Diskussion:Thomas-Verfahren
Lieber Autor des letzten Abschnittes.
In eine Enzyklopädie gehören nur Fakten und keine Spekulationen.
Die Masten sind auf eine Eislast von 0.7kg/m ausgelegt. Die tatsächliche Last betrug bis zu 18.9 kg/m. Da helfen auch Sicherheitsfaktoren nicht mehr.
Siehe auch Information des Stahl-Zentrums Düsseldorf
mi_weiss at web.de
Das stimmt. Außerdem ist zu beobachten, dass kein einziger Mast gebrochen ist, sondern nur geknickt. Spröde Werkstoffe können nur sehr gering plastisch verformt werden. Unter zu starker Belastung brechen sie. Deswegen ist das Versagen der Strommasten mit Sicherheit nicht auf das Verspröden des Thomasstahls zurückzuführen.
Siehe hierzu auch: http://www.rwe.com/app/Pressecenter/Download.aspx?pmid=4000991&datei=3 (nicht signierter Beitrag von 62.154.194.114 (Diskussion) 10:01, 6. Dez. 2013 (CET))
kg/m
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand erklären, was es mit dieser Maßeinheit auf sich hat? Ich wäre bei Eislast immer von einer bestimmten Masse, die auf einer bestimmten Fläche liegt (also kg/m²) ausgegangen. --Andreas ?! 00:23, 20. Mär. 2007 (CET)
Die Einheit [kg/m] gibt die "Linienlast" der stromführenden Kabel an. Zulässig sind laut oben getroffener Aussage max. 0,7 kg pro Meter Kabel. Horst Schröder [inarisee@gmail.com] (nicht signierter Beitrag von Ajatellu (Diskussion | Beiträge) 09:00, 9. Okt. 2013 (CEST))
Rechtschreibung: 'Thomasverfahren' und 'Bessemerverfahren' sind üblicher
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel gehört verschoben. Sowohl Duden online, als auch DWDS, als auch Krech, Stock, Hirschfeld, Deutsches Aussprachewörterbuch, 2009, schreiben das Wort zusammen ohne eine Alternative mit Bindestrich überhaupt anzubieten. Mein Duden, Band 1, Die deutsche Rechtschreibung, 23. Auflage, führt das Wort (leider) nicht, sondern nur das vergleichbare Thomasmehl (Seite 965), das wird dort ebenfalls zusammengeschrieben. In meinem uralten "Brockhaus in einem Band" von 1992 ist die 'Thomasbirne' ebenfalls zusammengeschrieben. Die lexikalischen Belege sind für mich eindeutig.
Dieselbe Diskussion kann man für das Bessemerverfahren führen, auch hier sind Duden online und DWDS eindeutig, der o.g. Duden bietet nur die Bessemerbirne (zusammengeschrieben) und nur der erwähnte Brockhaus schreibt unter dem Stichwort "Stahl" mit Bindestrich (Seite 844), den "Bessemerkonverter" unter eigenem Stichwort aber wieder zusammen und ohne Bindestrich (Seite 85).
Die amtlichen Regeln für Zusamenschreibung für Substantive findet man hier. In § 37 heißt es dort: Substantive, Adjektive, Verbstämme, Pronomen oder Partikeln können mit Substantiven Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie ebenso wie mehrteilige Substantivierungen zusammen. Das ist eindeutig, die Zusammenschreibung ist der Normalfall. Die Regeln für die Abweichung von der Zusammenschreibung, also beispielsweise der Anwendung einer Schreibung mit Bindestrich, findet man hier. In § 51 heißt es dort: Man kann einen Bindestrich in Zusammensetzungen setzen, die als ersten Bestandteil einen Eigennamen haben, der besonders hervorgehoben werden soll, oder wenn der zweite Bestandteil bereits eine Zusammensetzung ist. Muss "Thomas" bei dem Lemma besonders hervorgehoben werden? Wohl kaum.
Viele Grüße --Jeuwre (Diskussion) 10:14, 21. Feb. 2024 (CET)