Diskussion:Strahlenschutzverantwortlicher
Lemma Strahlenschutzbevollmächtigter
[Quelltext bearbeiten]Meines Erachtens liegt bei diesem Lemma ein Definitionsfehler vor. Der Artikel behandelt den Begriff Strahlenschutzverantwortlicher (SSV), nicht Strahlenschutzbevollmächtigter (SBM). Ein Strahlenschutzverantwortlicher ist die Person (Firmenchef, Geschäftsführer, Klinikdirektor, Schulleiter), die einer Genehmigung nach StrlSchV oder RöV bedarf. Seine Pflichten/Aufgaben sind: Bestellung einer ausreichenden Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten (SSB); Beantragung von Genehmigungen; Anzeigen von Tätigkeiten, Weitergabe von radioaktiven Stoffen und Präparaten; Bereitstellung von Mitteln für Messgeräte, Dosisüberwachung, baulichen Strahlenschutz, ärztliche Untersuchungen und Brandschutz. Der SSV muss nicht fachkundig sien.
Dagegen wird ein Strahlenschutzbevollmächtigter (SBM) oft an großen Institutionen (z.B. Universitäten) benannt, um den SSV und die SSB zu beraten und zu entlasten, sie jedoch nicht aus ihrer Verantwortung herauszulösen. Diese im Strahlenschutz meist breit fachkundige Person hat keinen offiziellen Status gemäß Strahlenschutzverordnung oder Röntgenverordnung, wird aber von denBehörden als kompetenter Ansprechpartner akzeptiert. Neurowiki 17:12, 26. Mai 2011 (CEST)
- Du hast recht. Danke und Gruß, Kein Einstein 19:51, 26. Mai 2011 (CEST)