Diskussion:Thienen-Adlerflycht

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Dorado in Abschnitt Bilder mit </gallery>
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Jeder Historiker lächelt über Johann Daniel Eberus 1670, denn alles was über die Zeit vor dem Jahr 1314 zusammengeschrieben wurde, sind Mutmaßungen bzw. nette Märchen. Historisch fundierte Daten/Sachverhalte existieren erst ab 1314/15.

Wer soll den Holsteiner v. Thienen in den Freiherrenstand erhoben haben? Es können nur der deutsche König/Kaiser als Lehnsherr von Holstein und der dänische König als Herzog von Holstein sein. Zudem sind dies doch zwei Vorgänge (die aber ggf. zusammengefasst werden könnten): 1. Die Anerkennung des Namens v. Thienen-Adlerflycht und 2. die Standeserhöhung zum Freiherrn.

--Yahya bin Yahya (Diskussion) 13:40, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten


1) Zur historischen Qualifizierung Eberus´ kann ich nichts sagen, jedoch ist das mögliche lächeln eines Historikers für diesen Artikel irrelevant. Jedenfalls wird im Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erste gänzlich nachweisbare Persönlichkeit dieser Familie, Henneke von Thienen ist.

2) Die zweite Frage wird ebenfalls im Artikel beantwortet: "Heute existiert nur noch die älteste Linie des Geschlechts (katholisch), die 1840 als von Thienen-Adlerflycht in den dänischen Freiherrenstand erhoben worden ist." Ob die von Ihnen erwähnten Vorgänge gleichzeitig passiert sind kann ich nicht belegen, daher steht es nicht im Artikel.

--JohannesMB (Diskussion) 20:24, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

zu 1) möchte ich empfehlen einen modernen Landeshistoriker zu konsultieren von Rumohr, Henning; Über den holsteinischen Uradel - Die sogenannten Originarii, in: von Rumohr, Henning (Hrsg.); Dat se bliven ewich tosamende ungedelt – Festschrift der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft zur 500. Wiederkehr des Tages von Ripen am 5. März 1960, Neumünster 1960 auf den Seiten 141-43 und 152 wird das Adelsgeschlecht v. Thienen dargestellt, zudem wurde der Teil von Christoph Frhr. v. Thienen-Adlerflycht gesichtet.

zu 2) Ich reagiere auf "1841 wurde der Freiherrenstand bestätigt, der Titel wurde jedoch 1840 an die Familie verliehen". Nach meinen dänischen Quellen ist d. 26. Oktober 1841 das Datum der Standeserhöhung und das Aufnahmedatum in den dänischen Adel durch den dänischen König - "die Bestätigung"?, wenn ein nicht dazu berechtigter Monarch jemanden eine Standeserhöhung ausspricht oder einen Orden verleiht, ist dieses nicht rechtskräftig; erst wenn der eigene Monarch dies bestätigt bzw. genehmigt gilt es.

Hier steht etwas anderes und der Name ist abgewandelt: http://www.frankfurter-patriziat.de/node/58470

--Yahya bin Yahya (Diskussion) 13:43, 27. Feb. 2013 (CET)Beantworten

1)Danke für diesen Tipp

2)Im Genealogischen Handbuch des Adels steht folgendes, Dänischer Freiherrenstand als "von Thienen-Adlerflycht" Kopenhagen 19.9.1840, Diplom 26.10.1841 (für Conrad Christoph von Thienen, Kgl. dänischer Leg Sekr.) Also hat König Christian VIII. ihn als sein König am 19.9.1840 in den dänischen Frhrn-stand erhoben

--JohannesMB (Diskussion) 11:37, 28. Feb. 2013 (CET)Beantworten

o.k., bedanke mich; demnach wäre der eigentliche Akt mehr als ein Jahr vor der Ausstellung der Urkunde erfolgt.

--Yahya bin Yahya (Diskussion) 14:52, 28. Feb. 2013 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 08:54, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Bilder mit </gallery>

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Leider gelingt es mir nicht mehr als 4 Bilder mit der Funktion </gallery> einzufügen.

Hier das Problem:

Bitte um Hilfe, Gruß --JohannesMB (Diskussion)

 Ok erledigt. Gruß DORADO 23:46, 22. Aug. 2018 (CEST)Beantworten