Diskussion:Strafverfolgungsbehörde

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 77.0.35.83 in Abschnitt fehlt da nicht noch
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fehlt da nicht noch das LKA ?

Zählt zu den Länderpolizeien. -- Matt1971 ♪♫♪ 16:00, 10. Aug 2006 (CEST)

Rechtliche Grundsätze

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Hallo, es wäre gut, wenn man hier noch ein paar Informatonen über den rechtlichen Status von Ermittlungsbehörden finden könnte. Was dürfen die Strafverfolgungsbehörden? --Jazzman KuKa 21:14, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

fehlt da nicht noch

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das Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie die Landesbehörden für Verfassungsschutz? Falls nicht, weshalb nicht? (Deshalb komme ich darauf: Staatsschutzdelikt: Behörden und Aufgaben) -- Benutzer:Impulsiv. 22:37, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

In der Tat, zudem ist zumindest in Hessen das LfV auch für OK (Organisierte Kriminalität) zuständig, also eine klassische Strafverfolgungsaufgabe.
--77.0.35.83 11:08, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten