Diskussion:Traditionelles pflanzliches Arzneimittel
Wann?
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlen die Daten, etwa wann die Richtlinie in Kraft trat. Danke. Maikel (Diskussion) 16:35, 7. Okt. 2021 (CEST)
Datumsangaben
[Quelltext bearbeiten]EU-Richtlinien treten am Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union "in Kraft", hier: 30, April 2004. Um "wirksam" zu werden müssen diese Richtlinien jedoch in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist lief bis zum 30. Oktober 2005. in Deutschland ist die Umsetzung durch die 14. AMG-Novelle ("Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetztes") vom 29. August 2005 geschehen, dessen finale Bekanntmachung am 12. Dezember 2005 erfolgte und tags darauf in Kraft trat. 14. AMG-Novelle §141 "Übergangsvorschriften" Abs. 14 lautet: "Die Zulassung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels, die nach § 105 in Verbindung mit § 109a verlängert wurde, erlischt am 30. April 2011, es sei denn, dass vor dem 1. Januar 2009 ein Antrag auf Zulassung oder Registrierung nach § 39a gestellt wurde." (nicht signierter Beitrag von Diapharm (Diskussion | Beiträge) 11:54, 8. Okt. 2021 (CEST))