Diskussion:Tatort: Der Richter in Weiss
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Anton Sachs in Abschnitt URV?
So anders war die alte Rechtschreibung doch auch nicht
[Quelltext bearbeiten]Wieso "Richter in Weiss" und nicht "Richter in Weiß"? --Entkärrner (Diskussion) 16:27, 21. Dez. 2013 (CET)
- Gute Frage, ich habe das Lemma genutzt, wie es in Rot vorgegeben war. Bei verschiedenen Webseiten ist man sich genauso uneinig. Mir ist es egal, aber eine einheitliche Regelung wäre schon schön. Aber wie gesagt, die "vorbereitete" Seite in der Episodenliste war schon mit ss und so habe ich mich daran gehalten. VG --Goldmull (Diskussion) 20:00, 21. Dez. 2013 (CET)
- Danke für die Rückmeldung. Ich habe - nachdem ich hier geschrieben hatte - auch in der Episodenliste nachgesehen und mich gewundert. Vielleicht war der Titel bei der Ausstrahlung in Großbuchstaben geschrieben.--Entkärrner (Diskussion) 08:47, 22. Dez. 2013 (CET)
- Nein, war er nicht. Im Film selbst schreibt sich der Titel eindeutig mit -ss- . (nicht signierter Beitrag von 37.138.33.186 (Diskussion) 11:00, 8. Okt. 2015 (CEST))
- Danke für die Rückmeldung. Ich habe - nachdem ich hier geschrieben hatte - auch in der Episodenliste nachgesehen und mich gewundert. Vielleicht war der Titel bei der Ausstrahlung in Großbuchstaben geschrieben.--Entkärrner (Diskussion) 08:47, 22. Dez. 2013 (CET)
URV?
[Quelltext bearbeiten]Die Hintergrundinformationen scheinen 1:1 kopiert worden zu sein. https://www.tatort-fundus.de/web/medien/buecher/romane/trimmel/der-richter-in-weiss.html --Anton Sachs (Diskussion) 02:26, 27. Jul. 2020 (CEST)