Diskussion:Triethanolamin

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 84.168.130.79 in Abschnitt Chemische Eigenschaften
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Sicherheitshinweise

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Nicht in Anh. 1, RL 67/548/EWG gelistet.--Dr.cueppers 15:31, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gefahrstoffkenzeichnung

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http://www.ross-chemie.de/upload_material/141.doc

dieses dokument (ich hab es exemplarisch gewählt es gibt noch weitere) zeigt das de stoff mit der kennzeichnung X versehen werden muss.

da die durch mich vorgenommenen ergänzungen redaktionell gelöscht wurden überlasse ich es auch der redaktion sich das dokument durchzulesen und den artikel entsprechend zu ändern.

Da Gestis als Quelle vorliegt, braucht sich das niemand durchzulesen. In anderen Ländern kann eine ganz andere Gefahrstoffkennzeichnung gefordert sein und Gestis ist eine seriöse Quelle. --Eschenmoser 21:01, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Der obengenannte Artikel ist leider nicht mehr Abrufbar! Darüberhinaus gelten gem. Anh. VI RL 67/548/EWG (diese ist Maßgeblich für das alte Chemikalienrecht) sehr eindeutige Kriterien für die Einstufung von Stoffen in die Gefahrenmerkmale reizend und gesundheitsschädlich. Das erstgenannte Merkmal wird mit definierten In Vitro- Tests erfasst, das zweite Merkmal kann über den LD50- Wert charakterisiert werden. Offensichtlich verliefen die In- Vitro- Tests negativ und die LD50- Werte kann jeder in der GESTIS nachlesen. Wer der Meinung ist, einen Stoff trotz fehlender Gefahrenmerkmale als gefährlich einstufen und kennzeichnen zu müssen darf dies gern tun. Andere MÜSSEN dies jedoch nicht tun! Ein Zwang, einen bestimmten Stoff unter bestimmte Gefahrenmerkmale einzustufen kann nur dann entstehen, wenn eine gesetzliche Einstufung (sog. Listenstoffe d. Anh I RL 67/548/EWG bzw. Anh. VI VO 1272/2008/EWG) oder ein Gerichtsentscheid vorliegt. Deshalb ist die Gefahrstoffkennzeichnung im Artikel sinnlos und auch in sich falsch. Die Gefahrenbezeichnung stimmt nicht mit den R- Sätzen überein und die S- Sätze passen nicht zu den unterstellten Gefahrenmerkmalen.
Was die Situation in anderen Ländern angeht, irrt mein Vorredner: Das EG- Chemikalienrecht gilt seit Jahrzehnten in der EG und einigen anderen Ländern (z.B. Schweiz). Das neue Chemikalienrecht (GHS) gilt darüberhinaus in zahlreichen nicht- EG- Ländern.

Gefahrstoffkenzeichnung

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Info aus www.gischem.de: Eine Einstufung und Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht liegt nicht vor, eine Herstellereinstufung ist ebenfalls nicht bekannt.

Meine Erfahrungen: Triethanolamin ist meines Wissens das einzige Alkanolamin OHNE KENNZEICHNUNG. Ich arbeite in einem Schmiermittel-Labor und habe ständig mit Triethanolamin zu tun. Einer der weltgrößten Hersteller - die Fa. BASF - und auch andere Hersteller kennzeichnen das Produkt nicht.

Larem-Eppertshausen (18:48, 20. Mär. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Chemische Eigenschaften

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Wikipedia vom 20.3.2010: Triethanolamin reagiert mit Fettsäuren leicht zu Triethanolaminseifen, welche nicht nur in Wasser, sondern auch in Mineralölen leicht löslich sind. In wässriger Lösung reagiert es stark basisch.

Meine Erfahrungen: Die Triethanolaminseifen sind in Wasser löslich und in Mineralöl NICHT löslich. Grund: Die Triethanolaminseifen sind stark hydrophil. In wässriger Lösung reagiert Triethanolamin SCHWACH basisch. Der pH-Wert einer 1%igen Lösung liegt nur bei 10. Stark basische Lösungen haben einen pH-Wert > 12.

Larem-Eppertshausen (18:48, 20. Mär. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Triethanolseifen sollten nicht nur hydrophil, sondern "amphiphil" sein. Die Löslichkeit in Mineralöl dürfte mit steigender Kettenlänge der Fettsäuren zunehmen. (nicht signierter Beitrag von 84.168.130.79 (Diskussion) 15:47, 3. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten
Was die Basizität angeht passt die Klassifizierung schwach basisch durchaus. Eine Definition über eine 1%ige Lösung kann jedoch nur als Faustregel herhalten. Sinnvoller ist die Argumentation über den PKB- Wert. Dieser beträgt (nach www.chemieonline.de bzw. dortiger Quellenangabe) 6,25 @ 25°C.