Diskussion:Taxi (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von BKS-Ordner
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- Taxi, ein motorisiertes vierrädriges Nahverkehrsmittel

muss für Deutschland weiter heißen: welches auf der rechten Seite mindestens 2 Türen hat.

--Taxi7292---- 16:20, 18. Okt. 2008 (CEST)

Der Begleittext zu einem Eintrag auf einer Begriffsklärungsseite muss kurz und knapp deutlich machen, worum es geht, damit der Suchende seine Wahl zwischen den aufgeführten Begriffen treffen kann. Weitergehende Definitionen und Beschreibungen sind dem ausführlichen Artikel zum speziellen Begriff vorbehalten (in diesem Fall der Artikel Taxi). Und wenn du dort nachschaust, wirst du feststellen, dass die von dir angesprochene Vorschrift bereits im Abschnitt Technische Voraussetzungen erwähnt wird. -- BKS-Ordner 17:46, 26. Okt. 2008 (CET)Beantworten