Diskussion:Tarmed

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Die Vergleichbarkeit der Leistungen ist durch die unterschiedliche Höhe der Taxpunktwerte doch nicht eingeschränkt. Korrekt wäre die Aussage: die Vergleichbarkeit der Kosten für eine bestimmte Leistung ist eingeschränkt. Grundsätzlich müsste aber ein Regionalspital in Lausanne für die gleiche Behandlung genau die gleichen Leistungen abrechnen wie ein Unispital einer Deutschschweizer Grossstadt. Und deshalb ist die Vergleichbarkeit der Leistungen sehr wohl gegeben.

Bei der im Artikel erwähnten elektronischen Verarbeitung müsste noch klar zwischen Einscannen von Rechnungen durch die Kostenträger (Versicherungen) und dem elektronischen Versand im Format XML vom Leistungserbringer an den Kostenträger unterschieden werden, welcher durch die Standardisierung mittels Tarmed erst ermöglicht wird. --Cooper 17:55, 15. Nov 2005 (CET)

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