Diskussion:Subrogation
Unverständlich, Überarbeiten, Quelle
[Quelltext bearbeiten]@Historiograf: Was soll denn das werden?
- Unverständlich: Das kann mann doch verstehen was da steht.
- Überarbeiten: Was fehlt denn noch wesentliches. Es gibt kürzere Artikel zu kompklexeren Themen und Unverstandlich und Überarbeiten schließen sich ja wohl fast gegenseitig aus.
- Quelle: Das ist doch keine Abhandlung über ein frühmittelalterliches Vorkommnis. Der/die Schreiber/in weiß wohl um was es geht und Google bestätigt mir in 1 Minute dass das wohl auch so ist.
--Haring 04:23, 4. Sep 2005 (CEST)
Mir erscheint der Artikel zu sehr auf das Versicherungsrecht beschränkt:
Subrogation bezeichnet in verschiedenen Rechtsordnungen (z.B. Schweiz, England, USA, Frankreich, Spanien, Italien) den Übergang von Rechten auf einen Zahlenden. In Deutschland und Österreich werden vergleichbare Vorgänge als Legalzession bezeichnet, in Österreich außerdem als Einlösung, wenn nicht das Gesetz, sondern der Zahlende über den Rechtsübergang entscheidet.
Die Subrogation bildet in der Regel einen Regressweg. Eine Ausnahme stellt die subrogation ex parte debitoris dar, mit deren Hilfe bei einer Umschuldung Sicherheiten auf einen neuen Darlehensgeber übertragen werden.
Von anderen Regresswegen unterscheidet sich die Subrogation dadurch, dass die Vorteile der übergehenden Forderung (z.B. Sicherungsrechte, Insolvenzvorrechte, rechtsbestätigende Urteile) dem Zahlenden zugute kommen.
Wichtige Anwendungsfälle bilden das Versicherungsrecht, das Recht der Kreditsicherheiten und die Gesamtschuld (letztere allerdings nicht in allen Rechtsordnungen).
--82.83.129.175 12:33, 6. Aug 2006 (CEST)
Eine Nullnummer
[Quelltext bearbeiten]Als Volljurist kann ich nur sagen: der Artikel ist eine hohle Nuss! Der Artikel ist methodisch und inhaltlich völlig falsch aufgebaut. Zudem wird er mit halb oder gar nicht verstandenen Grundsätzen des Haftungs- und Schadensersatzrechtes erläutert, die selbst unverständlich bleiben, da sie ohne Rechtskenntnisse leere Worthülsen sind.
Fakt ist, dass "Subrogation" im bundesdeutschen Recht ein völlig ungebräuchlicher Begriff ist. Selbst im altehrwürdigen Rechtswörterbuch von Creifels gibt es keinen Eintrag! Es handelt sich - zumindest auch - um einen rechtswissenschaftlichen Fachbegriff. Dementsprechend methodisch müsste der Beitrag aufgebaut sein. Die substanzarme Zusammenfassung einer Erläuterung, wieso und warum in der Versicherungswirtschaft die Subrogation eingesetzt wird, ist als Erläuterung des Begriffs völlig untauglich!
Der ganze Artikel sollte gelöscht werden!
Leider noch immer fragwürdig
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beschreibt sehr spezifisch das Schweizer Recht, verkennt aber, wie meine Vorredner vor mehr als zehn Jahren schon anmerkten, die weit größere Bedeutung, insbesondere in den anglo-amerikanischen Rechtsgebieten. Über die Beschreibung des Schweizer Rechts wage ich nicht zu urteilen, allerdings ist er in dieser Begrenzung m.E. unbrauchbar.