Diskussion:Toningenieur

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2001:9E8:6FC3:DC01:6929:2D68:2122:3C61 in Abschnitt Das ist ja vollkommenn falsch
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Warum entfernt http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Martin_Homuth-Rosemann einen der wichtigsten LINKS an ihrem systematisch richtigen und schnell zu findenden Platz ?

Sehr unsystematisch, das

--AK45500 17:44, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Der Artikel lautet Toningenieur und der „wichtige“ Link zeigte auf den Verband Deutscher Tonmeister. (siehe auch WP:WEB)
-- Martin Homuth-Rosemann 19:07, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Änderungswünsche

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Es sollte im einleitenden Satz mal deutlich herausgestellt werden, daß es den "Toningenieur" offiziell nicht gibt, sondern dies eine anmassende Bezeichnung viele Homrecorder ist. Es sollte gleich auf den Unterschiede Dipl. Ton-Ing und Dipl.Tonmeister VDT hingewiesen werden.

Zu Ingenieurskammer unten: Es gibt den Verband der Ingeniere VDI und der Elektroingenieure VDE. Ich wüsste aber nicht, daß die sich die Titel vergebn oder bestreiten. Einzig bekannt ist mir der VDT: Diplomtonmeister.

Insgesamt bin ich mit dem Artikel garnicht glücklich! Der "Toningenier" macht mit Elektronik wenig, sondern verkabelt in erster Linie. Konstruktiv tätig sind hier die Elektroingeniuere mit passendem Schwerpunkt.

Widersprüpchlich ist der 2. und der 4 Satz: ... "benötigt Ausbildung in Musik" und unten "vorwiegend technisch".

Vollkommen d'accord! Musicproducer 23:05, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das ist ja vollkommenn falsch

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"Die Bezeichnung "Toningenieur" darf in Deutschland nur von Absolventen eines entsprechenden Hochschulstudiums der Ingenieurwissenschaften bzw. mit Erlaubnis der Ingenieurkammer geführt werden. Die englische Bezeichnung "engineer" ist hingegen nicht gesetzlich geschützt."

Es gibt doch in Deutschland keine Ingenieurkammer.

Ich hab das einfach mal rausgeschmissen. gfl

Hallo! Lies das mal bitte: Zitat:

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur" und "Ingenieurin" (Ingenieurgesetz - IngG)

Vom 27. Juli 1970 (Bay RS 702-2-W, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 1994 (GVBI S. 297)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" und "Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

  1.
     wer
        1.
           das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder
        2.
           das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder
        3.
           einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule mit Erfolg abgeschlossen hat oder
  2.
     wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung "Ingenieur (grad.)" und "Ingenieurin (grad.)" oder einen Diplomgrad in einer Wortverbindung mit der Bezeichnung "Ingenieur" und "Ingenieurin" zu führen.

Wie wär's, wenn du dich erstmal informierst, bevor du wichtige Informationen löschst, beispielsweise in dem von dir selbst verlinkten Artikel Ingenieurkammer, wo Websites deutscher Ingenieurkammern zu finden sind. --213.6.96.166 00:47, 13. Jan 2006 (CET)

Noch ein kleiner Nachtrag aus demselben Gesetz: Artikel 8

(1) Mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark kann belegt werden, wer

  1.
     ohne nach Art. 1, 2 oder 3 dieses Gesetzes berechtigt zu sein oder
  2.
     entgegen einer vollziehbaren Verfügung nach Art. 4 die in Art. 1 genannte Berufsbezeichnung allein oder in einer Wortverbindung führt.--213.6.96.166 01:03, 13. Jan 2006 (CET)
Kopf kratz: Ist das Gesetzt nur in Bayern gültig? Steht da nicht "Ingenieur (grad.)"? Ich z.B. bin Dipl. Ing. der Elektrotechnik, habe also den Grad eines Diplomingenieurs, wärend ich aber als Toningenieur arbeite, ohne den "Diplomgrad" und das tun viele Tonmenschen in den verschiedenen Bereichen der Tontechniker. Für mich ist die Unterscheidung: Tontechniker arbeitet im Aufnahmeraum/auf der Bühne, Toningenieur am Mischpult und der Tonmeister sagt, was wir machen sollen.
Ich bitte also um Wiederlöschung des Abschnittes.
Gruß -- GFL 18:49, 13. Jan 2006 (CET)

Entsprechende Gesetze gibt es in jedem Bundesland, die man mit Hilfe von google unschwer einsehen kann. Als Dipl.-Ing. hast du doch ein ingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen, wie im Gesetz unter 1.1 genannt. Von mir aus lösch doch den Abschnitt wieder, aber für einen "audio engineer" einer Privatschule könnte es durchaus hilfreich sein, zu wissen, daß er schwer bestraft werden kann, wenn er "Toningenieur" auf seine Visitenkarte schreibt. Wenn du glaubst, daß das nicht stimmt, informier dich doch bei deiner ingenieurkammer. Besten Gruß--213.6.96.158 19:22, 13. Jan 2006 (CET)

das gehört in die Quellen. Ich bezweifle, dass das in allen 16 Bundesländern auch für die Wortverbindung gilt. --2001:9E8:6FC3:DC01:6929:2D68:2122:3C61 12:48, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Hochschulen

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Der Artikel erweckt den Eindruck, es gäbe nur 3 Hochschulen, die entsprechende Studiengänge anbieten. Seid ihr euch sicher, dass dem wirklich so ist? --77.186.75.20 23:00, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Einsatzmöglichkeiten

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Ich möchte noch hinzufügen, dass der Abschluss als Ing. Ton und Bild noch viel weitergehende Arbeitsmöglichkeiten bietet als die Aufnahme von Ton und Bildprodukten. Aufgrund der ausgeprägten Ausbildung im technischen Bereich, die z.T gemeinsam mit den Elektrotechnikern und Nachrichtentechnikern stattfindet, sind auch Arbeitsmöglichkeiten in der Bauakustik, in der Lautsprecherentwicklung und sogar im Umweltschutz (Lärmschutz/Schwingungstechnik) möglich.Röder-Rörig 23:26, 4. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Aufräumen bitte

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Hier geht es schwer durcheinander. Einmal wird der Begriff Toningenieur offiziell im Lemma eingeführt, dann jedoch nicht ausgeführt, dass es den Begriff gar nicht gibt. Siehe Diskussion. Ich wäre dafür, dass man das ausdrücklich reinnimmt.87.178.120.94 02:29, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten