Diskussion:Telemedizin

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Makkonen in Abschnitt Graham und Bell
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Einleitungsdefinition

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„... Distanz zwischen Arzt, Apotheker und Patienten oder zwischen zwei sich konsultierenden Ärzten mittels Telekommunikation.“

Muss meiner Meinung nach erweitert werden, da so nicht jedem verdeutlicht wird, denn der Begriff „Arzt“ wird in erster Linie mit einem Humanmediziner assoziiert, Telemedizin wird aber auch im Bereich der Zahnheilkunde und Veterinärmedizin eingesetzt. Zudem ist die Anweendung telemedizinischer Verfahren nicht auf Arzt-Patient und Arzt-Arzt beschränkt, sondern wird auch zum Austausch zwischen medizinischem Assistenzpersonal (MTA, BTA usw.) und Ärzten genutzt. --195.145.211.194 13:42, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Die Einleitungsdefinition ist tatsächlich etwas „holzig“. Eigentlich geht es darum, was über die Leitung (oder das elektronische Medium) angeboten wird; sicherlich könnten auf diese Weise die verschiedenen Gebiete verbunden werden, ohne deren mögliche Repräsentanten, die an den Enden der Leitung sitzen können, endlos aufzählen zu müssen. Sehr abstrakt könnte man von medizinischen Dienstleistungen sprechen, die mithilfe der Nachrichtentechnik vermittelt werden. Kann das bitte mal ein Kulturwissenschaftler mit Hang zur Medizin (oder umgekehrt) entfalten? Aktenstapel (Diskussion) 18:44, 4. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Graham und Bell

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Die Geschichte von den beiden Telephonisten ist eben keine Telemedizin. Erstens war wohl nur die Kleidung beschädigt; also war es gar keine Medizin. Zweitens ist ein telephonischer Notruf eben gerade weder Diagnostik noch Therapie, sondern die Aufforderung dazu. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 17:24, 20. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Darüber hinaus wird die Story auch angezweifelt: „In his notebook entry of that date, after discussing the physical setup of the apparatus, Bell wrote:"I then shouted into M[the mouthpiece] the following sentence: 'Mr. Watson - come here - I want to see you.' ..." (Libraray of Congress 2005). ... Nowhere in the preceding or following entries is there any mention of a medical "emergency".“[1] --Vorwald (Diskussion) 09:43, 1. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Schön, dass das hier bereits diskutiert wird, auch wenn man in 3 Jahren eine Änderung hätte eintragen können. Ich werde mich einmal ransetzen und diesen Abschnitt überarbeiten. Während "Computers in Patient Care" bereits 1968 von G. Octo Barnett beschrieben wurden, stammt die erste Veröffentlichung zu Telemedizin von Ben Park aus dem Jahr 1974. Ben Park beschreibt die Übertragung von medizinischen Informationen über einen bidirektionalen TV-Link. --Makkonen (Diskussion) 11:16, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Kostenträger vs. Leistungsträger

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Der Begriff Kostenträger ist in der Betriebswirtschaftslehre eindeutig definiert und belegt. Was hier gemeint ist, ist Leistungsträger. Hierfür gibt es sogar eine Legaldefiition! Vgl.Diskussion:Kostenträger, Begriffsklärung.--Karl 3 (Diskussion) 09:59, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ich sehe das etwas anders. Ja, in der BWL ist der Begriff Kostenträger eine fest stehende Größe, deren Definition hier gar nicht passt. Auch ja, dass es in SGB I eine Legaldefinition für die Träger der Sozialversicherungen gibt. Aber: In diesem Kontext wird der Begriff Kostenträger als Überbegriff genutzt. Meistens wird angestrebt, dass die Krankenkasse (oder ein anderer Leistungsträger) die Kosten übernehmen soll, aber es sind auch andere Träger vorstellbar: PKV, Unternehmen, Privatzahler etc. Desweiteren bezieht sich der Begriff des Leistungsträgers nur auf die deutsche SGB Welt - international gibt es noch andere Träger der Kosten von Telemedizin und anderen medizinischen Behandlungen. --Flekki (Diskussion) 15:54, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Flekki hat Recht. Kostenträger ist ein Homonym. Ein Wort mit zwei Bedeutungen. Einmal in der Betriebswirtschaftslehre bei der fiktiven Kostenträgerrechnung. Hier werden die Kosten mehr oder willkürlich einem Produkt oder einem Zwischenprodukt zugeordnet. Im Gesundheitswesen werden die Kosten von den Kostenträgern getragen. Zusätzlich gibt es die Leistungserbringer und die Krankenhausträger. Leistungsträger gibt es im Gesundheitswesen nicht, wohl aber im Sozialrecht. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 16:39, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Telemedizin - Telerehabilitation - Teletherapie

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Die am 09.11.2017 eingefügte Ergänzung findet sich (nahezu) wortgleich in den Artikeln Telerehabilitation und Teletherapie. Ist das notwendig oder würde hier eine Verlinkung ausreichen? Immerhin ist die Teletherpie bzw. Telerehabiliation nur ein kleiner Teilbereich der gesamten Telemedizin. Außerdem: Im Schreiben der DRV Bund vom 11.10.2017 an Herrn Dr. Hein, momentan Fußnote 13, ist es "den für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Rehabilitationseinrichtungen freigestellt, .. . Entscheidet sich eine von der Deutschen Rentenversicherung Bund federgeführte Rehabiliationseinrichtung ... ." Die DRV Bund spricht aber nicht für alle anderen DRV-Träger! --Karl 3 (Diskussion) 14:33, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Karl 3,

leider hast Du wieder „Bund“ gefügt. Das ist nicht richtig, bitte schau Dir das Schreiben der DRV Bund vom 11.10.2017 nochmal genau an.

Im ersten Absatz richtet sich das Wort an den Erfinder von Evocare.

Im zweiten Absatz geht es allgemein um die Entscheidung der Arbeitsgruppe, dass Evocare Eingang…finden kann.

Die Arbeitsgruppe besteht nicht nur aus DRV Bund Mitarbeitern, sondern aus Mitgliedern der anderen DRV-Träger! Eine Quelle der Zusammensetzung der Arbeits-/Projektgruppe „Reha-Nachsorge“ findest Du auf Seite 8. Teilnehmende der Bundesträger und VertreterInnen aller Regionen. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/03_infos_fuer_reha_einrichtungen/_downloads/fortbildungen/Fachtagungen/Ganztaegig%20ambulante%20Rehabilitation_2017/Fachtagung_ambulante%20Reha_Vortrag_Ritter.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Im dritten Absatz wendet sich der Autor des Schreibens an die von ihm federgeführten Einrichtungen, da er nicht für andere DRV schreiben kann, deshalb wendet er sich in dem Schreiben an DRV Bund federg. Einrichtungen. Das bedeutet aber nicht, dass es den anderen DRVn untersagt ist, das Evocare Eingang dort findet - siehe Entscheidung der Arbeitsgruppe. Deshalb ist deine Ergänzung „Bund“ falsch.--LeonardoP123 (Diskussion) 18:27, 18. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Das von Dir zitierte Schreiben der DRV Bund, dessen Absender anonymisiert wurde, "Pflegesätze...", momentan Fn 13, sagt im 2. Absatz, "dass EvoCare Eingang in die Regelversorgung ... finden kann." Im 3. Absatz wird "auf die Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung an Tele-Nachsorge .. Bezug genommen". In diesen Anforderungen, momentan als Fn 11 verlinkt, sind unter Punkt 4.1 die Voraussetzungen für Anwendungen, uner Punkt 5 die Anforderungen und unter Punkt 6 die Zulassung genannt. Sprich: Alle von der DRV federführend belegten Kliniken, auch die der DRV Bund, müssen den Anerkennungsprozess durchlaufen. Nur für die Kliniken der DRV Bayern Süd ist EvoCare (als Modellversuch?) in die Regelversorgung übernommen worden. Der Artikel sollte also nicht den Eindruck erwecken, dass jede DRV-Klinik, sowieso nur beschränkt auf die Orthopädie, jetzt EvoCare einsetzen könnte Das Schreiben der DRV Bund, Absender unbekannt, an die Telemedizin ECT eg, Herrn Dr. Achim Hein, vom 11.10.2017 bringt also keinen Erkenntnisgewinn!--Karl 3 (Diskussion) 13:41, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo @Karl 3:,

Pflegesätze? In dem Schreiben steht etwas über die T-RENA Vergütung als Nachsorgeleistung. Was willst Du damit sagen?

Absender des DRV Bund Schreibens ist wohl aus Datenschutzgründen anonymisiert.

Du schreibst:

...sagt im 2. Absatz, "dass EvoCare Eingang in die Regelversorgung ... finden kann."

Dort steht: …Eingang in die Regelversorgung der Reha-Nachsorge der Rentenversicherung finden kann.

Hier wird nicht auf die DRV Bund eingegrenzt, sondern hier geht es um ein „kann“ in der Nachsorge der Rentenversicherung.

Was meinst Du damit? Du schreibst:

Im 3. Absatz wird "auf die Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung an Tele-Nachsorge .. Bezug genommen". In diesen Anforderungen, momentan als Fn 11 verlinkt, sind unter Punkt 4.1 die Voraussetzungen für Anwendungen, uner Punkt 5 die Anforderungen und unter Punkt 6 die Zulassung genannt. Sprich: Alle von der DRV federführend belegten Kliniken, auch die der DRV Bund, müssen den Anerkennungsprozess durchlaufen. Nur für die Kliniken der DRV Bayern Süd ist EvoCare (als Modellversuch?) in die Regelversorgung übernommen worden. Der Artikel sollte also nicht den Eindruck erwecken, dass jede DRV-Klinik, sowieso nur beschränkt auf die Orthopädie, jetzt EvoCare einsetzen könnte Das Schreiben der DRV Bund, Absender unbekannt, an die Telemedizin ECT eg, Herrn Dr. Achim Hein, vom 11.10.2017 bringt also keinen Erkenntnisgewinn!

Deinen o.g. Ausführungen kann ich nicht zustimmen. Dem Schreiben kann ich nichts von einem Modellversuch entnehmen. Es ist dem Schreiben zu entnehmen:

Die Arbeitsgruppe hat entschieden, dass von der Rentenversicherung zugelassene Reha-Einrichtungen Evocare in der Orthopädie einsetzen können. Das sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe: Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/05_fachinformationen/03_infos_fuer_reha_einrichtungen/_downloads/fortbildungen/Fachtagungen/Ganztaegig%20ambulante%20Rehabilitation_2017/Fachtagung_ambulante%20Reha_Vortrag_Ritter.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Voraussetzung ist, dass die Reha-Einrichtung die in den DRV Anforderungen TeleNachsorge vorgegebenen Anforderungen erfüllt und das eigene Behandlungskonzept der Einrichtung bei dem federführenden Träger einreicht. Dieser prüft, u.a. welches Behandlungsverfahren wird eingesetzt und ob die Einrichtung uni- oder multimodal versorgen möchte. Für das Behandlungsverfahren Evocare hat die Arbeitsgruppe eine unimodale Vergütung für die Einrichtung festgelegt. Möchte die Einrichtung eine Multiversorgung durchführen, z.B. mit Ernährungsberatung und Entspannungsübungen, oder eine Versorgung in einer anderen Indikation anbieten, dann ist dies in einem modelhaften Einsatz möglich. Dies ist ebenfalls eine Entscheidung der Arbeitsgruppe. Siehe Schreiben.

Schade, dass es Dir keinen Erkenntnisgewinn liefert. Mir schon.--LeonardoP123 (Diskussion) 13:06, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo @LeonardoP123:, die Aussage, dass es sich bei EvoCare der DRV Bayern Süd um ein Modellvorhaben handeln könnte, habe ich bewußt mit Fragezeichen versehen. Ob ein Schreiben der DRV Bund ohne Absender an Herrn Dr. Hein als zitierfähige Quelle geeignet ist, ist m.E. fraglich. Es kann sich um die Aussage eines Sachbearbeiters des Dezernates 8022 (= Vertragskliniken) ebenso handeln, wie um die Aussage des Direktors der Abteilung 80 (= Rehabilitation).
Wie Du richtig im letzten Absatz schreibst, muß vor Aufnahme von EvoCare in die orthopädische Reha-Nachsorge als Regelversorgung jede Reha-Klinik ggü der federführenden DRV nachweisen, "dass die Reha-Einrichtung die in den DRV Anforderungen TeleNachsorge vorgegebenen Anforderungen" erfüllt. Davon sind nur die eigenen Kliniken der DRV Bayern Süd befreit. Die Zulassung wird also nicht im Schreiben der DRV Bund an Herrn Dr. Hein erteilt, wie ich bereits in meinem Statement vom 19.11.2017 ausgeführt habe. Sollte es weiterhin einen Dissenz zu dieser Interpretation des Zulassungsprocederes geben, sollten wir eine dritte Meinung einholen.--Karl 3 (Diskussion) 13:44, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo @Karl 3:, wie Du möchtest. Welche Relevanz hat das Dezernat der DRV für eine Ausführungen? Es ist ein offizielles Schreiben der DRV Bund. Reha-Einrichtungen in Bayern Süd unterliegen den gleichen Anforderungen an TeleNachsorge. In dem Schreiben steht nicht das Evocare zugelassen ist, sondern das EvoCare Eingang in die TeleNachsorge der Deutschen Rentenversicherung finden kann, so die Entscheidung der Arbeitsgruppe. Zugelassen werden die Reha-Einrichtungen für TeleNachsorge, so steht es in den Anforderungen. Im ersten Absatz richtet sich der Autor an Dr. Hein als Entwickler und Anbieter des Behandlungsverfahrens EvoCare. Dass das Schreiben an Dr. Hein und Telemedizin ECT eg gerichtet ist, kann ich dem Schreiben entnehmen. Du wiederholst dies immer wieder in Diskussionen. Was willst Du damit sagen?--LeonardoP123 (Diskussion) 14:23, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

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  1. Rashid L. Bashshur & Gary W. Shannon: History of Telemedicine. Mary Ann Liebert, 2009, ISBN 978-1934854112, S. 134–135.

Allgemeines, 2. Absatz, "Kassenzulassung der Rehabilitationsmedizin im Juli 2013"???

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Die o.g. Aussage ist irreführend, ebenso die Aussage des als Quelle angegebenen Artikels: "Laut Evaluierungsstudien ist die Tele-Reha der intensiven Reha nach Gelenkersatz medizinisch ebenbürtig." Bei den Evaluierungsstudien handelt es sich um eine "Machbarkeitsstudie zur EvoCare®-Teletherapie als Nachsorgeangebot der Aggertalklinik, Rehabilitationsklinik der DRV Rheinland". Dabei wurde nicht die Ebenbürtigkeit der Tele-Reha mit einer "intensiven Reha" festgestellt, sondern die der Tele-Rehanachsorge mit einer intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA). Auch hinkt der Kostenvergleich der ÄrzteZeitung: Offensichtlich werden hier die Kosten einer statonären medizinischen Reha mit einer im häuslichen Umfeld durchgeführten Tele-Rehanachsorge verglichen. Bei dem sinnvolleren Vergleich einer IRENA mit einer Tele-Rehanachsorge gäbe es für den Leisungsträger kaum bzw. keinerlei Kostenvorteile!--Karl 3 (Diskussion) 23:28, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Nach knapp 4 Wochen keine Konkretisierung der strittigen Aussage, daher gelöscht!--Karl 3 (Diskussion) 22:47, 19. Jan. 2018 (CET)Beantworten