Diskussion:Tschuschka (Halbinsel)
Völkerrechtswidrige Annexion der Krim
[Quelltext bearbeiten]Laut Bundesregierung vom März 2021 Annexion der Krim durch Russland ist und bleibt Völkerrechtsbruch „Weil der Gebietswechsel unter massiver Verletzung fundamentaler Völkerrechtsnormen herbeigeführt wurde, sind die Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet, ihn nicht anzuerkennen. Hierzu forderte die UN-Generalversammlung (Resolution 11493 vom 27. März 2014) alle Staaten auf.“ Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht in Heidelberg und Titularprofessorin an der Universität Basel: Verletzt der Anschluss der Krim an Russland das Völkerrecht? --ZemanZorg (Diskussion) 19:00, 17. Okt. 2022 (CEST)
- Es ist also internationaler Konsens, dass die russische Annexion der Krim völkerrechtswidrig war. --ZemanZorg (Diskussion) 19:33, 17. Okt. 2022 (CEST)
So ist es. Und wenn die Regierungen Russlands, Weißrusslands und Koreas anderer Meinung sind, bedeutet das, dass die Qualifizierung als "völkerrechtswidrig" weder umstritten noch falsch ist, sondern zu treffend. --Hardenacke (Diskussion) 19:36, 17. Okt. 2022 (CEST)