Diskussion:Teppichreiniger
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Michileo in Abschnitt Beruf
Beruf
[Quelltext bearbeiten]Zur Berufsbezeichung von der Vorderseite übernommen:
- Gemäß Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung ist Teppichreiniger ein „zulassungsfreies Handwerksgewerbe“.