Diskussion:Tanz der toten Seelen (1962)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Mondrian v. Lüttichau in Abschnitt Psychotrauma
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Stimmt das, daß der Film keinen Copyright unterliegt, nur weil die Angabe vergessen wurde?

"Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war. Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden."

Aus Wikipedia: Hier wird nur gesagt, daß die Rechte erlöschen KÖNNEN (!). Also ist die Begründung, wieso "Tanz der toten Seelen" keinem Copyright unterliegt, fehlerhaft.


Das ist aber erst seit 1989 so, der Film ist aber älter und das Copyright bestand somit schon vor 1989 nicht mehr (genauso, wie bei 'Night of the Livig Dead' und 'Charade').

Das macht nichts, ähnlich wie bei Metropolis (wo ein freier film wieder unfrei wurde) und disney (Schutzfristen werden immer ünktlich verlängert um Mickey-Mouse nicht frei werden zu lassen), gilt der aktuelle gesetzesstand und der sagt, dass der Film 75 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt ist. --Trublu ?! 11:29, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten
In Deutschland interessiert das ganze übrigens ohnehin nicht, hier galt zu jedem Zeitpunkt der hiesige Urheberschutzt, der auch weiterhin das Kopieren illegal macht. --Trublu ?! 11:34, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Bilder

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Der Film unterliegt in Deutschland dem Urheberschutz. Dass er in den USA als gemeinfrei gilt, ist in der Lizenz angegeben. Dort steht aber auch die Warnung, dass das nicht für Germany gilt. Ich nehme erst einmal die Bilder heraus. Wenn es wie bei dem Film "Die Nacht der lebenden Toten" (siehe Diskseite) irgendwo eine Diskussion darüber gibt, dann her damit.--Venezianer 16:04, 18. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Psychotrauma

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Szenisch überpointiert, zeigt der Film realistische Folgen traumatischer Lebenserfahrungen, insbesondere Dissoziation und Re-Traumatisierung.--Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 13:16, 31. Mai 2020 (CEST)Beantworten