Diskussion:Umgebungslärm
Urheberrecht ?
[Quelltext bearbeiten]Der von (08:40, 28. Nov. 2007 143.93.33.108) eingefügte Text wirkt teilweise sehr nach copy and paste. Könnte z.B. von hier stammen. Aber wer hat von wem abgeschrieben? --Herr Meier (Disk.) 18:31, 12. Mär. 2008 (CET)
Den ursprünglichen Text hat irgendsoein Verwaltungshengst völlig verhunzt. WIKIPEDIA ist kein Gesetzbuch und auch kein juristischer Kommentar! Es sollte hier allgemeinverständlich geschrieben werden. --Fmrauch 16:04, 9. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo Fmrauch, bitte die Versionslöschung bemühen und nicht einfach den Text incl. Baustein rauslöschen, da in der „History“ immer noch die vermeintlich urheberrechtsverletzenden Texte zu finden sind. Danke, Herr Meier (Disk.) 16:47, 9. Apr. 2008 (CEST)
"vermeintlich urheberrechtsverletzend" ? will heißen also kein Verstoß gegen Urheberrecht? Wieso ist copy&paste aus Gesetzestexten ein verstoß? Na gut - die Quelle hätte schon angegeben werden müssen. Ist doch aber interessant wer von wem abgeschrieben hat. Wozu soll einer also das alles löschen? Versteh ich nicht. Dann solltet ihr die Seite gegen unangemeldete Nutzer sperren!--91.16.70.225 22:35, 14. Mai 2008 (CEST)
Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Unter der Ticketnummer 2008052010005871 liegt seit dem 20. 05. 2008 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor. |
Begriff
[Quelltext bearbeiten]Die Definition ist unvollständig; s.auch Bundesimmissionsschutzgesetz. Zum Umgebungslärm gehören zweifelsohne auch der Lärm von Freizeit- und Sportveranstaltungen - Forum Lärmschutz Hannover e.V. (nicht signierter Beitrag von 82.82.95.60 (Diskussion) 11:01, 20. Jun. 2010 (CEST))
Lärm von Freizeit- und Sportveranstaltungen gehören laut EU-Richtlinie nicht dazu! --House1630 09:35, 16. Sep. 2011 (CEST)
- Das kommt auf die Auslegung an. „Umgebungslärm“ nach Artikel 3 a der europäischen Richtlinie umfasst „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, ...“ [1] aber in § 4 Absatz 1 Satz 1 der 34. BImSchV heißt es: Lärmkarten für Ballungsräume erstrecken sich auf sämtliche darin gelegene Hauptlärmquellen, ...“ Freizeit- und Sportveranstaltungen sind also in diesem deutschen Regelwerk nicht genannt. Es gibt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, und die gehört in Deutschland bisher NICHT zum Regelwerk Umgebungslärm. --Fmrauch (Diskussion) 18:08, 10. Feb. 2016 (CET)
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: 1107248 5563156 (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 23:28, 10. Jan. 2016 (CET)
Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Bitte nur Links, die unmittelbar zum Thema passen, hier einstellen. Danke --Fmrauch (Diskussion) 18:54, 5. Okt. 2016 (CEST)
Völlig veraltet
[Quelltext bearbeiten]der Abschnitt Deutschland hat als neueste Jahreszahl 2008(!), die dritete Stufe wurde fast überall beendet, es gibt frei zugängliche Daten usw usf. Diese völlig veraltete Darstellung berücksichtigt in keinster Weise die auch umweltpolitische und gesundheitliche Relevanz. Auch was denn nun aus dem Vertragsverletzungsverfahren wurde ist nirgends dargestellt! Überarbeiten-Baustein?? (nicht signierter Beitrag von 47.71.62.103 (Diskussion) 15:03, 9. Nov. 2019 (CET))