Diskussion:Tantieme

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A01:C22:B874:5C00:941F:AE2E:E40:1CC5 in Abschnitt Berechtigungsdauer
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kann jemand noch ergänzungen bezügl. auszahlungen durch die gema anbringen?

Berechtigungsdauer

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Sind Tantiemen an die Lebensdauer einer Person gebunden, können sie veräußert/ weiterverkauft/ vererbt/ terminiert werden? (nicht signierter Beitrag von 2A01:C22:B874:5C00:941F:AE2E:E40:1CC5 (Diskussion) 18:17, 4. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Wortherkunft

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Kann mir jemand sagen, woher dieses Wort kommt !!!!!!??

Aussprache

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Wie wird das Wort ausgesprochen (auf Wiktionary steht nichts)? Tantiime oder Tantjieme (erstes "e" ausgesprochen)? --Denysince 20:34, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Antwort: ersteres (also wie ein langes "i"), laut leo.org. (nicht signierter Beitrag von 31.18.226.60 (Diskussion) 11:36, 27. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Das zweite ist richtig. --Chirsibaum (Diskussion) 09:34, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Unsinn. siehe Wiktionary! Este (Diskussion) 15:46, 13. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Veraltete Informationen?

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Der zweite Einzelnachweis (zum BMF-Schreiben IV A 2 - S 2742 - 4/01 vom 1. Februar 2002) enthält keinen gültigen Link. Dieses BMF-Schreiben ist auf der Setie des BMF nicht zu finden. Sind die Informationen überhaupt noch korrekt? (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.163 (Diskussion) 21:11, 6. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Abgrenzung zu Boni fehlt

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Diese wäre ebenfalls hilfreich. (nicht signierter Beitrag von 31.18.226.60 (Diskussion) 11:36, 27. Mai 2013 (CEST))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 09:53, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten