Diskussion:Treibsatz (Modellrakete)

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2003:C8:C71B:B700:ED8D:DE1D:271E:6872 in Abschnitt Pyrotechnische Sätze
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Linkmanipulationen

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Linkmanipulationen zugungsten des eigenen Vereines zeugen von nicht gerade von Fair Play!

Gilt anders herum genauso. In dem Fall der RAMOG ist diese, ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Gäbe es eine zuständiges Amt, das Informationen hierzu bereit hält, wäre dies natürlich bevorrechtigt.
--217.237.150.178 13:07, 13. Okt 2004 (CEST)
Wo steht geschrieben, dass Vereine "bevorrechtigt" sind? Zuerst sollten erst einmal vereinsunabhängige Infos stehen, dann Links zu Vereinen. Die Ramog ist außerdem nicht der einzige Verein, der sowas anbietet. Und amit auch nicht Mittelpunkt der Welt, auch wenn der 2. Vorsitzende der Ramog dies so gerne hätte und daher gerne an Einträgen anderer Autoren rumpfuscht.
--83.129.226.232 19:20, 13. Okt 2004 (CEST)


brauchen wir wirklich 3 Links die erklären was ein T2 Schein ist, reicht da nicht eine Seite?--87.164.183.50 16:26, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Eine reicht, und die Werbung für einen Lehrgangsanbieter hab ich gleich mit entsorgt.--Thuringius 19:00, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
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Die Navigationsleiste Modellraketen ist unsinnig, da sowieso nur vier weitere Artikel mit Modellraketenbezug vorhanden, von denen bei einem eine Löschdiskussion läuft. Falls niemand etwas dagegen hat (wenn dann bitte hier posten!), würde ich die Leiste in diesem Artikel gerne löschen und stattdessen wieder Verweise anbringen. --Anduin (Diskussion) 14:15, 25. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Erledigt durch Löschung der Navigationsleiste. --Anduin (Diskussion) 18:33, 28. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Was soll ein "T2-Schein" sein?

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Der Artikel liest sich so, als gäbe es tatsächlich einen "T2-Schein". Gibt es aber nicht!
Das ist Umgangssprache (Volksmund) und sollte, wenn dieser Begriff schon in einer Enzyklopädie benutzt wird, auch so dargestellt werden. Die korrekte Bezeichnung lautet: Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.
„Schein“ beschreibt die Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) weder begrifflich noch in der Form. Vielmehr ist sie ein Ausweis und T2 stimmt schon seit 2009 nicht mehr. <Onkel Detlef 17:14, 29. Jul. 2014 (CEST)>

Ich habe den Text entsprechend überarbeitet und bezügl. der umgangssprachlichen Verwendung "T2-Schein" präzisiert --Anduin (Diskussion) 22:53, 31. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Falsche Angaben im Absatz „Gesetzliches“

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Es gibt keine: Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II, III sowie PT1 und PT2.
PT1-xxxx und PT2-xxxxx stand für eine Kennzeichnungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und waren keine Klassen.
Mit der Novellierung des deutschen Sprengstoffrechts im Jahr 2009 nach der Richtlinie 2007/23/EG der Europäischen Gemeinschaft unterliegen pyrotechnischen Gegenstände einem Konformitätsnachweisverfahren. Ein pyrotechnischer Gegenstand darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn er dieses Verfahren besteht und ein CE-Zeichen besitzt. Für bereits zugelassene Gegenstände mit einer nationalen BAM-Nummer besteht nach § 47 SprengG nur noch eine Übergangsfrist bis zum 3. Juli 2017.
Die Feststellung: In Deutschland werden Raketentreibsätze entweder als pyrotechnische Gegenstände (bis 75 Gramm Treibstoff) oder als Explosivstoffe (mehr als 75 Gramm) behandelt; ist so auch nicht korrekt.

Gemäß § 6 Abs. (6) der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der geltenden Fassung, sind Pyrotechnische Gegenstände entsprechend den Anforderungen des Artikels 3 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt:

a) Feuerwerkskörper: Kategorie 1, 2, 3 und 4;
b) Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater: Kategorie T1 und T2;
c) Sonstige pyrotechnische Gegenstände: Kategorie P1 und P2

Demnach sind Treibsätze für Modellraketen, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2, wobei Treibsätze der Kategorie P2 nur zur Handhabung oder Verwendung durch Personen mit Fachkunde (Erlaubnis nach § 27 SprengG) vorgesehen sind.

Der Artikel muss zumindest in Bezug auf „Gesetzliches“ überarbeitet werden. <Onkel Detlef 17:54, 29. Jul. 2014 (CEST)>

Ich habe eine Überarbeitung vorgenommen. Der bisherige Text war "historisch gewachsen" und dadurch nicht mehr in allen Punkten aktuell. Ich hoffe, er ist es nun wieder? --Anduin (Diskussion) 22:53, 31. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Pyrotechnische Sätze

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Welche pyrotechnischen Sätze werden für Treib-, Verzögerungs- und Austoßladung verwendet? Schwarzpulver wie in Feuerwerksraketen? Beim Artikelbild steht ja z.B. rechts auf dem Raketenmotor "Composite Model Rocket Motor". Es gehet mir nicht darum, dass die Leser verbotenerweise Eigenlaborate herstellen, hier soll auch kein Bastelrezept rein, sondern darum, ob sich der Antrieb vom pyrotechnischen Satz von einer Feuerwerksrakete unterscheidet oder nicht. --2003:C8:C71B:B700:ED8D:DE1D:271E:6872 22:26, 14. Apr. 2024 (CEST)Beantworten