Diskussion:Talion

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fingalo in Abschnitt Schlechte Beleglage
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Poena talionis

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Könnte man den Begriff "poena talionis" (Strafe des gleichen Verlustes, siehe bspw. http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=115512#Talion ) ebenfalls in diese Artikel einarbeiten? Wenn ja, wie wäre der Begriff zu integrieren? Ich fühle mich dazu allerdings (noch) nicht kompetent genug. -- Luska 12:11, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

"Poena talionis" ist ausgesprochen ungebräuchlich. Fingalo 11:22, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Aber es gibt ein REDIRECT von Poena talionis nach Talion. Also hätte ich auch hier im Artikel einen Satz erwartet, der sich explizit mit Poena talionis beschäftigt. --79.237.135.133 22:36, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ist mir jetzt nicht ganz klar: „Talion“ ist doch dasselbe wie „poena talionis“. Fingalo 17:23, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Codex Ur-Nammu

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In jenem Artikel steht, dass der Codex *nicht* dem Talionischen Prinyip folgt, hier wird der Codex Ur-Nammu als Beispiel aufgeführt. Was ist denn nun richtig? --Constantin Greubel 01:23, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das im Artikel angeführte Zitat aus dem C Ur-Nammu gibt die Antwort. Fingalo 11:21, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Änderung 'frühere Kulturstufen'

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Ich kenne die hier üblichen Regeln nicht, möchte aber eine Änderung des Sprachgebrauchs vorschlagen: Formulierungen wie 'frühere Kulturstufen' nur dann verwenden, wenn es heutzutage wirklich niemanden mehr gibt der, der so lebt. Da sowohl die organisation in "Sippen" als auch Vergeltung/Talion weltweit keineswegs verschwunden sind (oder von 'neueren' 'Stufen' abgelöst wurden), müssten solche Formulierungen an den meisten Stellen aus diesem Artikel entfernt werden. --- gruß, david (nicht signierter Beitrag von 87.77.119.205 (Diskussion | Beiträge) 16:59, 17. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Es geht nicht um Sippenverbände und es geht auch nicht um Vergeltung. Der Zusammenhang zeigt, dass es darum geht, dass nicht Täter und Opfer gegenüberstehen, sondern Tätersippe und Opfersippe, so dass die, wohlgemerkt gesetzliche, Vergeltung nicht den Täter, sondern irgendwen aus der Sippe trifft. Solche Rechtsordnungen gibt es heute nicht mehr, sondern nur noch in außerhalb einer Rechtsordnung stehenden Bräuchen, z. B. auf dem Balkan. Zum anderen spricht nichts dagegen, dass frühe Kulturstufen vereinzelt auch noch heute irgendwo vorkommen. Man wird die Steinzeit auch dann eine "frühe Kulturstufe" nennen dürfen, wenn es auf Borneo noch Stämme gibt, die Steinwerkzeuge benutzen. Kultur ist nicht der Einzelmensch, so dass die Forderung, dass es "niemanden" mehr geben sollte, der so lebt, ungerechtfertigt ist. Fingalo 17:07, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Koranzitat

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Im Abschnitt "Beteiligte" wird am Ende der Koran zitiert, angeblich Sure 2:179. Ich habe mal oberflächlich recherchiert und glaube, dass es sich eigentlich um die Sure 2:178 handelt, siehe z. B. hier: http://www.islam.de/13827.php?sura=2 --DeMonsoon 11:33, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

hast recht. Fingalo 17:20, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Biblisches Zitat "Auge für Auge"

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Das biblische Zitat "Auge für Auge" wird leider meistens falsch verstanden. Es handelt sich dabei nicht darum, demjenigen, der einem Schaden zugefügt hat, den gleichen Schaden zuzufügen, so wie es in diesem Artikel steht: "Der nicht nur biblische Ausdruck „Auge für Auge“ ist davon ein Spezialfall, in dem dieses Gleichgewicht nach einer Körperverletzung durch Zufügen eines gleichartigen Schadens hergestellt werden soll". Vielmehr handelt es sich - nach rabbinischer Auslegung - um einen Schadensersatz, der im gleichen Wert wie der Schaden zu sein hat. Dies lässt sich im Wikipedia-Artikel zu "Auge für Auge" nachlesen. Der Ausspruch gilt dem Richter als Mass für ein gerechtes Urteil, so dass der Schaden und der Schadensersatz bzw. die Strafe für den Anderen gleichwertig sind. "Nicht durfte er ein schweres Vergehen mit einer leichteren Strafe sühnen und nicht ein leichtes Vergehen mit einer schweren Strafe." (Joseph Norden: Auge um Auge, Zahn um Zahn; Wuppertal 2003 (Neuaufl.), S. 16). --Leseratte (Diskussion) 10:19, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Das ist späte rabbinische Auslegung. Zum Text zeitgenössisch wurde das durchaus wörtlich genommen. Außerdem: Wieviel ist ein Auge wert? Die skandinavischen Rechtsquellen des Mittelalters haben da zahlenmäßig fixierte Bußsätze festgeschrieben. Fingalo (Diskussion) 16:30, 7. Dez. 2012 (CET)Beantworten

"lex talionis" oder "ius talionis"?

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Ist nicht der Ausdruck "lex talionis" anstatt "ius talionis" sinnvoller? In meiner Recherche zum Thema, wie auch in der allgemeinen Nutzung, erscheint mir "lex talionis" weitaus gebräuchlicher. Wobei das eine zwar Recht und das andere Gesetz bedeutet. Was wäre denn wissenschaftlich gesehen der richtige Gebrauch? Ich bin kein Jurist. Und wäre es vielleicht sinnvoll ""lex talionis", für den Fall, dass "ius talionis" Vorrang hat, trotzdem mit einzubauen?--2003:EE:3F39:588E:25F5:4033:3CC7:BC30 10:47, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Dieses "talionis" war nie ein Gesetz. Vielmehr war es immer nur eine allgemeine Rechtsauffassung, die sich in vielen Gesetzen niederschlug. Fingalo (Diskussion) 13:16, 7. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Schlechte Beleglage

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In dem Artikel werden massenweise ohne jegliche Quellenbeleg aus fremden Sprachen ins Deutsche übersetzte Zitate gebracht. Das ist absolut unwissenschaftlich und unseriös. Bitte nacharbeiten und Quellenangaben einfügen! --2.204.44.203 09:59, 20. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Die Zitate sind Belege. Es ist auch angegeben, welchen Texten sie entnommen sind. Artikel in Wikipedia sind keine Dissertationen. Fingalo (Diskussion) 08:34, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten