Diskussion:Telewizja Polska

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von H7 in Abschnitt Neuausrichtung
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TVP HD

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TVP HD ist ein eigenständiger Sender von TVP.-- Wwewrestling 20:53, 17. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

TVP3 und TVP Regionalna

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Hallo, mal eine Frage in die Runde: Wenn jetzt schon wieder ein TVP3 gegründet wird, was machen wir dann mit den bestehenden Artikeln? TVP3 erneut in einen historischen und einen aktuellen Sender splitten, damit alles noch komplizierter wird? Oder die bestehenden Artikel so abgrenzen, dass wir den Regionalna-Artikel für beide ehemaligen Regionalna-Sender und den TVP3-Artikel für beide TVP3-Sender haben? So hat es PL-Wikipedia gemacht. Oder hat jemand eine bessere Idee? Auf jeden Fall sollte man das im Voraus klären, damit es kein durcheinander gibt, wenn jemand damit anfängt. Oder sollte man beide Artikel zu einem zusammenfrühren und eine Zeitleiste integrieren, wo dann TVP Info als weiterer Sender verlinkt wird? Das würde dann zumindest die Übersicht erhöhen. Wenn wir das so machen wie PL, wäre zumindest der Vorteil, dass es mit Wikidata kein Durcheinander gibt. --H7 (Diskussion) 18:14, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Das ist keine Neugründung, sondern nur die Umbenennung von TVP Regionalna in TVP3, der übrigens schon vor Sendestart zuerst als TVP3 angekündigt wurde.. TVP Regionalna Artikel verschieben. Dem alten Artikel ein Klammerlemma geben und dann in den neuen TVP3-Artikel einarbeiten. --Jonny84 (Diskussion) 19:48, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Übrigens überschneiden sich beide Artikel inhaltlich in extremer Weise, von daher ist der zweite Artikel ziemlich verzichtbar. --Jonny84 (Diskussion) 20:00, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten
OK, danke. Ich werde sie in den nächsten Tagen noch etwas mehr abgrenzen. --H7 (Diskussion) 22:53, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Die muessten jetzt eigentlich alle verschoben werden :) Die Sender heissen jetzt alle zB. "TVP3 Budgoszcz" und nicht mehr "TVP Bydgoszcz". --Erixson (Diskussion) 14:43, 8. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Ich habe gerade dem Verschieben aller Artikel der Regionalstudios unter Diskussion:TVP3 widersprochen, weil in den Artikeln zwar per Infobox formal die Sendefenster behandelt werden, faktisch macht es aber überhaupt keinen Sinn, hier nur die Sendefenster zu behandeln. Denn alle Regionalstudios liefern Beiträge aus ihrem Gebiet an die Redaktionen aller landesweiten Programme. Die Sendefenster sind also nur ein Teil ihrer Gesamtaufgaben. Die 16 Einzelartikel sind dem sinnvollen Ausbau sicherlich hinderlich, denn jede Änderung muss ja praktisch in 15 weiteren Artikeln quasi wortgleich synchronisiert werden. Egal um was es geht; neue Logos, neuer Name, neue Aufgaben oder Änderung der Sendeplätze, es ist in allen 16 Artikeln gleich und muss mühsam händisch synchronisiert werden. Beim ORF haben wir das übrigens wesentlich besser gelöst: Dort haben wir einen gemeinsamen Artikel ORF-Landesstudio. Das ist zwar nur einer, dafür aber inhaltlich wesentlich ausführlicher. Viel besser wäre so ein gemeinsamer Artikel mit einer Tabelle für alle Fensterprogramme und einem künftigen Artikelausbau mit einer Beschreibung, wie alle Regionalstudios den landesweiten Redaktionen fürs Gesamtprogramm zuarbeiten. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 18:15, 30. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Liquidation

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Der Sender wird liquidiert, siehe hier. --Holger (Diskussion) 20:40, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Offiziell ist Michal Adamczyk jetzt Vorsitzender der TVP

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https://www.gazetaprawna.pl/wiadomosci/kraj/artykuly/9389846,jaka-skutecznosc-ma-powolanie-na-prezesa-tvp-michala-adamczyka-przez-r.html --2A04:4540:805:AD00:D25:C95:539E:B8D8 22:03, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Rechtsform und Eigentümer

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Der Einleitungssatz ist ein Widerspruch in sich. ("Die Telewizja Polska S.A. (TVP; deutsch: „Polnisches Fernsehen AG“) ist das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Polen.") Entweder handelt sich um eine AG, also ein privatrechtlich verfasstes Unternehmen, oder es handelt sich um ein öffentlich-rechtlich verfasstes Unternehmen. (Oder gibt es in Polen womöglich eine Sonderform der Aktiengesellschaft, die dort im öffentlichen Recht statt im Privatrecht geregelt ist? Dann wäre zumindest das deutsche "AG" eine falsche Übersetzung.) Bitte nicht die Rechtsform mit der Tatsache verwechseln, dass auch privatrechtliche Unternehmen dem Staat gehören können. 2A02:810D:E80:3EFC:9D10:2CF6:99FD:4D92 01:00, 29. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Das muss kein Widerspruch sein, die Aktien werden sicherlich nicht am regulierten Markt frei gehandelt, sondern werden vermutlich alle in festen Händen (als Staatsbeteiligungen) sein. Also muss man die eigentliche Rechtsform (Aktiengesellschaft) und den Programmauftrag (öffentlich-rechtlich) getrennt voneinander betrachten, egal wie das jetzt im einzelnen gesetzlich geregelt ist. Vielleicht gibt es in Polen keine klassische Rechtsform "Anstalt des öffentlichen Rechts", aber das heißt natürlich nicht, dass es keinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag gibt. Dass das in den letzten Jahren eher ein Staatssender war, liegt jedenfalls nicht an der Aktiengesellschaft, sondern an den Eigentümerentscheidungen, das kann sich auch wieder ändern. In Österreich ist der ö-r-Sender eine Stiftung, die per Stiftungsgesetz besteht, in der Schweiz ein privatrechtlicher Verein. Und dort ist die SRF noch nicht mal die einzige Anstalt, die von den Gebühren profitiert, obwohl sie eine gesetzlich geregelte Sonderstellung hat. Geht also alles. Man muss es halt nur gesetzlich so regeln, wie es sein soll. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 12:20, 30. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Danke für Deine Antwort. Sie geht jedoch im Wesentlichen an dem von mir kritisierten Punkt vorbei. Ich stimme Dir zwar zu: Man muss Rechtsform und Programmauftrag getrennt voneinander betrachten. (Ich würde sogar noch weiter gehen: Wichtiger als die Rechtsform ist der Programmauftrag.) Genau diese Trennung geschieht aber nicht, wenn man das Unternehmen als "öffentlich-rechtlich" bezeichnet. Die Qualifizierung als "öffentlich-rechtlich" ist eine eindeutige Aussage, wie es gesetzlich geregelt sei - damit wird nämlich behauptet, das Unternehmen habe eine Rechtsform des öffentlichen Rechts. Das ist ein klarer Widerspruch, weil eine Aktiengesellschaft eine Rechtsform des Privatrechts ist. (Dass die Aktien zu 100 % dem polnischen Staat gehören und deswegen nicht gehandelt werden, ist unbestritten.) Entscheidend ist: Wenn ein Unternehmen einen öffentlichen Auftrag hat, dann ist es nicht notwendigerweise öffentlich-rechtlich verfasst wie bestimmte Rundfunkunternehmen in Deutschland (Anstalt bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts) oder in Österreich (Stiftung öffentlichen Rechts). "Öffentlicher Auftrag" und "öffentlich-rechtlich" sind nicht synonym. Das von Dir angeführte Beispiel in der Schweiz zeigt es: Die SRG ist ungeachtet ihres öffentlichen Auftrags eben kein öffentlich-rechtliches Unternehmen, sondern ein privatrechtliches. Die Deutsche Bahn AG, um ein anderes Beispiel zu nennen, kein öffentlich-rechtliches, sondern ein privatrechtliches Unternehmen, das freilich dem Staat gehört. Bei der Telewizja Polska S.A. ist es offenkundig ebenso. Gerechtfertigt wäre die Aussage: "Die Telewizja Polska S.A. (TVP; deutsch: „Polnisches Fernsehen AG“) ist das staatliche Fernsehen in Polen." Welchen (vermutlich öffentlichen) Auftrag dieses Fernsehunternehmen hat, könnte anschließend erläutert werden. --2A02:810D:E80:3EFC:B1C5:EECB:2CFE:1584 23:44, 3. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ach so, das ist der Hintergrund dazu, OK jetzt hab ich's verstanden. In den Artikeln zum Schweizer SRF hab ich vor einiger Zeit mal sämtliche Artikel dahingehend angepasst, dass es in der Schweiz - im Gegensatz zu früher - heute keine ÖR-Sender mehr gibt, da hab ich sowohl im Hauptartikel als auch praktisch in jedem Artikel zu einem Programm den immer wieder gleichen Text reingesetzt, dass es sich formal um ein privates Programm handelt mit einem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag und zu dieser Sonderform auf den entsprechenden Abschnitt im Hauptartikel "Die Gesellschaft" verwiesen, wo der Begriff "Öffentliches Medienhaus" genannt ist. So ähnlich könnte man das hier beim TVP auch machen. Es fragt sich nur, ob es einen passenden Abschnitt im Hauptartikel gibt, der auf den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag eingeht, sowie darauf, dass es in den letzten Jahren eigentlich eher ein Staatssender war (und momentan wohl auch noch ist, zumindest formal nach dem momentanen Medienrecht). Der betreffende Abschnitt dazu unter "Geschichte" ist dafür unbefriedigend, man sollte das explizit als Gegenwart beschreiben. Ich kenne mich da halt einfach weniger aus als bei den SRF-Sendern, wo man in deutscher Sprache normalerweise sofort weiß, wo und wie man nach Informationen recherchiert. Das sollte jemand tun, der sich mit PL-Medien und den derzeitigen Verhältnissen besser auskennt. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 10:21, 4. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Neuausrichtung

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Die letzte Ergänzung hier hätte ich nicht revertiert. Das ist doch der nächste Schritt nach den "Reformen" ab 2016. Ich hätte es nur demzufolge in den Geschichtsabschnitt verschoben, um die zeitliche Kontinuität dort zu beschreiben. Also ich kann jedenfalls nichts daran finden, das einen Revert gerechtfertigt hätte. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 11:49, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten