Diskussion:Türkiye İşçi Partisi

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Koenraad in Abschnitt Wiederspruch
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Wiederspruch

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Wenn sogar die Parteien damals die Realität der Kurden nicht anerkannten, wundert es mich doch sehr, dass ein staatliches Gericht angeblich von "Kurdenproganda" spricht. Bitte Quelen hinzufügen, die diesen Ausdruck wirklich untermauern und nicht nur interprätieren. Sonst muss es entfernt werden. --Danyalova 14:25, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Ich zitiere das Gesetz für politische Parteien:

Madde 81- Siyasi partiler :

a) Türkiye Cumhuriyeti ülkesi üzerinde milli veya dini kültür veya mezhep veya ırk veya dil farklılığına dayanan azınlıklar bulunduğunu ileri süremezler. (salopp: Parteien dürfen nicht behaupten, dass es Minderheiten im Hinblick auf Religion, Kultur, Konfession, Rasse oder Sprache gibt.)

b) Türk dilinden veya kültüründen başka dil ve kültürleri korumak, geliştirmek veya yaymak yoluyla Türkiye Cumhuriyeti ülkesi üzerinde azınlıklar yaratarak millet bütünlüğünün bozulması amacını güdemezler ve bu yolda faaliyette bulunamazlar. (Salopp: Parteien dürfen keine andere Sprache oder Kultur als die türkische schützen, entwickeln oder verbreiten.)

c) Tüzük ve programlarının yazımı ve yayınlanmasında, kongrelerinde, açık veya kapalı salon toplantılarında, mitinglerinde, propagandalarında Türkçe’ den başka dil kullanamazlar; Türkçe’den başka dillerde yazılmış pankartlar, levhalar, plaklar, ses ve görüntü bantları, broşür ve beyannameler kullanamaz ve dağıtamazlar; bu eylem ve işlemlerin başkaları tarafından da yapılmasına kayıtsız kalamazlar. Ancak, tüzük ve programlarının kanunla yasaklanmış diller dışındaki yabancı bir dile çevrilmesi mümkündür. (Salopp: Parteien dürfen keine andere Sprache als das Türkische verwenden, auch nicht bei Transparenten, Handzetteln etc.)

Service und Hevorhebung von mir --Koenraad Diskussion 15:52, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Danke, aber das ist mir schon bekannt. Das alles ist parteibezogen und belegt leider nicht, dass ein Gericht wegen "Kurdenpropaganda" verurteilt. Wenn die Urteilsbegründung sich auf Paragraf 81 stützte, muss man dann den türkischen Gesetzesparagrafen im Artikel erwähnen. Aber in den 70ern gab es noch eine andere Verfassung und Gesetze.--Danyalova 18:07, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Die waren noch viel restriktiver als heute. Ich sehe keinen einzigen vernünftigen Grund für deine Vermutung, es sei denn du meinst das Wort "Kurdenpropaganda" und nicht die Sache. Ich schau noch mal in meine Bibliothek, ob sich da was findet. Es grüßt --Koenraad Diskussion 19:13, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Kein Gericht der Türkei wird eine Partei wegen "Kurdenpropaganda" schließen. Schon garnicht, dass Verfassungsgericht, weil in der Verfassung kein Wort über Kurden erwähnt wird. Weiter heisst es im Artikel, dass sie 1976 neugegründet wurde? Unter welchen Namen denn? Eine verbotene Partei kann nicht unter den gleichen Namen neuegegründet werden. Ich entferne den volksverhetzenden Begriff Kurdenpropaganda aus dem Artikel. --Danyalova 21:06, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

In der türkischen Wikipedia heisst es, dass die TIP nach dem "Putsch" (tr:12 Mart Muhtırası) von 1971 geschlossen wurde. Das wurde vielleicht auch erklären, dass sie später erlaubt und an den Wahlen mitmachen konnte. Meinem Zweifel am Verbotsgrund kommt ein weiterer dazu: Wurde sie überhaupt vom Verfassungsgericht verboten oder vom Militär geschlossen wie beim Putsch von 1980? Fazit: Dringender Quellenbedarf--Danyalova 21:14, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich zitiere Lothar A. Heinrich: Die kurdische Nationalbewegung in der Türkei. Deutsches Orient-Institut Hamburg 1989, S. 16: "Inzwischen war auch die TIP [...] am 20. Juli 1971 wegen ihrer Position zur Kurdenfrage verboten worden." Es grüßt --Koenraad Diskussion 22:55, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten