Diskussion:Terna (Kirchenrecht)
Das Preußenkonkordat gilt natürlich nur für die Gebiete des ehemaligen Preußen, sagt also wenig über die Situation in der katholischen Kirche insgesamt aus. Hier fehlt ein Verweis auf das CIC. In den meisten Diözesen wird der Bischof ohne Mitwirkung eines Domkapitels vom Papst frei ernannt. Dabei orientiert sich die vatikanische Verwaltung natürlich an den Listen geeigneter Personen, die regelmäßig durch die Bischofskonferenzen u. ä. in Rom einzureichen sind, sowie den Beriechten der Nuntien.91.43.106.250 22:15, 22. Feb. 2009 (CET)
Liste
[Quelltext bearbeiten]Was ist das für eine Liste, die "die Bischöfe" aufstellen? --Der wahre Jakob 17:51, 30. Aug. 2011 (CEST)
Wo wird der Dreiervorschlag praktiziert?
[Quelltext bearbeiten]Es wäre ganz schön, wenn der Artikel Aussagen darüber enthielte, in welchen Diözesen weltweit das beschriebene Verfahren praktiziert wird. (im deutschsprachigen Raum bekanntlich in Deutschland mit Ausnahme Bayerns und Speyers sowie in Salzburg). Wobei es im einzelnen noch kleinere Unterschiede gibt (zwischen Badischen und Preußenkonkordat). Mich würde vor allem interessieren, ob es außerhalb des deutschen Sprachraums noch Diözesen gibt, in denen das Domkapitel den Bischof aus einer Terna wählt. Hat jemand hierzu verlässliche Informationen? Erfurter63 (Diskussion) 13:26, 9. Dez. 2012 (CET)