Diskussion:Titularbistum Zuri
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Firmian in Abschnitt Gerhard Wagner
Gerhard Wagner
[Quelltext bearbeiten]...ist nicht mehr designierter Weihbischof von Linz!! Bitte ändern. Danke. LG --Scn 20:42, 15. Feb. 2009 (CET)
- oh, soeben geschehen, danke! --Scn 20:43, 15. Feb. 2009 (CET)
- Hat man das Amt eines Bischofs denn überhaupt schon vor der Weihe inne? Oder war Wagner nur designierter Bischof, wie ein gewählter Bundeskanzler, der auf die Frage "nehmen Sie die Wahl an?" mit "nein" antwortet? Firmian 16:44, 18. Feb. 2009 (CET)
- Er ist ungeweiter Bischof und die Dispens befreit ihn nur von der Pflicht Weihbischof der Diözese Linz zu werden. aber Er ist immer noch Titularbischof von Zuri und die Dispens umfaßt woll nicht die kirchenrechtliche Verpflichtung Wagners, sich spätestens drei Monate nach seiner Ernennung sich zum Bischof konsekrieren zu lassen. Bei einen Weihbischof ist das Bischofartmt nicht auf dem Bistum wo er Weihbischof ist gebunden, sonder den auf dann Titularbistum. --217.88.46.201 15:52, 13. Mär. 2009 (CET)
- Na, dann warten wir einfach mal ab, eine Bischofsweihe kriegt man ja sicher mit. Ich glaub's aber nicht, daß das passieren wird....Firmian 20:32, 15. Mär. 2009 (CET)
- meinen Sie was sie wollen, aber das sargt nur mal das Kirchenrecht... --217.88.43.225 14:25, 16. Mär. 2009 (CET)
- Verstehen Sie mich nicht nicht miß, ich kann Ihrer Argumentation absolut folgen, aber so viel ich weiß, gibt's ja noch gar keinen Präzedenzfall für einen solchen Amtsverzicht; ich vermute mal, die Dispens für Zuri wird noch nachgereicht. Firmian 21:01, 17. Mär. 2009 (CET)
- meinen Sie was sie wollen, aber das sargt nur mal das Kirchenrecht... --217.88.43.225 14:25, 16. Mär. 2009 (CET)
- Na, dann warten wir einfach mal ab, eine Bischofsweihe kriegt man ja sicher mit. Ich glaub's aber nicht, daß das passieren wird....Firmian 20:32, 15. Mär. 2009 (CET)
- Er ist ungeweiter Bischof und die Dispens befreit ihn nur von der Pflicht Weihbischof der Diözese Linz zu werden. aber Er ist immer noch Titularbischof von Zuri und die Dispens umfaßt woll nicht die kirchenrechtliche Verpflichtung Wagners, sich spätestens drei Monate nach seiner Ernennung sich zum Bischof konsekrieren zu lassen. Bei einen Weihbischof ist das Bischofartmt nicht auf dem Bistum wo er Weihbischof ist gebunden, sonder den auf dann Titularbistum. --217.88.46.201 15:52, 13. Mär. 2009 (CET)
- Hat man das Amt eines Bischofs denn überhaupt schon vor der Weihe inne? Oder war Wagner nur designierter Bischof, wie ein gewählter Bundeskanzler, der auf die Frage "nehmen Sie die Wahl an?" mit "nein" antwortet? Firmian 16:44, 18. Feb. 2009 (CET)
Übrigens ist am 30. April die Drei-Monats-Frist abgelaufen, eine Weihe ist offenbar nicht erfolgt.... Firmian 23:05, 25. Mai 2009 (CEST)