Diskussion:Talāq
Verstoßung im Islam
[Quelltext bearbeiten]<injoke>
Tach auch, Ihr Hasen: nie war der Hinweis zu Rechtsthemen so wertvolllos wie heutehier.</injoke>
--tickle me 16:54, 19. Okt 2005 (CEST)
“Erziehungsmaßnahme“?
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
im Artikel heißt es: “Die widerrufliche Verstoßung ist deshalb als Drohung oder Erziehungsmaßnahme zu verstehen“.
Wie bitte - Drohung oder “Erziehungsmaßnahme“?
Seit wann “erzieht“ ein Mann seine Ehefrau?
Darf die Ehefrau auch ihren Mann “erziehen“?
Mit freundlichen Grüßen
--109.41.2.203 03:29, 12. Apr. 2018 (CEST)
Römisches Recht
[Quelltext bearbeiten]Wann gab es denn im römischen Recht das Institut der 'Verstoßung'? Soweit mir bekannt ist, konnten beide Seiten jederzeit die Ehe auflösen: "Ungeachtet des Lebenszeitprinzips gehörte bis zum Ende der Klassik die freie Ehescheidung zum hergebrachten, dem römischen Individualismus entsprechenden Gedankenhut (...)" (aus: Saar, Stefan: "Ehe, Scheidung, Wiederheirat - zur Geschichte des Ehe- und des Ehescheidungsrechts im Frühmittelalter (6.-10. Jahrhundert)" S. 10 mit - weitergehenden Verweisen)