Diskussion:Testierfreiheit
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mgrasek100 in Abschnitt Nicht ganz richtig
Nicht ganz richtig
[Quelltext bearbeiten]Es gibt Vorschriften wonach die Testierfreiheit eingeschränkt werden kann, dies ist verfassungsrechtlich "ok"
Zusatz : auch aufgrund § 138 BGB kann sich ein verbot ergeben BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98 --Martin (Diskussion) 12:09, 24. Nov. 2015 (CET)