Diskussion:Transferliste

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Bedingter Wechsel

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Zitat: "Spieler, die aus dem Ausland ... zu einem Bundesligisten wechseln wollten, mussten nicht auf die Transferliste gesetzt werden."

Dies trifft nach meiner Erinnerung nicht zu. Im Gegenteil erinnere ich den Fall, dass die Spielberechtigung für einen ausländischen Spieler strittig war bis sich herausstellte, dass der Spieler unter seinem Vornamen eingetragen war (und der Nachname unter "Vorname").

Ich vermute daher, dass die Ankündigung eines möglichen Vereinswechsels (zu einem deutschen 1./2.-Liga-Verein) über die Transferliste für alle Berufsfussballer in und außerhalb Deutschlands vorgeschrieben war. (nicht also für Amateur-Fußballer, wobei der Begriff "Amateur" in DFB wie IOC sehr streng ausgelegt wurde)

Beiläufig angemerkt sei, dass ich im zitierten Text den Ausdruck "wollten" für fragwürdig halte. Die Eintragung auf der Transferliste war vor allem die Bedingung für die Spielberechtigung für einen neuen Verein. M.W. wurden immer wieder mal Fußballer auf die Transferliste gesetzt, die keineswegs den Verein wechseln "wollten". Andererseits erinnere ich auch, dass sich mindestens einmal ein Amateur-Spieler auf die Transferliste setzen ließ. Immerhin hieß das von Paul Osswald (o.ä.) geleitete Büro: "Paritätische Spielervermittlung" (o.ä.).

Nicht erwähnt ist, dass die Transferliste auch dazu diente, die gewerbliche Spielervermittlung aus dem Schatten zu holen.

Quelle: eigene Erinnerungen (die ab zweitem Jahr wöchentlich ergänzte Transferliste war der Grundstein eines - unveröffentlichten - Spieler-Lexikons)