Diskussion:Totenhand
Totenhand in der Kunst
[Quelltext bearbeiten]Man muss bei diesem Artikel sicherlich nicht die englische Unart übernehmen, alle möglichen Reverenzen aus der Popkultur zu nennen, aber da bereits von „trivialen Mumien- und Horrorfilmen“ gesprochen wird, sollte man vielleicht neben dem „Eiskalten Händchen“ auch einmal ein ernsthafteres Beispiel nennen. Der berühmteste, und gar nicht triviale Film zum Thema dürfte der österreichische Film Orlacs Hände sein, der auf dem Roman Les Mains d'Orlac von Maurice Renard basiert. Orlacs Hände zählt zu den stilbildenden Horrofilmen der Stummfilmzeit und ist eines der späteren expressionistischen Meisterwerke des deutschsprachigen Kinos. --Andibrunt 09:45, 16. Dez. 2009 (CET)
- Klasse, kannte ich nicht, sollte auch ursprünglich nur ein Aufsatz über Heilanwendungen werden. Fügst du deinen guten Vorschlag ein? Gruß --Gleiberg 10:18, 16. Dez. 2009 (CET)
- Ich habe mal einen Satz ergänzt. Mehr muss man nicht dazu sagen, alleine schon, damit die Trivialitäten nicht überhand nehmen und der (volks)medizinische Aspekt im Vordergrund bleibt. --Andibrunt 10:38, 16. Dez. 2009 (CET)
Therapeutisches Verfahren?
[Quelltext bearbeiten]In der Kategorie "Therapeutisches Verfahren in der Alternativmedizin" dürfte der Artikel falsch sein, weil da mMn nur Verfahren hingehören, die auch heute noch angewandt werden. Ich lasse mich da gern eines besseren belehren, wenn es Quellen dafür gibt, daß Ärzte oder Heilpraktiker heute noch sowas benutzen... -- 91.4.85.83 12:39, 27. Dez. 2009 (CET)
Bild aus Gaasbeek-Lennik
[Quelltext bearbeiten]Hand eines Hingerichteten auf dem Richtblock. Gedenktafel am Schloss von Gaasbeek-Lennik (Belgien)
"eines Hingerichteten" entfernt, da dieses Zeichen/Bild nichts mit einer Totenhand zu tun hat!
Ich möchte das Bild nicht eigenmächtig entfernen.
Bedeutung: Strafandrohung/Warntafel für einen eigenen Rechtsbereich, beispielsweise Freiung, Rathaus oder Spital.
Solche Malereien finden sich in Spital von Dinkelsbühl, in Weißenburg gegenüber dem gotischen Rathaus am Haus Rosenstraße, in Nürnberg für die Einhaltung des Marktfriedens, auf der Harburg als Strafandrohung für Zigeuner.
Beleg: Rechts- und Verfassungsgeschichte der Bayerischen Städte in Beiträge der 2 ..., Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte Band 73 Heft 2/201014, 2010 Kommisionsverlage CHB g/s, ISBN-10: 3406111882