Diskussion:Studium der Zahnmedizin

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 129.206.185.175 in Abschnitt Neues von der neuen AOZÄ?
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Kosten

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Es wäre sinnvoll wenn jemand der sich auskennt, also vor allem Studenten des Fachs, mal die Kosten nennen könnten die, wie ich gelesen habe einz der teuersten Studienfächer, auf einen zukommen. Gruß --Bunker 16:20, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich hab da was, vllt hat ja jemand noch was aktuelleres: UNI-ZürichUNI-Heidelberg
Die angegebenen Kosten von € 7000,- sind auf jeden Fall zu niedrig angesetzt. Die in den Quellen genannten Beträge beziehen sich ausschließlich auf Instrumente, läßt jedoch das Verbrauchsmaterial außer Acht. Der Züricher Beitrag nennt hierzu CHF 700,00/a, was ich für Deutschland noch für zu niedrig halte. Völlig ohne Berücksichtigung ist hierbei noch die Fachliteratur, und das macht noch einmal ein paar k€ aus. Zu meinen Studienzeiten (frühe 80er Jahre des letzten Jahrhunderts) ging man davon aus, daß Zahnmedizin nach Musik (Noten!) der zweitteuerste Studiengang sei. Ich halte 15 - 25 k€ für realistisch. --M.ottenbruch 17:50, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Ich halte die schweizer Quelle für unbrauchbar, denn wo ist hier die Vergleichbarkeit mit anderen Studiengängen? --Wangen 16:41, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Deswegen sind auch 2 Quellen angeführt. Außerdem wäre es am besten wenn ein Student uns aufklären könnte! --80.144.76.242 21:58, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten
DerLink zur Uni Heidelberg nennt keine Kosten, also sind´s nur noch einer - und der vergleicht nicht. --Wangen 23:04, 17. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich zitiere:"Im Rahmen ihres Studiums benötigen Studierende sogenannteInstrumentenkoffer für den vorklinischen und klinischen Teil desStudiums. Insgesamt müssen die Studierenden mit Kosten in Höhe von DM15.000 für solche Instrumente rechnen. Ein Drittel der Kosten, nämlichDM 5.000, entstehen bereits in den ersten drei vorklinischen Semestern." --Bunker 12:59, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

a) Deutsche Mark? b) Für den Instrumentenkoffer. Aber für den Rest, z.B. Fachbücher? c) Vergleich mit anderen Studiengängen? Mir geht es vor allem um den Vergleich mit anderen Studiengängen und um den Blick um die Gesamtkosten, denn nur die kann man vergleichen. --Wangen 14:07, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Zufriedenheitsstudie Zahnmedizin 2005 (http://www.zahniportal.de/zuza/) hat die Kosten komplett aufgeschlüsselt, nach Lebenshaltungs- und Materialkosten (http://www.zahniportal.de/zahnmedizinstudium/kosten/) -- Crubb 11:40, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Frage

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Warum ist Zahnmedizin eigentlich ein eigenständiges Studienfach? Das "richtige" Medizinstudium umfasst doch wesentlich mehr, so dass Zähne/Kiefer doch leicht integriert werden könnten? --91.10.52.240 22:04, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Woraus schließt Du das? Während des vorklinischen Teils absolviert der Zahnmedizinstudent eine mehr oder weniger komplette Zahntechniker-Ausbildung, dagegen ist der „medizinische“ Teil des vorklinischen Studiums nur unwesentlich weniger umfangreich als bei den Humanmediziniern (in der Anatomie fehlen Extremitäten und Rumpfwand, dafür wird der Kopf wesentlich intensiver behandelt - ein Humanmediziner weiß bis zum Physikum erfahrungsgemäß nicht einmal, wieviel Zähne ein erwachsener Mensch hat. BTST)). Dafür beginnt der Zahnmediziner während des klinischen Studiums schon recht früh mit der (beaufsichtigten!) Patientenbehandlung. Bsplsw. in Österreich war der Zahnarzt allerdings bis vor einigen Jahren ein Facharzt wie die übrigen auch. AFAICS ist man aber überall in Europa dazu übergegangen, die Zahnmediziner-Ausbildung zu verselbständigen. --M.ottenbruch 08:12, 20. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
das ist doch nicht ansatzweise die antwort auf die gestellte frage. richtig beantwortet müsste man einfach sagen, dass es sich historisch so entwickelt hat. die wurzeln sind andere. während die heutige [innere] medizin der westlichen welt schon in der antike entwickelte und schon sehr früh einer universitären ausbildung bedurfte, der chirurgische teil der heutigen medizin sich vor allem aus den berufen des feldscheerers entwickelte, waren zahnbrecher sher lange einfache ausbildungsberufe ohne jeden akademischen backround. eine geneinsame wurzel haben chirurg und zahnarzt im mittelalterlichen beruf des baders, der dieses oder jenes weh-weh mit kleinen eigriffen therapierte. chirurg und mediiziner wurden irgendwann zusammengefasst, zahnärzte blieben seperiert.
das hat nun vor- und nachteile. der vorteil ist die frühe spezialisierung. der nachteil ist ebenso die frühe spezialisierung.
im übrigen ist der reine lernaufwand(!) im zahnmedizinstudium natürlich erheblich geringer. der aufwand ansich aber nicht. der praktische arbeitsaufwand ist dagegen nämlich höher. der von dir angesprochene vorklinische teil grenzt in der anatomie mit den extremitäten einen schon sehr erheblichen bereich aus. biochemie und physiologie werden nicht so tiefgreifend behandelt. psycho usw. gib es so gut wie gar nicht...
aber das ist letztlich auch wurst und egal. diese fächer entscheiden nicht über die größe im späteren medizinischen beruf. viel entscheidener sind die abstriche in klinischen fächern. ich persönlich schätze es so ein, dass 95% meiner zahnärztlichen kollegen nicht oder nur unzureichend damit umgehen könnten, wenn in deren praxis auf einmal einer einen myocardinfakt erleidet. das würde einem selbst in einer psychiatrischen ambulanz so nicht passieren. und wie oft habe ich leute mit karzinomen im hno-bereich gesehen, die nur unwesentliche zeit zuvor noch beim zahnarzt waren, der dann zwar eine hervorragende protetische versorgung gewährleistete... aber anderes schlichtweg übersah.
ich finde, es gibt sehr gute gründe, die für eine frühe spezialisierung sprechen. es gibt aber auch viele gründe, die dagegen ins feld zu ziehen sind. mit einer zusammenlegung der vorkliniken jedenfalls löst man keines der probleme.Haster 14:28, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Akademischer Grad

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Stimmt es eigentlich, dass in Österreich nach Studienabschluss automatisch der Doktortitel verliehen wird? --Feerix 09:45, 13. Mai 2008 (CEST)

jein. die leute sind doktor (ausgeschrieben), was aber kein akademischer grad ist. vielmehr ist das eine art berufsbezeichnung. die abkürzung dr. med... ist dann wie auch bei uns der akademische doktor.Haster 14:56, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Nicht jein, sondern ja! Die Absolventen sind direkt nach Studiumabschluss Doktoren der Zahnheilkunde (Dr. med. dent.), ohne nach dem Studium (im Gegensatz zu Deutschland) promoviert zu haben. Aber richtig, dieser Doktortitel ist kein Doktorgrad / akademischer Grad allgemein, sondern eine Berufsbezeichung (sog. Berufsdoktorat). Im Gegensatz zum deutschen Zahnmedizinstudium haben die Absolventen eines österreichischen Zahnmedizinstudiums weder jemals ein Staatsexamen abgelegt noch für ihren Doktortitel eine Dissertation angefertigt... (nicht signierter Beitrag von ViaScientia (Diskussion | Beiträge) 18:42, 26. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Uni Hamburg

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Warum soll bei der Uni Hamburg eine externe, private (Fachschafts?)seite verlinkt werden und nicht die offiziellen Seiten des Universitätsklinikums? --12:00, 20. Aug. 2008 (CEST)

solche seiten haben gar nicht verlinkt zu werden. wikipedia ist ein lexikon und keine werbeplattform.Haster 14:55, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

NC

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Es heißt "In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der notwendige Numerus clausus zwischen 1,9 und 2,5.". Dieser Satz ist ohne Quellenangabe. Wenn man die Quellen des Folgesatzes durchforstet, liegen gar keine Informationen für die Jahre von 1995 bis 2005 vor. Im Jahr 1999 lag der NC für ein Studium der Zahnmedizin in Halle bei 1,7. Damals habe ich in Halle angefangen zu studieren und ich weiß es noch genau, kann aber selber keine Quelle nennen. Im ZVS-Heft von 2000 stand jedenfalls "1,7" für 1999 drin. Leider habe ich dieses Heft nicht mehr. Ich habe noch in Erinnerung, dass der NC an anderen Unis (z.B. Uni Jena) noch niedriger war. Wer genaue Quellen hat und Angaben machen kann, sollte die hier nennen. Ansonsten bin ich dafür, dass der betreffende Satz gelöscht wird. -- 23:08, 16. August 2010 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.172.156.209 (Diskussion) )

da verwechselst du aber was ganz gehörig. der nc wird bei den zvs-fächern nicht für jede hochschule im speziellen ermittelt. der nc wird vielmehr für jedes bundesland ermittelt (also dem bundesland, in dem jeweils das abi gemacht wurde). der nc hat den zweck überhaupt einen studienplatz zuzuteilen. was du nun beschreibst ist der nächste schritt, die vergabe des studienortes. auch hierbei werden die noten herangezogen. das ist aber nicht der numerus clausus. und hierbei ist es auch wurst, ob du deine für halle nötige 1,7 in bayern oder in schleswig-holstein oder in sachsen-anhalt gemacht hast.
um dir das jetzt mal anhand eines beispiels zu verdeutlichen: gunter hat sein abi mit 2,0 im brandenburgischen neuruppin gemacht. der numerus clausus für zahnmedizin in seinem jahr für brandenburger abiturienten beträgt nach ermittlung der zvs 2,2. er bekommt also seinen zahnmedizinstudienplatz. nun hat er als erstes die charité als wunschstudienort angegeben. dort kommt man aber nach ermittlung aller bewerber und deren verteilung nach notenschnitt (irgendwie wollten halt alle nach berlin) nur bis 1,5 rein. für ihn ist da also nüscht zu holen. nach halle aber (seinem zweitwunsch) wollen letztlich kaum leutchen, dass sogar ohne limit aufgefüllt wird. selbst brandenbuerger bewerber mit studienplatzzusage mit einem 4er abi. das heißt aber keineswegs, dass es für halle keinen nc gab. der lag wie überall bei 2,2. aber tatsächlich kam sogar matilde aus frankfurt (oder) mit ihrem saumäßigen 4er-abi rein, da sie ihren studienplatz nicht über die durchschnittsnote sondern über ihre unzähligen wartesemester ergattert hat...
das bemängeln der fehlenden quellen ist sicherlich richtig.Haster 14:54, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Im zweiten Absatz des Artikels („In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der notwendige Numerus clausus zwischen 1,9 und 2,5. Der aktuelle NC im Wintersemester 2011/2012 liegt zwischen 1,2 und 1,5 für die Abiturbesten und 1,0 bis 1,7 als Mindestkriterium für die Auswahl durch die einzelnen Universitäten“) wird der Ausdruck Numerus clausus offenbar in einer völlig anderen Bedeutung gebraucht als in dem gleichnamigen Artikel; wie könnte er hier sonst zwischen zwei Dezimalzahlen liegen bzw. sich dazwischen bewegen? --Wikkipäde (Diskussion) 19:04, 19. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Der Satz ist mit einem Einzelnachweis belegt, dem man nur zu folgen braucht, um festzustellen, daß die NC-Werte sich von Universität zu Universität unterscheiden. Das steht keineswegs im Widerspruch zu den Angaben im Artikel Numerus clausus. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 09:54, 20. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Die Frage, wie der NC sich in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren zwischen Dezimalzahlen bewegen kann, ist ja wohl nicht ernst gemeint. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 09:57, 20. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe ja in meiner diesbezüglichen Frage lediglich die entsprechende Formulierung aus dem Artikel aufgegriffen, und dieses Aufgreifen war durchaus ernstgemeint. Da heißt es doch „bewegte sich der notwendige Numerus clausus zwischen 1,9 und 2,5“. Was sich über die Jahre bewegen (verändern) kann, ist doch wohl höchstens (beispielsweise) der Mindestdurchschnitt der Abiturnoten, der zu einem Studienplatz berechtigt; nicht aber der Numerus clausus selbst, wie er - wie schon gesagt - in dem gleichnamigen Artikel richtig beschrieben ist; siehe dort insbesondere den 2. Absatz des Abschnitts „Zum Begriff“. Und was bitte soll ein „notwendiger Numerus clausus“ sein, wie er hier erwähnt wurde? --Wikkipäde (Diskussion) 10:58, 20. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Nun habe ich wenigstens die Frage verstanden. :-\ Auch wenn der Artikel Numerus clausus behauptet, der Begriff bezeichne ausschließlich die Zulassungsbeschränkung als solche und nicht das praktische Kriterium, das über die Zulassung entscheidet, so spiegelt diese etymologische Bedeutungsfindung doch nicht den tatsächlichen Gebrauch des Wortes wieder. Diesen kann man beispielsweise beobachten, wenn man auf der Webpräsenz der Stiftung für Hochschulzulassung nach dem Begriff sucht. Dort finden sich Formulierungen wie: „Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, […] welche Numerus-clausus-Werte in den letzten Semestern für eine Zulassung ausgereicht haben.“ Man darf IMHO davon ausgehen, daß die Stiftung den aktuellen Gebrauch des Begriffes „Numerus Clausus“ kennt. Selbst wenn man davon ausgehen wollte, daß sie ihn nicht kennt, wäre ihr Gebrauch des Wortes ein starkes Indiz für einen Bedeutungswandel. Summa summarum: Es sollte allenfalls der Artikel Numerus clausus angepaßt werden. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 20:08, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Neues von der neuen AOZÄ?

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Guten Abend,

Weiß jemand Neues von der angekündigten Neuen AO für ZÄ zu berichten? Vor allem, was das Inkrafttreten anbelangt, denn dann müßte ja evtl. schon jetzt oder bald etwas geändert werden in diesem Artikel wie auch in denen über die Approbationsordnung und das Physikum.

Ich mag nicht lange recherchieren, darum frage ich hier, wo dentalistisch sachkundige Personen zu vermuten sind.

Gruß, --129.206.185.175 21:06, 30. Okt. 2018 (CET)Beantworten