzeichnis. --Stephan Klage (Diskussion) 19:22, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Es wird sich wohl empfehlen, bei internationalen Abkürzungen auch bzw. besonders die österreichischen Kommentare hinzuzuziehen! Allerdings habe ich zu dieser Muggenschiß-Diskussion keine Lust mehr! --178.113.211.151 19:31, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Es handelt sich aber um keine internationale Abkürzung. Verwendet wird diese ominöse Abkürzung wohl nur von einem Prof der Uni Erlangen. Damit bleibt es TF. --Label5 (L5) 19:34, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nochmals: StGB DE ist keine offizielle SW. Mit ihr wird lediglich kenntlich gemacht. Gehört also nicht in den Einleitungssatz. StGB-DE ist in überhaupt keiner Quelle nachlesbar und damit reiner Autorenwahn. Und der IP178.113.211.151 empfehle ich die Wikipedia:Spielwiese, da darf man Unsinn verbreiten, beleidigt sein und stören. --Stephan Klage (Diskussion) 19:38, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Wie witzig, jetzt sind wir schon wieder bei dem Wort "offiziell". Was ist denn "offiziell", außer der Abkürzung "StGB"? Bei Deinen anmaßenden wie erheiternden Einlassungen um einen Muggenschiß empfehle ich da als Abendlektüre mal die Kommentare samt Rspr. zum IRG und wie gesagt, die österreichischen Kommentare zum StGB! Und ob da nun StGB DE oder StGB-DE in der Einleitung steht oder nicht steht, kümmert mich persönlich nicht im Geringsten! Die hiesigen Artikel im Rechtsbereich sind alle rudimentär und bisweilen grob fehlerhaft bzw. veraltet, daß es für die Wikipedia nur mehr peinlich ist! Aber danke für ein weiteres Schmankerl für das Kuriositäten-Kabinett! --178.113.211.151 20:35, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Du hast keinerlei akademisches Format und machst Dich laufend lächerlich. Überleg doch mal. Deine Äußerungen werden von einer schweigenden Menge mitbeobachtet. Wie willst Du denn in eigener Sache Format aufbauen, und ggf. als Wikipedianer arbeiten, wenn Du wie ein in der Versetzung gefährdeter Mittelschüler agierst. Und Du hast Recht, es gibt sehr schlechte juristische Artikel, bin gerade gestern darüber sehr haltlos geworden. Vornehmlich liegt das an Leuten wie Dir, die sich haltlosem Plaudern hingeben, statt sich zu konzentrieren, von Mitzudenken ganz zu schweigen. Von meiner Seite mit Dir definitiv EoD. --Stephan Klage (Diskussion) 20:51, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Lächerlich machen sich allein die Gesprächsteilnehmer, die trotz mehrfacher Wiederholung nicht gewillt sind, auf Argumente einzugehen! Auch gibt es hierzupedia nicht nur schlechte juristische Artikel, sondern bisweilen Artikel über ungültige Gesetze, die längst abgelöst wurden, aber hier noch als geltendes Recht verkauft werden. Der Grund dafür ist das Halbwissen, mit dem sich hier einige Leute die Zeit vertreiben. Übrigens sagt auch der Begriff "Volljurist" nichts über die Qualifikation in den einzelnen Rechtsbereichen aus, insb. nicht in internationalen Rechtsfragen! Aber auf Grund der Zustände hinter den Kulissen hier mache ich mir die Mühe gar nicht, komplett fehlerhafte Artikel auch nur anzusprechen - oder in dieser Sache noch weitere Literaturangaben beizubringen! Meine Beobachtungsliste und alle Bookmarks auf Wikipedia sind längst gelöscht! Wir befinden uns hier auf einem sinkenden Schiff! --178.113.211.151 21:03, 12. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Staatsschutz im deutschen Strafgesetzbuch

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In der Süddeutschen Zeitung vom 06. Juli 2019 merkt Heribert Prantl in der Kolumne Staatsschutz, Staatsschutz über alles an, dass der Staatsschutz in dem deutschen Strafgesetzbuch eine zu große Priorität besäße und dass dies reformiert müsse.

Zu überlegen, wie dies in diesem Wikipedia-Artikel eingearbeitet werden soll. --Christoph Demmer (Diskussion) 11:53, 6. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Carl Schmitt und das Analogiegebot

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Aus dem Artikel: "Während der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde im Geiste des von Carl Schmitt als „Gerechtigkeitssatz“ interpretierten nullum crimen sine poena (Keine Straftat ohne Strafe) die Bindung des Richters an das Gesetz weitgehend gelöst und ein Analogiegebot eingeführt." Im gesamten Artikel Carl Schmitt kommt der Grundsatz nicht vor. Im folgenden Satz stehen zwei Einzelnachweise, dabei bleibt aber unklar, ob sie diesen Grundsatz belegen. Es sollte meines Erachtens einen deutlicheren Beleg für den Satz geben. --BlackEyedLion (Diskussion) 00:26, 19. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Auf Carl Schmitt ist zurückzuführen, dass er das Analogiegebot vordachte, ohne es zu proklamieren. Er setzte dem Grundsatz „nulla poena sine lege“ den Grundsatz „nullum crimen sine poena“ gegenüber. Dies in einer gefährlich demagogischen Weise, denn ersterer Grundsatz (der unzweifelhaft in der WRV das Analogieverbot bereits in sich trug) wirkt wie aufgeweicht, wenn beide Grundsätze in einen Kontext zueinander gestellt werden, dass zweiter den ersten einzuschränken scheint, etwa wie das Einschränkungsgesetz, das dem Kern des Grundrechts die Schranken aufweist. Schmitt hatte das Analogiegebot selbst - auch meines Wissens - nicht ausdrücklich ausgesprochen. --Stephan Klage (Diskussion) 17:54, 21. Nov. 2020 (CET)Beantworten