Diskussion:Treu und Glauben
Weiss jemand Artikelzitate aus anderen Ländern als D und CH? Mindestens A, F und I müssten sehr vergleichbare Regelungen kennen.
Besonders interessant wäre ausserdem, was in den angelsächsischen Rechtsordnungen eine ähnliche Rolle spielt wie Treu und Glauben. -- Christoph.B 17:17, 19. Mai 2005 (CEST)
Heisst es nicht ein Begriff "aus den Rechtswissenschaften" statt " aus der Rechtswissenschaft"?
Artikel neu bearbeitet
[Quelltext bearbeiten]Nicht nur der Bezug zu den außerdeutschen Rechtsordnungen fehlte; auch der Inhalt des Artikels war unzureichend und teilweise sogar falsch (so die Definition von Treu und Glauben - es handelte sich in Wirklichkeit um die der Sittenwidrigkeit). Ich hoffe, dem nun abgeholfen zu haben. Zu den außerdeutschen Rechtsordnungen kann ich aber leider auch nichts sagen. -- Manica 10:08, 9. September 2005 (CEST)
Oma-Test leider nicht bestanden
[Quelltext bearbeiten]Ich hoffe, ich beleidige keinen, wenn ich sage, dass ich den Artikel jetzt zweimal gelesen habe, aber noch immer nicht weiß, was Treu & Glauben eigentlich bedeuten soll. Dafür weiß ich jetzt aber, was culpa in contrahendo und venire contra factum proprium ist. :) --Rollo rueckwaerts 17:27, 24. Apr 2006 (CEST)
- Sehe ich ähnlich. Vielleicht sollte man hier ein paar Beispiele angeben, wodurch man vielleicht eher nachvollziehen kann, was denn nun ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist (und darüber letztlich auch Treu und Glauben nochmal indirekt zu erklären).
- Auch in der aktuellen Fassung ist es immer noch nicht klar verständlich, was Treu und Glauben ist. Wie wäre es etwa mit der Erläuterung anhand von Beispielen? Im Urheberrecht ist mir beispielsweise ein Satz untergekommen, "Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern." (§ 34, Abs. 1). Eine Erläuterung eines solchen Beispiels im Artikel könnte IMHO viel Licht ins Schattenreicht von Treu und Glauben werfen ;-)--SiriusB 10:33, 10. Jun. 2008 (CEST)
Vielleicht bringt diese Abhandlung mehr Licht ins Dunkel. Mir hat's jedenfalls geholfen. Vor allem folgende zwei Sätze:
- Die Aufgabe von Treu und Glauben besteht darin, bereits vorhandene Rechtssätze oder Rechtsbeziehungen nach ihrem Sinn und Zweck näher auszuformen oder die Grenzen einer formal gegebenen Rechtsstellung aufzuzeigen.
- Der Grundsatz von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, wobei eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage wegen der Rechtsüberschreitung nach der genannten Rechtsprechung als unzulässig angesehen wird.
--87.139.104.195 10:47, 17. Sep. 2010 (CEST)
Transnationales Recht
[Quelltext bearbeiten]Hallo 134.95.101.80. Deinen Beitrag von gestern habe ich zurückgesetzt. Der Link zu http://www.trans-lex.org/ und auf das Dokument 901000 ist ohne Quellenangabe und so nicht verständlich, auf was sich dieses Zitat bezieht. Auch ist nicht klar, ob das Zitat von www.trans-lex.org/ überhaupt urheberrechtlich freigegeben ist. Bitte Beiträge und Zitate "Oma-tauglich" einfügen und Urheberrecht zuvor abklären (auf der Webseite des Links fehlt eine diesbezügliche Angabe, soweit ich es gesehen habe). --Asurnipal 21:06, 25. Jun. 2010 (CEST)
Treu und Glauben als "unscharfer Begriff"
[Quelltext bearbeiten]Hallo 78.51.202.201. Treu und Glauben ist in der Rechtswissenschaft kein absichtlich unscharfer Begriff. Die Rechtswissenschaft arbeitet mit Worten (Sprache) die aus der Natur heraus mehrdeutig sind und bei verschiedenen Menschen unterschiedliche Assoziationen hervorrufen können (siehe zB nur die Begriffe Besitz und Eigentum). Deinen Beitrag habe ich daher revertiert, da keine Rede davon sein kann, dass die Rechtswissenschaft selbst mit "absichtlich unscharfen Begriffen" arbeitet. Die Begriffe werden vom Gesetzgeber (Parlament) vorgegeben und von der Rechtswissenschaft systematisiert und ausgelegt. Treu und Glauben wird dabei nicht absichtlich unscharf verwendet oder ausgelegt, sondern im Gegenteil bemüht sich die Rechtswissenschaft diesen Begriff so zu verwenden und auszulegen, dass er einen eindeutigen Bedeutungsinhalt erhält. --Asurnipal 21:16, 25. Jun. 2010 (CEST)
Schweiz: "In guten Treuen"
[Quelltext bearbeiten]Vertragstext: "Beide Partner werden in guten Treuen eine einvernehmliche Lösung suchen." Andere Formulierung, gleiches Ziel. --Peter2 (Diskussion) 16:07, 21. Nov. 2013 (CET)
- Was genau möchtest du mit diesem Beitrag erreichen? – CherryX 20:22, 21. Nov. 2013 (CET)
- Einen unverbindlichen Hinweis setzen, dass es das gibt und eventuell interessant sein könnte. Die tatsächliche Beurteilung überlasse ich den Fachkundigen. --Peter2 (Diskussion) 22:29, 21. Nov. 2013 (CET)
- Hallo Peter2. "Gute Treue" ist ein anderer Begriff für "guter Glaube (bona fides) und eine Ergänzung zu Treu und Glauben. Auf den "guten Glauben" kann man sich nur in den Fällen berufen, in denen das Gesetz dies ausdrücklich als Voraussetzung beim Erklärungsempfänger fordert. Auf „Treu und Glauben“ hingegen kann sich Jedermann als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch dann berufen, wenn dies das Gesetz nicht ausdrücklich anordnet. Daher passt dieser Beitrag besser zu "Guter Glaube" als zu diesem Artikel. Beide Rechtsinstitute bauen auf einem ähnlichen Grunddenken auf, insoweit hast Du recht, es wird hier aber streng differenziert, auch wenn es ähnlich klingt. --Asurnipal (Diskussion) 06:46, 22. Nov. 2013 (CET)
- Einen unverbindlichen Hinweis setzen, dass es das gibt und eventuell interessant sein könnte. Die tatsächliche Beurteilung überlasse ich den Fachkundigen. --Peter2 (Diskussion) 22:29, 21. Nov. 2013 (CET)
todo-Liste
[Quelltext bearbeiten]- Detailliertere Geschichte des Begriffs (z.B. aus Staudinger), insbesondere T&G als Einfallstor für NS-Ideologie ins Zivilrecht
- Erklärung des Begriffs "Sonderverbindung"
- Treu und Glauben im deutschen öffentlichen Recht
- Good faith a) im US-Recht und b) im englischen Recht (vgl. [www.jonesday.com/towards-an-implied-duty-of-good-faith-under-english-law/])
Zu meiner eigenen Erinnerung und für jeden der sich berufen fühlt ;) --Ildottoreverde (Diskussion) 17:01, 14. Nov. 2014 (CET)
Unterschied Guter Glaube und Treu und Glauben
[Quelltext bearbeiten]Hallo, könnte jemand, der sich auskennt, mal in diesem Artikel (Treu und Glauben) und in Guter Glaube deutlicher machen, wie beide Begriffe zueinander stehen? Sind das Oberbegriff und Unterbegriff, oder Synonyme? Und wie steht es mit beider Verhältnis zu bona fides? Ich bin hierhingekommen dank eines Links "bona fides" im Treu-und-Glauben-Artikel. Ziko (Diskussion) 17:08, 27. Jan. 2020 (CET)
- Ich versuche es mal folgendermaßen:
- Die „bona fides“ korrespondiert aus dem Lateinischen mit dem Grundsatz „Treu & Glauben“. „Bona fides“ entstammt dem römischen Recht, hergeleitet aus den Konsensualverträgen (Kauf, Dienstvertrag, Auftrag und dgl.). Da diese formlos möglich waren bestand die Gefahr von Willkür, denn jeder sagt im Zweifel, dass er recht habe. Der Prätor war also in einem Schritt (In iure) hinzuzuziehen, um für Rechtsverbindlichkeit des Inhalts zu sorgen und den Anspruch klagbar zu machen („bonae fidei iudicium“). Die bona-fides-Formel konkretisierte so die vertragliche Verpflichtung (Festlegung durch Spruchformel und Auswahl der dazugehörigen „actio“ = Klage). Im zweiten Schritt kam der iudex (= Richter) im Klagverfahren („apud iudicem“) ins Spiel. Im Rahmen der durch den Prätor vorgegebenen Spruchformel oblag ihm die konkrete Bestimmung im Einzelfall. § 242 BGB (Treu & Glauben) knüpft daran an und will nichts Anderes sagen, als dass der Richter die Anforderungen eines schuldrechtlich geltend gemachten Anspruchs unter Berücksichtigung des Grundsatzes des § 242 BGB konkretisieren darf.
- „Treu & Glauben“ als Rechtsgrundsatz gilt nicht allein für den Richter, sondern zielt auch auf die Parteienseite ab. Die Vertragspartner haben auf die berechtigten Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen, Rechte sind also redlich auszuüben. Im Konfliktfall hat ein Richter die Interessenwertung (s.o.) im Lichte von § 242 BGB vorzunehmen.
- Ganz anders „Guter Glaube“: er bezeichnet das Nichtkennen eines rechtlichen Mangels (etwa die wahren Eigentumsverhältnisse an einer beweglichen Sache). Ein rechtlicher Mangel kann durch einen guten Glauben überwunden werden, denn Gutgläubigkeit schafft in Ausnahmefällen einen Rechtsscheintatbestand. Begrifflich steht Gutgläubigkeit der positiven Kenntnis gegenüber. Das bedeutet, dass der Käufer einer beweglichen Sache bei (nicht vorwerfbarer) Unkenntnis von der tatsächlich fehlenden Berechtigung des Verkäufers, eine Sache rechtswirksam erwerben kann. Er erwirbt dann ausnahmsweise vom Nichtberechtigten und wird mit seiner Unkenntnis geschützt. Fazit: Man erkennt nun unschwer, dass „Treu & Glauben“ und „Guter Glaube“ (auch „Gutgläubigkeit“) zwei sehr unterschiedliche (unbestimmte!) Rechtsbegriffe sind und innerhalb der jeweiligen Artikel nicht gegeneinander abgegrenzt werden müssen. „Treu & Glauben“ und „Gute Sitten“ stehen sich da schon deutlich näher.--Stephan Klage (Diskussion) 21:01, 5. Mai 2022 (CEST)