Diskussion:Tenor (Urteil)
inhaltliche Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]Hallo, denke, man sollte das mal etwas jur. präzisieren, ist inhaltlich etwas dünn. der tenor als feststellender teil des urteils sollte auch bzgl seiner rechtskraftwirkung dargestellt werden. Gruss, --Lakesideboy 14:54, 20. Apr 2005 (CEST)
Hallo! Ich wollte eigentlich nur mal eine dumme Frage stellen, weil ich keinen Duden habe: Wie lautet der Plural von Tenor im juristischen Sinn? Tenöre kann es ja wohl nicht sein...
- Wieso kann es nicht "Tenöre" sein? Was spricht dagegen?
- Hat ein Urteil nicht ohnehin immer nur einen Tenor? Wozu braucht man dann noch einen Plural? Gamgee 23:43, 5. Aug 2006 (CEST)
Da "tenor" dem lateinischen Ursprung nach konsonantisch dekliniert wird (wie zB "dolor"), ist der richtige Plural im Nominativ "tenores". Richtig ist, das ein Urteil immer nur einen Tenor haben kann, da es aber für unterschiedlichste Urteilsarten ( Gestaltungs-, Leistungs- und Festellungsurteile; Teil-, Anerkenntnis.- Verzichts-, Grund,- Zwischen-, Vorbehalts-, End- oder Versäumnisurteile) teilweise unterschiedliche Formulierungen der Entscheidungsformel gibt, kann man durchaus von unterschiedlichen Tenorierungen oder eben Tenores sprechen.
Übersicht zur Deklination: [1]
Lemma ungenau und Eintrag auf BKS zu "Tenor" fehlt
[Quelltext bearbeiten]1.) Das Lemma mit dem Klammerzusatz pass so nicht, denn ein Tenor existiert natürlich auch für den Beschluss und nicht nur für ein Urteil. 2.) In der BKS zu Tenor findet sich dieser Artikel nicht. Man stösst also nur auf ihn, wenn man gezielt nach dem aus den Gründen zu 1. irreführenden Lemma sucht.--Losdedos (Diskussion) 18:56, 4. Apr. 2015 (CEST)