Diskussion:Sugar MMFK

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nicht bestehende Staatsangehörigkeit(en)

[Quelltext bearbeiten]

Bitte den Satz prüfen: "Er besitzt weder die deutsche noch die angolanische Staatsangehörigkeit." Als Beleg wird auf einen WDR-Artikel [2] verwiesen. Dort heißt es aber nur, dass Sugar MMFK "niemals einen Pass hatte. Weder den angolanischen, noch den deutschen". Nur zur deutschen Staatsbürgerschaft macht der Artikel eine Aussage: "Und er hatte nie eine deutsche Staatsbürgerschaft."

Einen Pass haben und eine Staatsbürgerschaft haben, sind rechtlich ganz unterschiedliche Dinge (auch wenn es laienhaft mitunter synonym gebraucht wird). Beispiel: Ein unzweifelhaft deutscher Staatsbürger kann sein Leben lang ohne deutschen Pass sein, weil er diesen nur beantragen muss, wenn er außerhalb der EU verreisen will. Aus dem WDR-Artikel geht gerade hervor, dass die deutschen Behörden davon ausgehen, dass Sugar MMFK angolanischer Staatsbürger sei und sich bislang geweigert habe, eine Pass zu besorgen. Der Betreffende hat laut eigenen Aussagen einen Pass beantragt, aber keinen erhalten. Auch wenn das so stimmt, heißt das noch nicht mal, dass die Angolaner ihn nicht als Staatsbürger anerkennen. Es bedeutet allein, dass sie ihm keinen Pass und somit kein Dokument zur Einreise nach Angola ausstellen wollen. Es passiert nicht so selten, dass ausländische Konsulate in Deutschland ihren Staatsbürgern keinen Pass ausstellen, wenn es um Abschiebungen geht, weil sie die Einreise von Abgeschobenen verhindern wollen.

Gerade, weil es hier um eine momentan streitige Rechtsfrage geht, sollte der Sachverhalt rechtlich möglichst korrekt (und durch entsprechende Quellen belegt) wiedergegeben werden. Den Quellen ist bislang nur zu entnehmen, dass Sugar MMFK nie eine deutsche Staatsbürgerschaft hatte und dass die Frage, ob er die angolanische Staatsbürgerschaft hat, streitig ist: auf der einen Seite die Sichtweise der Behörden, auf der anderen die des Betroffenen. Ob eine angolanische Staatsangehörigkeit besteht, lässt sich nur mit Kenntnis des angolanischen Staatsangehörigkeitsrecht sicher sagen. (nicht signierter Beitrag von Klio96 (Diskussion | Beiträge) 20:40, 13. Apr. 2019‎)