Diskussion:Teveren
sorry........liebe teverener ist das alles was ihr über euren ort der welt mitteilen könnt?? In WIKIPEDIA werdet ihr gesucht, und nur dort......... Wenn hier keine interessanten ausführungen, dann ist die Chanche vertan!!!
und dann auch noch unsigniert, es ist eigentlich schon etwas wenig, aber wenn man wie ich auf der suche nach der teverener kläranlage ist, ist der artikel schon ein gewinn ;-) 88.67.26.159 02:50, 14. Aug. 2008 (CEST)
Thema leicht verfehlt?
[Quelltext bearbeiten]Die Änderungen vom 14.10.2012 sind hier m.E. Fehl am Platz. Diese Passagen passen eher in die Hauptseite der Stadt Geilenkirchen und nicht in den Stadtteil Teveren, da es hier auch um die Stadt geht und nicht um Teveren. Sonst müßten sie in jeden anderen Stadtteil ebenso aufgeführt werden. --Brutus1972 (Diskussion) 23:13, 14. Okt. 2012 (CEST)
freiwillige feuerwehr der geilenkirchener stadtteile
[Quelltext bearbeiten]Brandschutz ( feuerwehr) etc ist nach gesetz eine pflichtaufgabe der gemeinde, diszipinarvorgesetzter bislang der stadtdirektor (nun in personalunion der bürgermeister), das ist eine einrichtung der gemeinde, finanziert durch die gemeinde. Die Gemeinde ist Eigentümer aller Einrichtungen und Fahrzeuge. Eine kommunale einrichtung der öffentlichen hand. Eine körperschaft öffentlichen rechts. Organisatorisch dem ordnungsamt zugewiesen (Ehrenamt). Fachl. leitung, Einsatz und tätigkeiten erfolgt im auftrage des Amtes (Verwaltung) durch haupt- und/ oder ehrenamtl. tätige fachleuten gem. den richtlinien der feuerwehr, besonders der FwDV2 [1].
- Siehe dazu auch:
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie den
- haushaltsplan stadt GK ([2])
- aufgaben ordnungsamt gem. organisationsplan stadt gk
- sowie das amtl. vereinsregister amtsgericht aachen unter https://www.handelsregister.de (vorweg= kein eintrag als freiwillige feuerwehr geilenkirchen)
- als beispiel hier eine gemeindesatzung zum thema freiwillige feuerwehr http://www.feuerwehr-deisslingen.de/Daten/Daten/Feuerwehrsatzung.pdf
Es ist jedermann (also auch den tätigen) unbenommen, "unter sich", z.B. zur förderung von tradition und brauchtum, eine vereinigung, einen "verein" (Klub) zu bilden. Dies geschieht aus unterschiedl. gründen, mitunter auch, um als gemeinnütziger verein (e.V.) steuerrechtl. unbeschadet sein zu können, wenn z.B. aus der verein- oder kameradschaftskasse (nicht gemeindekasse) feuerwehrfeste zur förderung von tradition und brauchtum gehalten werden und dies mit einnahmen verbunden sind. --217.255.133.237 07:30, 15. Jul. 2017 (CEST)