Diskussion:Umgebungslärm

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 47.71.62.103 in Abschnitt Völlig veraltet
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Urheberrecht ?

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Der von (08:40, 28. Nov. 2007 143.93.33.108) eingefügte Text wirkt teilweise sehr nach copy and paste. Könnte z.B. von hier stammen. Aber wer hat von wem abgeschrieben? --Herr Meier (Disk.) 18:31, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Den ursprünglichen Text hat irgendsoein Verwaltungshengst völlig verhunzt. WIKIPEDIA ist kein Gesetzbuch und auch kein juristischer Kommentar! Es sollte hier allgemeinverständlich geschrieben werden. --Fmrauch 16:04, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Fmrauch, bitte die Versionslöschung bemühen und nicht einfach den Text incl. Baustein rauslöschen, da in der „History“ immer noch die vermeintlich urheberrechtsverletzenden Texte zu finden sind. Danke, Herr Meier (Disk.) 16:47, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

"vermeintlich urheberrechtsverletzend" ? will heißen also kein Verstoß gegen Urheberrecht? Wieso ist copy&paste aus Gesetzestexten ein verstoß? Na gut - die Quelle hätte schon angegeben werden müssen. Ist doch aber interessant wer von wem abgeschrieben hat. Wozu soll einer also das alles löschen? Versteh ich nicht. Dann solltet ihr die Seite gegen unangemeldete Nutzer sperren!--91.16.70.225 22:35, 14. Mai 2008 (CEST)Beantworten


Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2008052010005871 liegt seit dem 20. 05. 2008 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: Ra'ike Disk. LKU GS 14:07, 28. Mai 2008 (CEST)Beantworten


Begriff

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Die Definition ist unvollständig; s.auch Bundesimmissionsschutzgesetz. Zum Umgebungslärm gehören zweifelsohne auch der Lärm von Freizeit- und Sportveranstaltungen - Forum Lärmschutz Hannover e.V. (nicht signierter Beitrag von 82.82.95.60 (Diskussion) 11:01, 20. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Lärm von Freizeit- und Sportveranstaltungen gehören laut EU-Richtlinie nicht dazu! --House1630 09:35, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Das kommt auf die Auslegung an. „Umgebungslärm“ nach Artikel 3 a der europäischen Richtlinie umfasst „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, ...“ [1] aber in § 4 Absatz 1 Satz 1 der 34. BImSchV heißt es: Lärmkarten für Ballungsräume erstrecken sich auf sämtliche darin gelegene Hauptlärmquellen, ...“ Freizeit- und Sportveranstaltungen sind also in diesem deutschen Regelwerk nicht genannt. Es gibt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, und die gehört in Deutschland bisher NICHT zum Regelwerk Umgebungslärm. --Fmrauch (Diskussion) 18:08, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 23:28, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

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Bitte nur Links, die unmittelbar zum Thema passen, hier einstellen. Danke --Fmrauch (Diskussion) 18:54, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Völlig veraltet

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der Abschnitt Deutschland hat als neueste Jahreszahl 2008(!), die dritete Stufe wurde fast überall beendet, es gibt frei zugängliche Daten usw usf. Diese völlig veraltete Darstellung berücksichtigt in keinster Weise die auch umweltpolitische und gesundheitliche Relevanz. Auch was denn nun aus dem Vertragsverletzungsverfahren wurde ist nirgends dargestellt! Überarbeiten-Baustein?? (nicht signierter Beitrag von 47.71.62.103 (Diskussion) 15:03, 9. Nov. 2019 (CET))Beantworten