Diskussion:Streitkräfte Eritreas
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Lou.gruber in Abschnitt Wehrpflicht: Dauer?
Wehrpflicht: Dauer?
[Quelltext bearbeiten]woher kommt die Angabe von 16 Monaten Wehrpflicht? Ich werfe das kurzfristig wieder aus dem Artikel, wenn es dafür keinen konkreten Beleg gibt. --12:35, 21. Jan. 2015 (CET)
- Stammt aus dem zitierten CIA-Factbook ... Gruß --Lou Gruber (Diskussion) 12:58, 24. Jan. 2015 (CET)
- hm, ja... diese Quelle kenn ich natürlich. Sie ist mal wieder für die Tonne, weil sich das mit den Erkenntnissen der Europäer nicht deckt. Da der entsprechende Lagebericht des AA allerdings VS ist und die einzelnen Auskünfte des AA an die Gerichte nicht öffentlich verfügbar, beschränke ich mich mal auf dieses Urteil, S. 6, 2. Absatz. Die rechtliche Situation ist unklar, aber es dürfte in der Praxis eine Wehrpflicht bis zum Rentenalter geben, die lediglich (willkürlich) im Einzelfall ausgesetzt wird und einen aktiven Dienst von mindestens 18 Monaten verlangt. Daher wird jedes Verlassen des Landes ohne vorher eingeholtes Ausreisevisum auch als Fahnenflucht bestraft (wenn es denn überhaupt noch zu einem Verfahren kommt...) Meinetwegen kann das irgendwann mal jemand genauer aufdröseln und belegen, ich wollte nur nicht diese irreführende Aussage unkommentiert im Artikel lassen. --gdo 16:01, 24. Jan. 2015 (CET)
- Ja, stimme zu. Ich denke die Situation vor Ort ist nicht so einfach darzustellen. Eritrea ist aber ohne Zweifel ein hochmilitarisierter Staat mit der Praxis einer langen Wehrdienstzeit für fast alle Bürger.--Lou Gruber (Diskussion) 17:26, 24. Jan. 2015 (CET)
- hm, ja... diese Quelle kenn ich natürlich. Sie ist mal wieder für die Tonne, weil sich das mit den Erkenntnissen der Europäer nicht deckt. Da der entsprechende Lagebericht des AA allerdings VS ist und die einzelnen Auskünfte des AA an die Gerichte nicht öffentlich verfügbar, beschränke ich mich mal auf dieses Urteil, S. 6, 2. Absatz. Die rechtliche Situation ist unklar, aber es dürfte in der Praxis eine Wehrpflicht bis zum Rentenalter geben, die lediglich (willkürlich) im Einzelfall ausgesetzt wird und einen aktiven Dienst von mindestens 18 Monaten verlangt. Daher wird jedes Verlassen des Landes ohne vorher eingeholtes Ausreisevisum auch als Fahnenflucht bestraft (wenn es denn überhaupt noch zu einem Verfahren kommt...) Meinetwegen kann das irgendwann mal jemand genauer aufdröseln und belegen, ich wollte nur nicht diese irreführende Aussage unkommentiert im Artikel lassen. --gdo 16:01, 24. Jan. 2015 (CET)