Diskussion:Transparenzprinzip (AGB-Recht)
Nicht ganz überzeugen kann die Aussage im Artikel, dass die EG-Richtlinie von 1993 durch Erlass des AGB-Gesetzes, das von 1976 stammt, umgesetzt wurde. --wau > 14:57, 8. Okt 2006 (CEST)
- Besser? --Kriddl 18:01, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Ja, so geht's. Hab noch Kleinigkeiten verändert. Nicht nachvollziehen kann ich jetzt noch das Palandt-Zitat, jedenfalls nach der 65. Auflage. --wau > 20:32, 9. Okt. 2006 (CEST)
Nachweis für EuGH-Urteil als Grund?
[Quelltext bearbeiten]Hat jemand einen konkreten Nachweis dafür, dass das genannte EuGH-Urteil (EuGH, 10.05.2001 - C-144/99) die Änderung im Rahmen der Schuldrechtsreform verursacht hat? Klingt zwar zunächst schlüssig, aber in der Begründung zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 14.05.2001, BT-Drs. 14/6040 S. 153-154) findet sich nur ein Hinweis auf die Richtlinie, nicht auf das o. g. EuGH-Urteil. Zudem ist das Urteil vom 10.05.2001 und die BT-Drucksache vom 14.05.2001 - da hätten die Abgeordneten doch sehr schnell reagiert. Vgl. auch:
„Die Ansicht der Entwurfsverfasser über ein „Umsetzungsdefizit“ findet sich bestätigt in der wenige Tage vor der Entwurfsveröffentlichung gefassten Entscheidung des EuGH vom 10.5.2001 in Sachen Kommission/Niederlande (Slg 2001, I-3541 = NJW 2001, 2244).“
Vielleicht haben sie aber auch schon reagiert auf: Schlussanträge des Generalanwalts vom 23. Januar 2001, – Rs. C-144/99 (Kommission/Niederlande)? - Wobei allerdings die Rechtslage in den Niederlanden wohl auch nicht ganz die gleiche war, wenn ich die Schlussanträge und die Begründung zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zu Grunde lege. --Pistazienfresser (Diskussion) 00:37, 6. Jan. 2016 (CET)