Diskussion:Teleskopschlagstock
Teleskopschlagstock vs. Stahlrute vs. Totschläger
[Quelltext bearbeiten]Gelingt es jemanden, diese Begriffe deutlicher voneinander abzugrenzen? Hier im Artikel steht, der Teleskopschlagstock werde oft "fälschlicherweise [...] als Stahlrute oder Totschläger bezeichnet", wobei Stahlrute ein Redirect auf Totschläger ist. Im Artikel Totschläger steht dann wiederum: "Manchmal wird auch ein aus Federstahl oder Kunststoff gefertigter flexibler Teleskopschlagstock, an dessen Ende eine Stahl- bzw. Eisen- oder Bleikugel befestigt ist, als Totschläger bezeichnet, obwohl „Stahlrute“ der genauere Begriff wäre." --91.56.93.177 10:48, 11. Feb. 2008 (CET)
Die Verwendung durch die Polizei macht den Gegenstand als Schlagstock oder Knüppel begrifflich. Totschläger ist eher der Begriff aus dem militärischem oder kriminellem Milieu. Die Herleitung aus der Vergangenheit macht das ziemlich deutlich. Er ist eine Waffe, die tödliche Verletzungen vermeiden aber trotzdem massiven Schaden anrichten soll. Der Begriff Abwehrschlagstock ist irreführend, da er keinerlei Verteidigungseigenschaften aufweist! --2A02:810A:8A80:4CD8:701C:CA00:5388:5442 20:21, 27. Okt. 2019 (CET)
Verbot des Mitführens seit 1.4.2008
[Quelltext bearbeiten]Woher stammt denn die Information, dass seit dem 1.4.2008 kein Teleskopschlagstock mehr mitgeführt werden darf? Behaupten kann das jeder... (nicht signierter Beitrag von 213.196.207.192 (Diskussion | Beiträge) 11:08, 7. Jun. 2008 (CEST))
Würde mich auch interessieren, ich hab in der Neufassung dazu nichts gefunden, es waren nach wie vor Stahlruten und Totschläger in der Anlage Nummer 2 des Waffengesetzes aufgeführt (http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_80.html, Unterpunkt 1.3.2)
Ebenso war in dem Änderungsverzeichnis ( http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl108s0426.pdf%27%5D, Anlage 2 wird auf den seiten 10 und 11 behandelt)nichts dazu zu finden.
Belegt das doch jemand bitte mal.
mfg, --Voland 21:57, 24. Jun. 2008 (CEST)
Wenn jemand den Vermerk loescht, dass ein Abschnitt einer Diskussion bedarf, dann soll er sich doch bitte vorher auch an der Diskussion beteiligen. Ein plumpes "steht im Waffengesetz" reicht nicht, bitte genau angeben, in welchem Paragraphen und welchem Absatz das steht und zitieren. Das kann ja nicht so schwer sein, wenn man es genau genug weiss, um es im hier zu behaupten. Es sollte auch fuer Nicht-Juristen nachpruefbar sein. Irgendetwas mit der Begruendung zu behaupten, dass es im BGB irgendwo steht, reicht eben auch nicht. Dann bedarf es einen Juristen, um es zu widerlegen. --202.55.47.90 07:12, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Der Benutzer Polaris meint "Verboten ist durch den § 42a (neu) generell das Mitführen von Hieb- und Stichwaffen".
- Man findet dazu in dem von mir schon erwähnten Änderungsverzeichnis auf Seite 1 in der rechten Spalte oben folgendes:
d) In Abschnitt 2 Unterabschnitt 7 wird nach der Angabe zu § 42 folgende Angabe eingefügt: § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- Im Hauptgesetzestext findet sich:
- § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- (1) Es ist verboten
- 1.
- Anscheinswaffen,
- 2.
- Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
- zu führen.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 besagt:
- Tragbare Gegenstände 1.
- Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
- 1.1
- Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch
- Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
- Darunter fallen wohl auch Teleskopschlagstöcke, oder? --Voland 18:30, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Stimme dem zu. Wäre schön,wenn Benutzer Polaris sich auch an der Diskussion beteiligt hätte. Schließlich hieß es ja, "Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.". Polaris hat wohl nicht ganz diese Anweisungen bzw. deren Reihenfolge befolgt. "Waffengesetz" ist für mich kein "guter Beleg". Ich ändere den Artikel dementsprechend wieder zurück. --202.55.47.90 06:38, 2. Jul. 2008 (CEST)
Nur das jemand, der meint, an einem Artikel unbedingt rumeditieren zu müssen, das WaffG nicht lesen kann, rechtfertigt es nicht, daß er Passagen "vorsichtshalber" erstmal löscht! Polaris 12:24, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Ist leider nicht ganz richtig. Das Verbot bezieht sich weiterhin auf flexible Schlagstöcke und nicht auf Teleskopschlagstöcke. Siehe dazu z.B. http://www.polizei-nrw.de/bonn/Start/Aktuelle%20Themen/Waffenrecht/Haeufige%20Fragen/#faq9 (nicht signierter Beitrag von 88.65.95.79 (Diskussion | Beiträge) 01:24, 14. Nov. 2008 (CET))
Ich habe den Abschnitt entsprechend diesem Hinweis geändert, mit Verweis auf die Aussage der Polizei NRW und auf das WaffG.--Curufinwe89 20:16, 15. Okt. 2010 (CEST)
Waffentrageerlaubnis für Teleskopschlagstock Der Absatz:
Außerdem ist es in Deutschland möglich, durch den Besuch von Seminaren eine Erlaubnis zum Führen von Teleskopschlagstöcken zu erhalten (ähnlich einer Waffenbesitzkarte). Voraussetzung ist u. a. ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres. Weiterhin verboten bleibt das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen.
Ist falsch, entspricht nicht den Tatsachen und wurde daher entfernt. (nicht signierter Beitrag von 83.171.162.241 (Diskussion | Beiträge) 09:50, 7. Mär. 2009 (CET))
- Für genau diese Feststellung suche ich einen Beweis, kann mir hier jemand helfen.
- Außerdem würde eine genauere Erklärung helfen was unter Berufsausübung fällt. Gilt das nur für Polizei, Feldjäger oder auch für Sicherheitskräfte (privater Sicherheitsdienst)? (nicht signierter Beitrag von 2001:7C0:409:8001:4564:8B0F:288B:B8C5 (Diskussion | Beiträge) 18:55, 20. Nov. 2012 (CET))
Österreich
[Quelltext bearbeiten]Das Besitzen UND Führen ist in Österreich NICHT verboten, siehe österreichisches WaffG. ABER: Es gibt nur wenige Modelle die vom Bundesministerium für Inneres als Waffe im Sinne das WaffG eingestuft sind. Alle anderen gelten als Stahlrute usw. quasi als verbotene Waffen! (nicht signierter Beitrag von 62.178.13.91 (Diskussion | Beiträge) 17:22, 16. Dez. 2009 (CET))
- Hallo, das ist jetzt ein wenig schwierig denn ich kenne das es verboten ist. Hast Du dafür einen guten Link das man es nachschauen kann? Du musst verstehen das solche Einträge wenn nachvollziehbar sein müssen. Ich setze das jetzt zurück wenn Du dafür einen Beleg hast stelle ich es selbstverständlich wieder ein. lieben gruß Lohan 18:53, 17. Dez. 2009 (CET)
Find ich lustig, dass die Aussage "ich kenne das es verboten ist" eher diese Lüge bestätigt als ein rechtskundiger Österreicher der beruflich sowas jeden Tag mitführt ;) Hier ist ein Scan vom Schreiben des Bundesministerium für Inneres zu sehen, welches beweist, dass es durchaus legale Teleskopschlagstöcke in Österreich gibt: http://www.softair.at/typo3temp/GB/B_ac1b53325c.jpg Über das führen solcher Waffen gibt es keinerlei Runderlässe, sind frei ab 18 beim Büchsenmacher zu kaufen und ebenso auch zum führen zugelassen. Also bitte umschreiben, danke.--62.178.13.91 16:14, 10. Jan. 2010 (CET)
- Hallo lustig finde ich auch so einiges. Hast du Belege dafür das es so ist, änder es. DIe Richtlinien in der WP hab nun mal nicht ich gemacht ich muss meine Edits bzw. Änderungen auch alle belegen. Da ich aktiv Kobudo betreibe und auch in anderen Ländern zu Besuch bin, habe ich festgestellt das es überall anders ist, was die Rechtslage betrifft. Von daher ist ist ein Beleg nun mal wichtig. schönen abend noch Lohan 19:10, 10. Jan. 2010 (CET)
Meine Änderungen sind schon wieder gelöscht worden obwohl ja alles erläutert worden ist. Der User der Österreich willkürlich hinzugefügt hat (78.142.165.13), hat überhaupt gar keinen Beleg dafür gehabt! --62.178.13.91 13:57, 15. Jan. 2010 (CET)
Teleskopschlagstock vs. Stahlrute
[Quelltext bearbeiten]Stahlrute: aus teleskopartig auseinander schiebbaren Stahlfedern bestehende Waffe zum Schlagen.
Ein Totschläger (manchmal auch Todesschläger genannt) ist eine Schlagwaffe. Es ist ein mit einem Gewicht, z. B. einer Eisenkugel, befüllter Beutel aus Stoff, z. B. eine Socke. Einsatz findet er bei der Fischerei, um die gefangenen Fische zu betäuben.
Für den Gebrauch an größeren Tieren gedachte Totschläger sind meist aus Leder gefertigt und manchmal mit Glasfasern verstärkt. Sie bestehen aus einer Lederschlaufe als Handgriff, an dessen einem Ende sich eine ins Leder eingenähte, etwa golfballgroße, meist bleierne Metallkugel befindet.
Totschläger sind in Deutschland verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Die Rechtsprechung definiert Totschläger als „biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“.
unter Totschläger ist hier eine Stahlrute verlinkt, die fälschlicherweise als Teleskopschlagstock bezeichnet ist. (nicht signierter Beitrag von Ckoch7 (Diskussion | Beiträge) 18:30, 1. Mai 2013 (CEST))
Friktionsarretierung ??
[Quelltext bearbeiten]Dieser Begriff taucht einzig und alleine in diesem Artikel und in den Produktbeschreibungen von Herstellern auf. Doch worum genau handelt es sich? 176.0.65.234 02:56, 21. Feb. 2016 (CET)--
- Gute Frage, diese Definition ist mir auch nicht geläufig?! Sollte er einmalig sein, ist die Frage ob er im Artikel gut aufgehoben ist, diese Art von Produktbeschreibung. Gruß Lohan (Diskussion) 14:28, 22. Feb. 2016 (CET)
- @Lohan Die Elemente des Schlagstocks werden durch eine Schleuderbewegung nur durch Reibung (Friktion) arretiert. Um den Schlagstock wieder zusammenzufalten, ist ein kräftiger Stoß mit der Spitze auf den Boden oder eine feste Wand nötig. Ofelia Z (Diskussion) 20:14, 15. Jun. 2022 (CEST)
Weblink veraltet?
[Quelltext bearbeiten]Bin gerade mal dem ersten Weblink, "Stellungnahme der Polizei NRW zu Teleskopschlagstöcken nach dem neuen WaffG" gefolgt, kann dort aber nichts zum Telekopschlagstock finden. --ph0nq (Diskussion) 14:56, 16. Dez. 2016 (CET)