Diskussion:Trauerjahr
Mir ist die Rolle der Schwangerschaft nicht klargeworden. Soll das Kind vom verstorbenen oder vom neuen Mann sein? --79.216.209.94 20:05, 26. Dez. 2008 (CET)
- Natürlich vom verstorbenen. Man muß auch das im deutschen Sprachraum lange übliche Erb- und Namensrecht berücksichtigen, wonach die Frau mit der Eheschließung den Namen wechselt. Wenn eine Frau nach dem Tod ihres Ehemannes innerhalb der üblichen Frist einer Schwangerschaft nicht heiraten darf, bekommt ihr innerhalb dieser Frist geborenes Kind automatisch ihren Namen, d.h. den ihres verstorbenen Ehemannes, und wird als dessen gesetzlicher Erbe betrachtet. -- Bafibo 12:12, 12. Mär. 2010 (CET)
Quellen
[Quelltext bearbeiten]Ich habe versucht, anhand von lexetius.com (Link aus dem WP-Artikel über das BGB) den (ursprünglichen) Paragraphen zu finden, der das Trauerjahr definierte - leider erfolglos. Vielleicht kommt jemand anderes hier weiter. --Phrontis 16:25, 22. Mär. 2011 (CET)
Religiöse und kulturelle Bedeutung
[Quelltext bearbeiten]Das Trauerjahr haben wir zwar aus dem römischen Recht, aber nur indirekt, nämlich durch die Vermittlung des Kirchenrechts. Die katholische Kirche -- und ähnlich übrigens das Judentum -- kennt zwei Trauerphasen. Die erste, intensive dauert 40 Tage und endet mit dem Sechswochenamt. Die zweite, weniger intensive dauert ein Jahr und endet mit dem Jahresamt. Danach geht das Leben dann weiter und man darf auch wieder heiraten. Diese kulturellen Zusammenhänge sollten schon mal erwähnt werden, zumal das Trauerjahr in diesem Sinne auch weiterhin eine gewisse Relevanz hat. In christlich geprägten Familien und in manchen konservativen Gegenden ist es durchaus noch heute schlecht angesehen, wenn man vor dem ersten Jahr wieder heiratet oder auch nur wieder "anbandelt". Übrigens gilt das für beide Geschlechter. Der Artikel spricht fast nur von den Witwen, nicht von den Witwern. (Allerdings mag es sein, dass man früher bei Frauen mehr wert darauf legte als bei Männern.) 2.203.201.104 20:41, 6. Mai 2019 (CEST)