Diskussion:Sugar-Daddy
Steuerpflicht ?
[Quelltext bearbeiten]Eine hübsche junge Bekannte von mir hat jährlich zu mehr als 50 verschiedenen älteren Männern sexuelle Kontakte, wobei sie sich mit Hummer, Kaviar, Champagner, Perlenketten, Brilliantringen, Rolex-Uhren, Designer-Kleidern, Designer-Schuhen, Luxus-Reisen und so weiter "beschenken" lässt. Sind die erheblichen geldwerten Vorteile, die sie als Gegenleistung für ihre sexuellen Dienstleistungen empfängt, eigentlich Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-pflichtig?--2003:C5:33E1:BB01:8D1:E24B:D0C0:E48 20:00, 28. Okt. 2017 (CEST)
Für Sugarbabes und für Vermieter von Sugarbabes könnten sich folgende Überlegungen ergeben:
Juristisch eröffen sich mehrere Fragestellungen:
1) Muß ein Sugarbabe die von ihren Sugardaddys (oft sind es innerhalb eines Jahres ja mehrere verschiedene) erhalteten Gelder dem Bafög-Amt und dem Finanzamt und der Renten- und Krankenversicherung melden? Antwort: Das wird wohl zumindest im Grundsatz bejahen sein. Wobei es dann aber im konkreten Fall von der Höhe der Geldbeträge und geldwerten Vorteile abhängen wird, ob davon auch tatsächlich das Bafög reduziert wird oder ob tatsächlich Einkommensteuer und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Je nach konkreter Fallgestaltung könnten sonst Straftatbestände, wie z.B. Betrug oder Steuerhinterziehung, in Betracht kommen.
2) Muß ein Sugababe für im Rahmen ihrer Tätigkeit erhaltenen Gelder und geldwerten Vorteile Gewerbesteuer zahlen? Das wird man wohl bejahen müssen, wenn es die Vorteile planvoll über einen längeren Zeitraum erzielt werden und in ihrer Höhe erheblich sind, und insbesondere dann, wenn das Sugarbabe innerhalb eines Veranlagungszeitraumes (Kalenderjahres) nicht nur einen Sugardaddy hat, sondern mehrere.
3) Muß das Sugarbabe für die im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielten Vermögenszuflüsse Mehrwertsteuer zahlen? Dies dürfte der Fall sein, wenn sie sich nicht als Kleinunternehmerin hat registreiren und auf Antrag hin von der Mehrwertsteuerpflicht hat befreien lassen.
4) Muß daß Sugarbabe, wenn der konkrete Fall so wäre daß sie keine Einkommensteuer und Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer zahlen muss, dann nicht wenigstens Schenkungssteuer anmelden und je nach Höhe auch zahlen? Dies wird man wohl zumindest in den meisten Fällen bejahen müssen.
5) Die meisten ehebrechenden Sugardaddy werden die "Geschenke" an ihr auswärtiges Sugarbabe wohl kaum vom heimischen gemeinsamen Eheleutekonto aus finanzieren, sondern aus vor ihrer Ehefrau und vielleicht auch vor dem Finanzamt versteckten Konten, Depots, Schließfächern, nicht selten mit Schwarzgeld. Macht sich das Sugarbabe, wenn sie davon weiß, und es aber gleichwohl billigend in Kauf nimmt, möglicherweise der Geldwäsche strafbar? Das kann zumindesz je nach den Umständen des Einzelfalls zu bejahen sein.
6) Wenn ein Vermieter einer teuren Luxuswohnung weiß, das seine Mieterin keiner offiziellen Arbeit nachgeht, aber die Mieterin trotzdem offenabr ein hohes Einkommen und unerklärliches Vermögen hat, mit dem sie die für sie eigentlich unangemessen teure Wohnung bezahlen will, sich möglicherweise der Geldwäsche strafbar? Auch das kann je nach den Umständen im Einzelfall zu bejahren sein.
Allerdings sind solche Dinge für die Polizeibehörden und Finanzämter und Staatsanwaltschaften und Gerichte oft sehr schwer nachweisbar, und weil es in diesen Bereichen so schwer ist den Tätern etwas zu beweisen schaien viele Behörden wohl von vorneherein desinteressiert weg, weil die Beamten fürchten in solchen Fällen bloß viel Arbeit aber weniig oder keinen Erfolg zu haben.
Jedenfalls zumindest dann, wenn man nicht nur ein Auge auf eine mögliche Strafbarkeit hat, sondern auch auf seinen guten Ruf achten möchte, sollte man es tunlichst vermeiden, an solche fragwürdigen Sugarbabes zu vermieten.
In vielen Berufen kommt es schließlich nicht nur darauf an, ob man sich starfbar macht oder nicht, sondern auch darauf, wie die Ehegatten (Ehegattin) und die Schwiegereltern und die Kunden und die Geschäftspartner und das gesellschaftliche Umfeld reagieren, wenn rauskommt, was da läuft, und mit wem man da zu tun hat.
Womöglich würde sich bei manchen Leuten (insbesonmdere bei der Ehefrau des Vermieters) der Verdacht aufdrängen, daß womöglich auch der Vermieter mit dem Sugarbabe ins Bett geht, was ein Scheidungsgrund sein könnte, der dem (verheirateten) Vermieter (familienrechtlich) sehr teuer zu stehen kommen kann.--2003:C5:33CD:2501:2C02:1CD2:9ADE:10AF 21:35, 30. Okt. 2017 (CET)