Diskussion:Synagoge (Schifferstadt)
Restitution
[Quelltext bearbeiten]Hallo @Reinhardhauke:, in diesem Artikel steht: "Nach 1945 ging das Synagogengrundstück im Rahmen des Restitutionsverfahrens an die Jüdische Gemeinde Landau, ..." Dagegen steht im Artikel Jüdische Gemeinde Landau, dass diese Gemeinde nur bis zu ihrer Vernichtung in der Zeit des Nationalsozialismus existierte. Wenn in Landau nach 1945 keine Gemeinde mit echtem Gemeindestatus existierte, kann sie auch kein Schifferstadter Grundstück bekommen haben. Ich vermute, dass die Restitution an die "Jüdische Kultusgemeinde der Rheinpfalz" erfolgte; wer denn sonst sollte Rechtsnachfolger für Schifferstadt sein? Die "Jüdische Kultusgemeinde der Rheinpfalz" hatte meines Wissens einige Jahre ihren Sitz in Landau, bevor er nach Neustadt/Weinstraße und dann nach Speyer verlegt wurde. Wie lautet die genaue Formulierung in den Quellen? --Pinguin55 (Diskussion) 01:22, 11. Okt. 2017 (CEST)
Hallo Pinguin55, die oben von Dir zitierte Aussage im Artikel stammt von Alemannia Judaica (siehe weblink im Artikel). Laut Alemannia Judaica [Jüdische Gemeinde Landau) wurde auch mit dem Grundstück der Synagoge in Landau wie folgt verfahren: „...Nach 1945 wurde das Grundstück der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz rückübertragen.“ Wie Du oben richtig bemerkt hast ist ein Widerspruch entstanden, der durch zwei sich widersprechende Sätze bei Alemannia verursacht wurde. Ich habe den Satz umseitig entsprechend geändert. Danke für Deinen Hinweis! Mit freundlichen Grüßen--Reinhardhauke (Diskussion) 11:07, 11. Okt. 2017 (CEST)