Diskussion:Triebkopf (Kraftfahrzeugbau)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Falk2 in Abschnitt Lemma
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Statt »Fahrzeugbau« bitte »Kraftfahrzeugbau« oder »Straßenfahrzeugbau«. »Fahrzeug« ist nicht Eigentum der gummibereiften Abteilung mit unangenehm riechenden Abgasen. –Falk2 (Diskussion) 19:20, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Triebkopf ein Nichtstraßenfahrzeug ist, weiters berücksichtige man, dass der rückwärtige Teil eines aus einem Triebkopf aufgebauten Fahrzeuges meistens keine Kraft hat. Ich finde das Lemma also passend, denn Fahrzeugbau ist allgemeiner gehalten als Kraftfahrzeugbau. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 21:21, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Dann versuche ich es mal andersrum. Es gibt auch Schienenverkehr, dort selbstverständlich ebenfalls Fahrzeuge und darunter sind auch Triebköpfe. »Fahrzeugbau« ist für dieses Kfz- oder Straßenverkehrslemma zu kurz gesprungen. –Falk2 (Diskussion) 21:50, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Deswegen gibt es ja bereits das Lemma Triebkopf. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 22:50, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Mit der Mengenlehre hast Du es nicht so? »Straßenfahrzeug« ist eine Teilmenge von »Fahrzeug«, »Straßenfahrzeugbau« dementsprechend eine Teilmenge von »Fahrzeugbau«. Der Artikel behandelt unter dem allgemeinen Lemma nur ein spezielles Thema. Das passt nicht zusammen. –Falk2 (Diskussion) 23:34, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Insbesondere ein Triebkopf auf Unimogbasis muss nicht unbedingt ein Straßenfahrzeug sein. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 11:20, 27. Jul. 2017 (CEST)
- Solltest Du auf Zweiwegefahrzeuge anspielen, auch die sind in diesem Fall konstruktiv Straßenfahrzeuge, die nur mit einer Spurführungseinrichtung ergänzt wurden. Gut daran zu erkennen, dass sie nach der Anschriftentafel nicht im Züge eingestellt werden dürfen. Das gilt in dieser Form auch für Zweiwegebagger.
- Ich spiele auf Geländefahrzeuge an. Erlaube mir diese Frage am Rande: Bist du EiB? --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 18:46, 27. Jul. 2017 (CEST)
- Nein, Signalwerker. Verbrennungsmotogetriebene Geländefahrzeuge sind auch nur Kraftfahrzeuge. Die Fähigkeit, auch auf unbefestigtem Untergrund fahren zu können, ändert daran nichts. Der Begriff »Fahrzeugbau« umfasst einfach deutlich mehr. –Falk2 (Diskussion) 19:25, 27. Jul. 2017 (CEST)
- Ich spiele auf Geländefahrzeuge an. Erlaube mir diese Frage am Rande: Bist du EiB? --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 18:46, 27. Jul. 2017 (CEST)
- Solltest Du auf Zweiwegefahrzeuge anspielen, auch die sind in diesem Fall konstruktiv Straßenfahrzeuge, die nur mit einer Spurführungseinrichtung ergänzt wurden. Gut daran zu erkennen, dass sie nach der Anschriftentafel nicht im Züge eingestellt werden dürfen. Das gilt in dieser Form auch für Zweiwegebagger.
- Insbesondere ein Triebkopf auf Unimogbasis muss nicht unbedingt ein Straßenfahrzeug sein. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 11:20, 27. Jul. 2017 (CEST)
- Mit der Mengenlehre hast Du es nicht so? »Straßenfahrzeug« ist eine Teilmenge von »Fahrzeug«, »Straßenfahrzeugbau« dementsprechend eine Teilmenge von »Fahrzeugbau«. Der Artikel behandelt unter dem allgemeinen Lemma nur ein spezielles Thema. Das passt nicht zusammen. –Falk2 (Diskussion) 23:34, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Deswegen gibt es ja bereits das Lemma Triebkopf. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 22:50, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Dann versuche ich es mal andersrum. Es gibt auch Schienenverkehr, dort selbstverständlich ebenfalls Fahrzeuge und darunter sind auch Triebköpfe. »Fahrzeugbau« ist für dieses Kfz- oder Straßenverkehrslemma zu kurz gesprungen. –Falk2 (Diskussion) 21:50, 26. Jul. 2017 (CEST)