Diskussion:Trinkwassernotbrunnen
Kat. Löschwasserversorgung
[Quelltext bearbeiten]Von Löschwasserversorgung ist aber im Artikel kein Wort vorhanden. Bitte erklären. --217.228.90.138 19:29, 24. Dez. 2009 (CET)
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
§ 1 Grundsatz
(1) Um zur Versorgung oder zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte
1. die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser,
2. die Versorgung mit Betriebswasser im unentbehrlichen Umfang,
3. die Deckung des Bedarfs an Löschwasser, [...]
im Verteidigungsfall sicherstellen zu können, sind auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft nach den Vorschriften dieses Gesetzes und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften die für Zwecke der Verteidigung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Das ist im Artikel nicht weiter erwähnt, aber das Wasser kann (und muss) auch für Löschzwecke benutzt werden. Jiver 23:19, 24. Dez. 2009 (CET)
Defekter Link
[Quelltext bearbeiten]"Berliner Straßenbrunnen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, abgerufen am 26. August 2011." führt auf einen 404 => müsste korrigiert werden. --2003:C9:8F10:E300:8487:2DA7:D6B2:63A0 20:10, 19. Aug. 2024 (CEST)