Diskussion:Transparenzprinzip (Steuer)
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Philipp1977 in Abschnitt Quelle / Zusammenlegung
Hinweis: Die aktuelle Artikelversion ist kein Wiedergänger zum nach LA vom 30. April 2006 gelöschten Vorartikel [1], sondern eine komplett neue Ausarbeitung. --DINO2411 FYI 23:52, 5. Jul 2006 (CEST)
AGB-Recht
[Quelltext bearbeiten]Nur nebenbei: Gab es da nicht nochwas im AGB-Recht? --Kriddl 17:27, 6. Jul 2006 (CEST)
- Google sagt ja ... bin aber kein Jurist, mir war das daher nicht bekannt. Aber für einen Fünfzeiler reichen die Quellen und mein Rechtsverständnis, den werde ich dann gelegentlich mal schreiben, falls du mir nicht zuvorkommen möchtest. Ich werde dann hier eine BKL anlegen und auf TP (Steuer) und TP (AGB-Recht) oder etwas in der Art verlinken. Grüße, --DINO2411 FYI 20:27, 6. Jul 2006 (CEST)
Ja, ein Tranzparenzprinzip gibt es auch im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedinungen. --Ramatan 20:48, 1. Okt 2006 (CEST)
Quelle / Zusammenlegung
[Quelltext bearbeiten]Ich denke eine Zusammenlegung mit Trennungsprinzip (Steuer) macht Sinn. Dort habe ich schonmal eine Quelle für das Trennungsprinzip in die Diskussion gestellt. --Tobias heinrich karlsruhe 08:58, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn man alles Überflüssige entfernt, dann bleiben nur noch höchstens 2 Sätze. Soviel zum "Stil". Este (Diskussion) 09:42, 13. Okt. 2012 (CEST)
Stimme zu. Ersten zwei Sätze und Verweis auf Trennungsprinzip. --Philipp1977 (Diskussion) 11:03, 13. Okt. 2012 (CEST)