Diskussion:Synergiepotenzial
Urheberrechte
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Unter der Ticketnummer 2008072310018429 liegt seit dem 23. Juli 2008 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor. |
- Darf man Fragen, für welche Teile des Artikels überhaupt eine "eigenschöpferische Leistung im Sinne des Urheberrechts" in Frage kommen solle? --Bernd.Brincken 00:46, 8. Feb. 2010 (CET)
Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]- Klingt irgendwie wie abgeschrieben, allerdings findet Google den Text nicht. Ist der Text wirklich selbst geschrieben?
- Bitte den Artikel auch mit Blick auf Synergie überarbeiten und evtl. Synergie ergänzen/hierher verlinken. --Heiko 09:39, 14. Jul. 2008 (CEST)
ad 1) Der Text entstammt meiner Feder. Er wurde von mir als Urheber erstmals auf S. 66 im Buch "Synergiepotenzial einer fragmentierten Wasserwirtschaft" [ISBN 978-3-86068-335-4] veröffentlicht. Online verfügbar (ggf. andere Seitenzahl gegenüber originaler Druckversion) siehe http://e-pub.uni-weimar.de/volltexte/2008/1288/. (nicht signierter Beitrag von DrHolGra (Diskussion | Beiträge) )
- Alles klar, von dir selbst darfst du natürlich jederzeit abschreiben ;-) --Heiko 14:57, 14. Jul. 2008 (CEST)
- So klar ist das nicht. Das Urheberrecht liegt ja bei der Bauhaus-Universität Weimar. --Bildungsbürger 12:36, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Noe, wir haben in Deutschland kein "Copyright", sondern ein an die Person des Urhebers gebundenes Recht, eben darum Urheberrecht. --Bernd.Brincken 00:50, 8. Feb. 2010 (CET)
- So klar ist das nicht. Das Urheberrecht liegt ja bei der Bauhaus-Universität Weimar. --Bildungsbürger 12:36, 16. Jul. 2008 (CEST)
Als Verfasser und somit Urheber der Doktorarbeit, die rein rechtlich unter den Begriff "persönliche geistige Schöpfung" (§ 2 Abs.2 UrhG) fällt, besitzt der Promovend das Urheberrecht an dem Text. An dieser Ausgangssituation ändert sich auch durch eine Veröffentlichung, ganz gleich ob bei einem Verlag oder im Internet, nichts. Das Urheberrecht gilt über den Tod hinaus; es schützt den Text bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors.
Das Urheberrecht umfasst ein ganzes Bündel von Rechten. Bei der Veröffentlichung einer Dissertation spielen folgende Aspekte des Urheberrechts eine zentrale Rolle: Das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) mit dem Recht zur Verbreitung (§ 17 UrhG), das Ausstellungs-, Vortrags- und Senderecht, ebenso das Recht zum Bereithalten von Texten via Internet (§ 19a UrhG).
Zitiert aus: http://www.dissonline.de/recht/urheberrecht.htm [17.07.2008, 09:11h] (nicht signierter Beitrag von DrHolGra (Diskussion | Beiträge) )
- OK, mit miener letzten Bemerkung habe ich mich leider geirrt. Eine Freigabe sollte dennoch notwendig sein. --Bildungsbürger 12:02, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Eher nicht, da der Text kaum die Schöpfungshöhe hat, um als eigenschöpferische Leistung im Sinne des Urheberrechts zu gelten. --Bernd.Brincken 00:50, 8. Feb. 2010 (CET)
URV ?
[Quelltext bearbeiten]Eine URV kann ich nicht feststellen, allerdings wurde der Text auf der angegebenen Webseite http://e-pub.uni-weimar.de/volltexte/2008/1288/ auch nachträglich geändert ("Zuletzt geändert: 26.07.2008"). Daher - und aufgrund obiger Aussagen ("Der Text entstammt meiner Feder.") - nehme ich den URV-Baustein weider raus. Eine Freigabe würde die letzten Zweifel beheben. --tsor 15:09, 26. Jul. 2008 (CEST)
- Die ist eingetroffen. --my name 10:59, 6. Aug. 2008 (CEST)
Potential <> Effekt
[Quelltext bearbeiten]Von "Synergieeffekt" wird jetzt auf diesen Artikel weitergeleitet - sehr eigenartige Idee. Gemäß dem Leipziger Wortschaftlexikon kommt "Synergieeffekt" übrigens drei mal häufiger vor als das -potential. Und natürlich ist ein Potenzial etwas ganz anderes als ein Effekt - ersteres beschreibt eine Möglichkeit, letzteres eine Auswirkung. Es mag sein, dass der Begriff häufig ohne Überlegung gleichbedeutend benutzt wird, aber ein Lexikon sollte diese Unachtsamkeit nicht hofieren. Ohnehin könnte man IMO beide Begriffe bei Synergie aufführen, damit wäre allen besser gedient.
Das Überarbeiten - Kennzeichen lasse ich daher stehen (die URV Sache ist ja hinfällig), denn diese Begriffsmischung ist nicht richtig. --Bernd.Brincken 00:44, 8. Feb. 2010 (CET)