Diskussion:Tagesgeldkonto/Archiv
Abgeschlosse Lesenswert-Kandidatur (abgebrochen)
Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, �ber dessen Guthaben der Kontoinhaber t�glich verf�gen kann. K�ndigungsfristen gibt es im Gegensatz zum Sparbuch nicht. Die t�gliche Verf�gbarkeit, die Verzinsung, und der Wegfall von K�ndigungsfristen sind die Vorteile eines solchen Kontos. Nachteilig k�nnte sich auswirken, dass zumindest theoretisch eine t�gliche �nderung des Zinssatzes seitens der Bank m�glich w�re. Ein Tagesgeldkonto besitzt i.d.R. keine Verrechnungsfunktion: �berweisungen auf Fremdkonten und Lastschriften sind somit nicht m�glich.
- 213.198.84.193 (Signatur nachgetragen Cottbus 14:00, 31. Jan 2006 (CET)) Pro Ich finde, dieser Artikel ist absolut lesenswert: �ber dieses Thema gibt es in dieser Ausf�hrlichkeit keine vergleichbaren Informationen.
- Cottbus 14:13, 31. Jan 2006 (CET) Kontra
- Thorbjoern 14:44, 31. Jan 2006 (CET) Kontra Keinerlei WP-Verlinkung außer im (sehr kurzen) ersten Absatz.
- Geos 15:08, 31. Jan 2006 (CET) Kontra Erfüllt mMn den Tatbestand Offensichtliche Unsinnskandidaturen in den neuen Regeln und sollte sofort entfernt werden --
- Da bin ich dagegen. In dem Artikel steckt sicher eine Menge Arbeit. So etwas " Groß Gaglow " wäre eine Unsinnskandidatur. Meiner Meinung nach: Hier stehen lassen! Cottbus 15:11, 31. Jan 2006 (CET)
- Bezweifel ich nicht, das da Arbeit drin steckt, aber die Mindestkriterien für eine Auszeichnung hier sind keinesfalls gegeben.Siehe Mindestkriterium: Die Form sollte ansprechend sein und Wikipedia-„Standards“ einhalten. --Geos 15:16, 31. Jan 2006 (CET)
- Da bin ich dagegen. In dem Artikel steckt sicher eine Menge Arbeit. So etwas " Groß Gaglow " wäre eine Unsinnskandidatur. Meiner Meinung nach: Hier stehen lassen! Cottbus 15:11, 31. Jan 2006 (CET)
Lutz Hartmann 16:18, 31. Jan 2006 (CET)
Kontra Der Artikel ist doch gar nicht so schlecht. Was ihm fehlt ist ein Review, in dem dann auch für die Wikifizierung gesorgt werden kann. Mit den Unsinnskandidaten sollten wir vorsichtig umgehen. Ich denke, dass mit dem bald folgenden 5. Contra die Kandidatur hier sowieso nur kurz läuft. Der Autor kann aber von den Aussagen der Contras vielleicht etws mitnehmen. --- Dr. Shaggeman Der beißt nicht!!! 18:56, 31. Jan 2006 (CET) Kontra Artikel erstmal Wikifizieren, dann schaun wir weiter, wäre auch für einen Review. --
- schlendrian •λ• 20:48, 31. Jan 2006 (CET) Kontra unwikifiziert reicht zur Ablehung --
- Pro Artikel ist meiner Meinung nach ausreichend wikifiziert.
84.176.53.121 20:50, 05 Aug 2006 (CET)
Kommentar
Der Artikel wurde von mir aus der Lesenswert-Kandidatur genommen. Grund sind, neben den Sechs contras, vor allem die völlig fehlende Wikifizierung. So entspricht der Artikel nicht den Kriterien, deshalb der Abbruch --schlendrian •λ• 20:48, 31. Jan 2006 (CET)
first-e
Die Erwähnung von first-e im Text ist fehlerhaft. first-e hatte neben dem Tagesgeldkonto auch ein Girokonto (inkl. Maestrokarte) im Angebot.
Auszug aus dem Wikipedia-Eintrag:
"Für die Banken gibt es in der Regel keinen Grund, sich über Kundengelder teurer zu finanzieren anstatt über die EZB. Wenn eine Bank in der Praxis dennoch einen Zinssatz auf ein Tagesgeldkonto gewährt, der über dem EZB-Leitzinssatz liegt, arbeitet diese Bank nicht rentabel."
Das stimmt doch nicht, Banken betreiben Geldschöpfung somit ist auch ein Zinssatz von 6% rentabel!
Ein Beispiel:
Lege ich bei der CreditEuropeBank
4000 € zu einem Zinssatz von 5% p. a. an, so kann die Bank das Geld im Verhältnis 9:1 weiter verleihen, d. h. Sie kann das 9x der ihr zur Verfügung gestellten Summe verleihen, da nur einer von 10 Kunden das Geld tatsächlich ausgezahlt haben möchte - das bedeutet, die Bank erschafft das Geld also quasi aus dem Nichts und verlangt dafür oftmals auch noch kräftig Zinsen.
Selbst bei Zugrundelegung eines Kreditzinses von 5% bei Bonitätsklasse 1 - also genau dem selben prozentualen Zinssatz, den die Bank bereit ist mir für die Überlassung meines Geldes zu bezahlen, erwirtschaftet die Bank noch eine Rendite von 5*9%= also 45%-5%= 40% zzgl. Bearbeitungsgebühr und Zinszuschlag bei fehlender Bonität.
Im Beispiel würde das bedeuten, dass die Bank aus meinen 4.000 angelegten Euro also einen Kreditsumme von stattlichen 36.000 € schöpfen kann, die sie ohne Mühe und Not zu einem Zinssatz von 5% p. a. weiter verleihen bzw. vermieten kann.
Legt man die Zinsformel zugrunde so ergibt sich für die Kreditsumme ein Zins von € p. a. :
also 36.000*5*360/36.000 = 1.800 €
während die Bank an mich von diesem Ertrag wiederum, lediglich läppische 200 € für die zur Verfügungstellung dieses Geldes entrichten muss.
Somit erwirtschaftet die Bank eine Rendite von 1800*100/4000 = 45% - 5% p. a., folglich arbeitet die Bank also alles andere als unrentabel!
Das ist auch der Grund, warum bei einer drohenden Bankenpleite nie alle Kunden ihr Geld aufeinmal abholen können - bestimmte Gelder sind schlichtweg einfach nicht vorhanden!
Gruß
Daniel --217.224.172.124 12:18, 17. Feb. 2008 (CET)
- Wenn die Einlagen durch die Einlagensicherung gesichert sind (also z.B. beim Tagesgeldkonto), können sehr wohl aölle Anleger ihr Geld auf einmal abholen, da haftet dann halt der Einlagensicherungsfonds und wenn das nicht reicht auch der Staat. --MrBurns 04:37, 20. Jan. 2009 (CET)
- PS: Banken dürfen nicht 9x die zur Verfügung gestellte Summe verleihen, sie dürfen genau die zur Verfügung gestellte Summe verleihen, müssen aber darauf achten, dass ihre Eigenkapitalquote bei min. 10% bleibt. --MrBurns 04:47, 20. Jan. 2009 (CET)
Ich finde es super das es diese Seite gibt, ich konnte damit etwas anfangen und im Unterricht gebrauchen. Außerdem war alles leicht erklärt und mit hinweisen versehen, das jeder es verstehen kann. Danke Wikipedia (nicht signierter Beitrag von 77.10.114.196 (Diskussion) 15:22, 6. Mär. 2012 (CET))
Überweisungsgesetz
Zitat aus Artikel: "Als nachteilig erweist sich in der Praxis die Tatsache, dass die Rücküberweisung auf das Referenzkonto in der Regel ein bis drei Banktage in Anspruch nimmt."
Stimmt das Wirklich? Das Gesetz sagt etwas Anderes:
Zitat aus Überweisungssgesetz, Artikel 1, 6. (entspricht BGB §676a) (Quelle: Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 1999):
"(2) Soweit keine anderen Fristen vereinbart werden, sind Überweisungen baldmöglichst zu bewirken. Es sind
[...]
3. Überweisungen in Inlandswährung innerhalb einer Haupt- oder einer Zweigstelle eines Kreditinstituts längstens binnen eines Bankgeschäftstags [...]
zu bewirken (Ausführungsfrist)."
Oder handeln die Banken praktisch gesetzeswidrig, und es stört sich nur Niemand daran?
- Innerhalb einer Haupt oder Zweigstelle. Genau da liegt doch der Hund begraben. Tagesgeldkonten sind in der Regel NICHT von den selben Zweigstelle, und haben auch eine andere BLZ. --95.89.180.211 01:01, 7. Mär. 2011 (CET)
Neben dem von Dir zitierten §676a Nr. 3 BGB gibt es auch den §676 Nr. 2 BGB. Nr.3 bezieht sich, wie von Dir zitiert, auf Überweisungen innerhalb einer "Haupt-oder einer Zweigstelle eines Kreditinstituts": Das ist z.B. eine Überweisung von einer Sparkasse zu einer anderen Sparkasse. §676 Nr.2 BGB dagegen sagt folgendes aus: "inländische Überweisungen in Inlandswährung längstens binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten..]" Aus Nr. 2 und Nr. 3 folgt also die in dem Artikel richtig getroffene Aussage: "ein bis drei Banktage".
Zitat aus Artikel: "Als nachteilig erweist sich in der Praxis die Tatsache, dass die Rücküberweisung auf das Referenzkonto in der Regel ein bis drei Banktage in Anspruch nimmt."
Der Nachteil gilt nur dann, wenn Taggeldkonto und Girokonto bei verschiedenen Banken liegen. Überweisungen zwischen meinem Taggeldkonto, meinem Anlagekonto und meinem Girokonto erfolgen in allen Richtungen instantan, d.h. innerhalb von Sekunden für mich sichtbar und verfügbar. Alle drei Konten liegen bei der selben inländischen Bank, aber bei unterschiedlichen Filialen (unterschiedliche BLZ).
Die Transitdauer von Überweisungen ist meines Erachtens nicht alleine durch den Gesetzgeber beschleunigt worden, sondern v.a. durch den Marktdruck von Direktbanken und alternativen online-Zahlverfahren. Faktisch ist die Überweisungsdauer zwischen vielen europäischen Banken heute schon deutlich kürzer als die gesetzlich vorgegeben drei Tage. SEPA-Überweisungen laufen innerhalb eines Banktages. (nicht signierter Beitrag von 217.224.250.22 (Diskussion) 18:20, 20. Mai 2011 (CEST))
Verzinszung des Tagesgeld?
Vielleicht sollte man in diesem Artikel neben der allg. Definition von Zins und Effektivzins usw. auch beschrieben werden, wie überhaupt die Zinsen berechnet werden.
Falls ich z. B. ein Konto mit 4 % p. a. habe, und ich habe viele Überweisungen im letzten getätigt. Mal ist mein Kontostand 300,00 Euro, mal 1400,00 Euro. Dann wieder 450,00 Euro dann 5200,00 Euro. Dann wieder 220,00 Euro, und dann 1320,00 Euro. Wie wird dann den die Bank die Zinsen darauf berechnen. Durch die Einzahlung und Auszahlung ändert sich ja auch die Grundlage um die Zinsen zu berechnen. Die Bank nimmt ja nicht einfach den letzten Wert um die Zinsen zu berechnen.
Oder berechnen sie tagesgenau, sprich, sie sehen, wie lange ich die 300 Euro auf dem Konto hatte, berechnen darauf die Zinsen, sehen dann, dass ich 1.100 Euro überwiesen habe, berechnen wiederrum auf 1.400 Euro die zeitlich begrenzten Zinsen.
Oder berechnen sie mit einem Durchschnittswert aller Kontostände, wäre natürlich am einfachsten, nicht genau, aber einfacher.
Wenn ich es selber wüsste, würde ich das natürlich auch selber ergänzen.
Vielleicht könnt ihr mir eine Antwort geben.
mfg
--217.233.46.246 15:22, 26. Dez. 2008 (CET)magigstar (unangemeldet)
Zinsberechnung / Effektivzins
Auch ich bin kein Finanzprofi, deshalb bin ich umso mehr auf korrekte Erläuterungen angewiesen. Bei diesem Artikel habe ich z. B. so meine Zweifel, ob etwa die Berechnung des Effektivzinses korrekt dargestellt ist. Die Formulierung "... erfolgt die Berechnung des Effektivzinssatzes unter Berücksichtigung des Effektivzinssatzes" scheint mir - abgesehen von dem enthaltenen offensichtlichen Schreibfehler - nicht zu stimmen, da dabei von keinerlei Nebenkosten die Rede ist. Ich hoffe nicht, dass der Artikel ganz verschwindet, sondern dass er möglichst bald verbessert wird und schließe mich der Kritik an, dass die "Sichtung" dieses Artikels wohl nicht besonders sorgfältig durchgeführt wurde. micwil 10:32, 23. Feb. 2009 (CET)
Die Formeln E=(1+N/Z)^Z - 1 und N=((1+E)^(1/Z)-1)*Z sind unsinnig.
Richtig wären: E=(1+N)^Z-1 bzw Z=(1+E)^(1/Z)-1
Wobei der Begriff: "Nominal" oder "Effektiv" viel zu "betriebswirtschaftlich" gewählt sind.
Als Nominal bezeichnet man Zinsen pro Jahr, als Effektiv die Gesamtausbeute. Mathematisch allgemeiner gesehen (denn die richtigen Formeln lassen eine allgemeinere Betrachtung zu), handelt es sich um Umrechnungen zwischen Ausschüttungen gemessen an unterschiedlichen Zeiträumen unter Beachtung der Wiederveranlagung ("Zinseszins", eigentlich ist der Begriff "Zinseszins" ein blödsinniger und irreführender Begriff, denn sobald statt einer Ausschüttung eine Wiederveranlagung stattfindet, erfolgt die Berechnung der Gesamtausschüttung aufgrund des Höheren Wertes implizit!).
Genaugenommen reicht eine Formel aus: E=(1+N)^Z-1
Wobei Z das Zeitverhältnis ist.
Beispiel:
Wir rechnen 5% pro Jahr in monatliche Zinszahlung mit Wiederveranlagung um (mit anderen Worten: wenn das Geld aufgrund beider Zins-Zahlungen mit Wiederveranlagung gleichlang liegenbleibt, muss derselbe Wert rauskommen)
N= 5%=0.05; E=(1+N)^(1/12)-1; E=( 1.05) ^ (1/12) -1 E= 0.0040741237
legen wir also für 12 Monate 1 an, ergibt sich bei Wiederveranlagung nach einem Jahr: 1* 1.0040741237^12= 1.05 (1.05: 1 = eingezahltes Geld; +0.05 = Ausschüttung)
ohne Wiederveranlagung, sondern mit monatlicher Ausschüttung würde sich ergeben (andere Formel): 1+ 0.0040741237*12= 1.048889
das sieht zwar ähnlich aus, ist aber definitiv ein anderes Ergebnis.
richtig Drastisch sieht es bei einer Laufzeit von sagen wir mal 10 Jahren aus:
monatlich mit Wiederveranlagung für 10 Jahre: 1.0040741237^(10*12)= 1.62889
jährlich mit Wiederveranlagung für 10 Jahre: 1.05^ 10 = 1.62889
(man sieht: selbes Ergebnis)
monatlich ohne Wiederveranlagung für 10 Jahre: 1+ 0.0040741237*(10*12) = 1.48889
Was noch fehlt, ist die Herleitung der Formel E=(1+N)^Z-1
N ist der Zins pro Zeiteinheit tn, E der Zins pro Zeiteinheit te. Z= te / tn
Betriebswirtschaftlich ist tn meist 1 Jahr und te die Laufzeit eines Spar- oder Kreditvertrages.
Herleitung (mit Wiederveranlagung):
Die Einzahlung sei ez der Zins (pro Jahr) N, also haben wir nach 0 Jahren ez auf dem Konto, nach 1 Jahr ez+ez*N = ez*(1+N) auf dem Konto, nach 2 Jahren ez*(1+N)*(1+N) auf dem Konto, nach 3 Jahren ez*(1+N)*(1+N)*(1+N) auf dem Konto, ... nach Z Jahren ez*(1+N)^Z
Abzüglich der Einzahlung erhalten wir die Rendite
kontostand= ez*(1+N)^Z; rendite= kontostand - ez; rendite= ez*(1+N)^Z - ez;
um die Formel unabhängig von der Einzahlung zu machen rechen wir noch durch ez und erhalten so die reine Zinsbetrachtung
E= (1+N)^Z - 1
Gruß (nicht signierter Beitrag von 46.115.23.157 (Diskussion) 14:00, 29. Dez. 2011 (CET))
Auswirkungen auf die Geldmenge
Dies war doch eine angeblich gesichtete Seite.
Warum war dann hier zu lesen, dass Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist Teil der Geldmenge M3 sind? Und dann noch die daraus abgeleitete Behauptung, dass die Umschichtung auf Tagesgeldkonten letzten Endes zu währungspolitischen Fehlentscheiden führen würde.
Schon arg peinlich :-)
Aber nobody is perfect
AndreasBL (20.Juli 2008, 00:15 MESZ)
Geschichtlicher Rückblick
Wer ist denn jetzt die erste reine (europäische) Internetbank?
Über die Bank "First-e" heißt hier: "Im Jahre 2000 wurde ... eine neue Bank gegründet." und weiter "...die erste reine Internetbank in Europa: First-e" und über die netbank heißt es: "Die Netbank AG wurde 1998 ... gegründet und nahm ihre Geschäftstätigkeit im April 1999 auf." und weiter "Sie ist Europas erste reine Internet-Bank...".
olboph (09.September 2008, 18:11 MESZ)
Auswirkungen auf die Geldmenge
Eins vornweg: Ich bin kein BWLler, VWLler, oder kenne mich sonst mit finanziellen Themen aus. Ich bin Physiker und als solcher ist mir hier ein Rechenfehler aufgefallen :) Aber den soll bitte jemand kommentieren, der etwas mehr Ahnung hat als ich.
Also, im Artikel steht:
Die Geldmenge M2 umfasst M1 + Termineinlagen bis zu 2 Jahren Fälligkeit sowie Spareinlagen mit Kündigungsfrist bis zu drei Monaten. [...] Das Umschichten von Geldern von Sparbüchern auf Tagesgeldkonten bewirkt also eine Verringerung der Geldmenge M2 zugunsten der Geldmenge M1.
M2 ist doch Sparbücher + Tagesgeldkonten, wenn das Geld nun zwischen denen umgeschichtet wird, bleibt M2 konstant. Die Geldmenge in M2 kann sich nicht zugunsten von M1 verringern, weil M1 ja laut Definition in M2 enthalten ist. Was meinen die Finanzexperten dazu?
craesh 13:01, 7. Feb. 2009 (CET)
- umformuliert. --Juliabackhausen (Diskussion) 19:37, 15. Dez. 2012 (CET)